Kindesunterhalt Volljährigkeit

10. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
knaxax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt Volljährigkeit

Mein Sohn ist gerade 18 Jahre alt geworden, und hat noch keinen Ausbildungsplatz gefunden. Einen Job hat er noch nicht gefunden.
Er lebt und wohnt bei mir kostenfrei (Miete Essen Kleidung Taschen-geld).

Ich habe in zweiter Ehe eine Tochter .

Wieviel Unterhalt muss ich ihm zahlen (Nettoeinkommen ca. 2000, €?

Wieviel Unterhalt muss sein leiblicher Vater zahlen?

Oder muss er zum Sozialamt?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wenn er eine Ausbildung macht bzw. sich darum bemüht,hat er Recht auf Unterhalt von beiden Elternteilen.Beide sind nun barunterhaltspflichtig,du kannst deinen Anteil mit Miete,Essen usw. verrechnen.Einzelheiten dazu findest du unter www.treffpunkteltern.de

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#2
 Von 
knaxax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mich auf der Homepage informiert Klasse!

Mein Ex hat sich dazu durchgerungen die Unterhaltskosten hälftig zu tragen.

Also er und ich je 300,00 .

Ich verrechne meinen Teil mit Miete usw. so das ich effektiv noch 150,00 an meinen Sohn zahle.

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Na dann hat er aber eine preiswerte Vollpension...

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47615 Beiträge, 16829x hilfreich)

Du bist verpflichtet, ihm die notwendigen Dinge des Lebens zu gewähren:
(Unterkunft, Verpflegung, Kleidung usw.).

Wenn Du ihm 150€ zahlst und der Vater 300€, dann schuldest Du ihm neben seinem Dach über dem Kopf nichts mehr. Verpflegung, Kleidung usw. muss er schon von den 450€ zahlen.

Falls er bei Dir Vollpension genießt, könntest Du ihm rein rechtlich gesehen dafür auch noch Geld abziehen. Du bist dann m.E. gar nicht verpflichtet noch Barunterhalt zu gewähren. Im Gegenteil: Von den 300€ seines Vaters müsste er in so einem Fall noch Geld an Dich abführen. Er hat es also aus meiner Sicht noch recht gut bei Dir.

Die Höhe des Unterhalts von 600€ insgesamt gilt bei auswärtiger Unterbringung. Der Unterhalt wird dann entsprechend den Einkommensverhältnissen der Eltern aufgeteilt.

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#5
 Von 
knaxax
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Als preiswerte Vollpension sehe ich das nicht.

Mein Sohn hat freiwillig bis auf 100,00 den Unterhalt zur Verfügung gestellt.

Ich finde, dass ist Vernünftig und ziemlich Erwachsen.
Er hilft im Haushalt und betreut Nachmittags seine Schwester, wenn sie zum Sport und Musikunterricht geht.

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#6
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Na das ist doch sehr lobenswert,wenn nur alle jungen Leute so wären...
Wenn ihr euch alle einig seid mit dieser Regelung ist ohnehin alles gut!

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#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Stimmt. Ne preiswerte Pension ist das nicht. Höchstens für die Mutter ne günstige Einnahmequelle. Was interessiert den Vater denn, ob Sohnemann auf die Tochter aus 2. Ehe aufpasst? Soll er dafür mitzahlen????

Der Vater muss - wenn überhaupt - nur für eine Übergangszeit ( ca. 4 Monate ) Unterhalt nach Alterstufe 4 DDT zahlen. Unter Berücksichtigung des Einkommens der Mutter.
Da wir nicht wissen, was der Vater verdient, kann auch keiner beurteilen, ob die 300 EU vom Vater gerechtfertigt sind.

Dem Sohn trotz allem: Lob!

Anna

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