Kindesunterhalt Vorschuss

27. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Alexander Lechmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt Vorschuss

Hallo.
Ich habe zwei Minderjährige Kinder.
15,16: Jahre.
Seit 2022 getrennt danach geschieden.
Hatte für beide Unterhaltsvorschuss von Jugendamt bekommen.
In zwischen bin verheiratet Unterhaltsvorschuss wurde gestoppt.
Meine jetzige Frau ist aber immer noch im Ausland.
Ich arbeite immer noch mit Steuer Klasse 1.
Von Jugendamt sagt mir ich habe kein Recht auf Unterhaltsvorschuss da ich verheiratet bin.
Stimmt das?




25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130545 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Stimmt das?

Ja, denn den Vorschuss bekommen nur Personen welche alleinerziehend im Sinne des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3429 Beiträge, 1147x hilfreich)

BVerwG (5. Senat), Urteil vom 26.03.2026 – 5 C 7.24

1. Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 UVG, wonach ein Elternteil, bei dem das Kind im Geltungsbereich dieses Gesetzes lebt, unter den dort genannten Voraussetzungen als von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend gilt, enthält eine abschließende Begriffsbestimmung, die eine Ausweitung auf die Fallgruppe des (zeitweiligen) unfreiwilligen Getrenntlebens aufgrund aufenthaltsrechtlicher Einreisehindernisse nicht erlaubt.

2. Soweit damit für diese Fallgruppe ein Anspruch auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen ausgeschlossen wird, ist dies mit Blick auf den grundrechtlichen Anspruch der betroffenen Kinder auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42861 Beiträge, 14794x hilfreich)

Dem zutreffenden Hinweis von smogman eine Ergänzung, die es vielleicht etwas verständlicher macht, also mit anderen Worten erklärt:

Die Vokabelwahl in der genannten Bestimmung ist eindeutig. Enthält keinen Rechtsbegriff, der noch eine gewisse Freiheit in dessen Ausfüllung erlaubt. Für eine analoge Anwendung ist auch kein Raum. Eine Analogie wäre nur möglich, wenn eine gesetzliche Regelungslücke da wäre und diese vom Gesetzgeber nicht gewollt wäre. Dem ist nicht der Fall. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus Art. 3 GG. Denn, ungleiche Sachverhalte können auch ungleich behandelt werden.

wirdwerden

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#4
 Von 
Alexander Lechmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja bin zwar verheiratet aber immer noch alleine.
Nur wil meine Frau auf Visum wartet und wegen A1 Prüfung kann Visum nicht bekommen weil da in dem Land nur zwei mal im Jahr Termin gibt für so eine Prüfung.
Interessiert keinem.
Und das ich immer noch Steuer Klasse 1 habe auch nicht.
Gesetzlich bin nicht allein erziehend.
In Wirklichkeit seit fünf Monaten verheiratet und ohne Frau.
Traurig dieses Gesetz

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#5
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3429 Beiträge, 1147x hilfreich)

Wäre deine Frau schon hier, würde sich doch in der Unterhaltsfrage überhaupt nichts ändern. Du hättest keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Warum forderst du keinen Unterhalt von der Mutter der Kinder ein? Oder ist dort nichts zu holen?

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#6
 Von 
Alexander Lechmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Warum forderst du keinen Unterhalt von der Mutter der Kinder ein? Oder ist dort nichts zu holen?

Da ist nichts zu holen.
Die lebt auf Straße.
Drogen Alkohol.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Nur wil meine Frau auf Visum wartet und wegen A1 Prüfung kann Visum nicht bekommen weil da in dem Land nur zwei mal im Jahr Termin gibt für so eine Prüfung.
Das ist Sache des Herkunftslandes, hier jetzt egal und nicht zu ändern.

Welche Gesetze in D wann und wie gelten , kann nicht jeder für alle möglichen Fälle vorher schon wissen.
Es ist also kein trauriges Gesetz, es hat nur für dich keine Gültigkeit.

Dass es in dem Herkunftsland deiner Frau diese A1-Sprachprüfung nur 2x im Jahr gibt, interessiert keinen deutschen Gesetzgeber.
Andere Ehepartner aus anderen Herkunftsländern können auch nur sehr schwer und langwierig ihr A1-Sprachzertifikat erlangen und warten dann noch viele Monate auf ihr FZ-Visum.
Da sind 5 Monate bei dir noch ...kurz.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Alexander Lechmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da sind 5 Monate bei dir noch ...kurz.

Danke für die Motivation.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3429 Beiträge, 1147x hilfreich)

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Da ist nichts zu holen.
Die lebt auf Straße.
Drogen Alkohol.
Das ist bedauerlich. Dann bleiben aus unterhaltsrechtlicher Sicht nur noch der betreuende Elternteil (also du selbst) oder die Eltern der Eltern. Ist auch da nichts zu holen, greift bei fehlenden Einkünften der Sozialstaat und man kann Leistungen beantragen (Wohngeld, KIZ oder Bürgergeld sind die gängigsten).

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42861 Beiträge, 14794x hilfreich)

In unserem System wie nach meiner Kenntnis wohl im überwiegenden Teil der Welt ist es nun mal so, dass primär die Eltern für ihre Kinder zu sorgen haben, und zwar sowohl in Form von Erziehung/Betreuung als auch in finanzieller Hinsicht. So, dann gibt es einige Ausnahmen davon, wo Dritte einspringen, meist der Staat. Ganz besonders wichtig sind m.E. die finanziellen Unterstützungen bei Bedürftigkeit. Also, kein Kind in Deutschland muss hungern, muss auf andere wichtige Dinge des täglichen Lebens verzichten. Wenn Du diese Grundversorgung der Kinder finanziell nicht stemmen kannst, dann bitte scheue Dich nicht, da Hilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Hilfe ist auch unabhängig vom Familienstand und anderen persönlichen Verhältnissen.

Nur, wenn diese Unterstützung nicht erforderlich ist, dann gibt es doch keinen Grund, dass nicht derjenige die Kinder finanziert, der primär dafür zuständig ist: die Eltern. Wir haben (dem Himmel sei Dank) in Deutschland noch eben zusätzlich unter engen Voraussetzungen eine zusätzliche Unterstützung für bestimmte Fälle. Nur, daraus kann man doch keine grundsätzliche Befreiung von der finanziellen Versorgung für die eigenen Kinder herleiten.

wirdwerden

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Danke für die Motivation.
Das soll nur deine Sicht auf *traurige deutsche Gesetze* zurechtrücken.

Da du das Kindergeld bekommst (2x 259,-), könntest du mal prüfen, ob du auch Anspruch auf KiZ/Kinderzuschlag hättest.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse

Wenn dieser Lotse aus dem Netz dir den Anspruch positiv erklärt, kannst du ihn bei der Familienkasse beantragen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kiz1-antrag_ba036540.pdf

Evtl. könntest du auch Wohngeldanspruch haben, hier vorab zu prüfen:
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 15x hilfreich)

Es erstaunt mich immer mehr mit welcher falschen Erwartungshaltung hier einige Menschen Geld vom deutschen Staat erwarten und einfordern.



Der deutsche Steuerzahler wird es wohl richten. :augenroll:

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#13
 Von 
Alexander Lechmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von fisch60):
Es erstaunt mich immer mehr mit welcher falschen Erwartungshaltung hier einige Menschen Geld vom deutschen Staat erwarten und einfordern.



Der deutsche Steuerzahler wird es wohl richten.

Ich erwarte von deutschen Stadt nichts.
Ich bin 48 und war noch nie vom Staat abhängig.
Ich verdiene mein Brötchen selber.
Nun habe ich jetzt Schwere Zeit.
Alleinerziehend, verheiratet Frau nicht da.
Weil es so gesetzlich geregelt ist.
Gibt's keine Ausnahmen.
Doch meine Meinung nach es ist falsch das Frau zu deutschem und der immer Steuer zahlt,muss noch nachweisen daß sie durch denn Test Wort Guten Tag
auf deutsch kennt.
Außerdem sprachschule in Deutschland ist viel besser.
Ich musste sogar die Deutschlehrerin in dem Land paar Mal korrigieren.

Ich wollte nur wissen über Unterhaltsvorschuss ob so korrekt ist das ich immer noch alleine bin und trotzdem nicht Anspruch habe weil ich verheiratet bin.
Weil Finanzamt akzeptiert nicht und ich arbeite immer noch mit Steuer Klasse 1.
Und dazu muss noch das Geld zurück zahlen.
Ich brauche kein Geld von Stadt und noch nie in Anspruch genommen

-- Editiert von User am 30. Juli 2026 10:44

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42861 Beiträge, 14794x hilfreich)

Unterhaltsvorschuss ist Geld vom Staat. Oder, wer meinst Du, zahlt das?

wirdwerden

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#15
 Von 
Alexander Lechmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Unterhaltsvorschuss ist Geld vom Staat. Oder, wer meinst Du, zahlt das?

Das ist richtig.
Ich war auch zu der Zeit Alleinerziehend.
Ich könnte sagen denn nehme ich weiter und heirate wenn Kinder 18 sind.
Es wurde alles so umgedreht das ich Gefühl bekomme das ich auf das Geld so scharf bin.
In Wirklichkeit wollte ich nur wissen ob es so ist wie jetzt bei mir.
Theoretisch bin ich allein erziehend.
Klar fehlt mir Geld weil Steuer Klasse 1.
Minus 400-500 euro.und das ist ungerecht eine Behörde akzeptiert das ich verheiratet bin und stolz Zahlungen die anderen nicht.Damit meine Steuer Klasse geändert wird muss meine Frau hier sein.
Der ganze Haushalt mit Kindern allein auf meiner Schulter weil Frau nicht da ist.

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#16
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5955 Beiträge, 2622x hilfreich)

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Es wurde alles so umgedreht das ich Gefühl bekomme das ich auf das Geld so scharf bin.
In Wirklichkeit wollte ich nur wissen ob es so ist wie jetzt bei mir.


Nein. Es wurde nur deine eigene Aussage korrigiert:

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Ich erwarte von deutschen Stadt nichts.
Ich bin 48 und war noch nie vom Staat abhängig.


Du hast Unterhaltsvorschuss bekommen. Du hast vermutlich nicht für die Schule deiner Kinder bezahlt, etc. etc.
Du erwartest, dass der Unterhaltsvorschuss weiter bezahlt wird.

Du lügst dich also selber an.

Es ist in dem Sozialstaat Deutschland durchaus so gewollt, das alle mehr oder weniger vom Staat "Abhängig" sind. Alle zahlen für die Schule, ob sie Kinder haben oder nicht. Alle zahlen für Infrastrukturen, ob sie es nötig haben oder nicht. Sich dann aber hinzustellen mit "ich bekomme nichts vom Staat" ist einfach sachlich falsch.

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Theoretisch bin ich allein erziehend.


Nein. Theoretisch bist du es eben nicht. Daher kein Unterhaltsvorschuss. Praktisch bist du alleinerziehend. Die Gesetze beziehen sich aber auf die Theorie.

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Ich musste sogar die Deutschlehrerin in dem Land paar Mal korrigieren.

Ich glaube du überschätzt auch deine Sprachfähigkeiten.....

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Alexander Lechmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ich glaube du überschätzt auch deine Sprachfähigkeiten.....

Wenn sie sagt das Opa und Oma gibst nicht in deutsche Sprache?
Tschüss auch.
Das sind einfache Wörter die Lehrerin selbst nicht weiß.
Gibst noch paar Beispiele.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Alexander Lechmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Du hast Unterhaltsvorschuss bekommen. Du hast vermutlich nicht für die Schule deiner Kinder bezahlt, etc. etc.
Du erwartest, dass der Unterhaltsvorschuss weiter bezahlt wird.

Meine Kinder sind in Klasse 10 und neun.
Wer bezahlt dan für die alle Ausflüge?
Klassen Fest?
Tablet für Berufschule?
Bücher?
Sind nicht paar Euro.
Allein Ausflüge über 500 pro Kind
Tablet über 500 pro Kind.
Das sind Abschluss Klassen.
Ist aber egal möchte mich nicht rechtfertigen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130545 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Meine Kinder sind in Klasse 10 und neun.
Wer bezahlt dan

Für die Lehrer, Schulgebäude, Infrastruktur, ...

Und ja, auch die Eltern müssen fairerweise einen kleinen Anteil daran tragen



Zitat (von Alexander Lechmann ):
Wenn sie sagt das Opa und Oma gibst nicht in deutsche Sprache?
Tschüss auch.

Dann hat sie Recht, denn Slang / Jargon / regionale Mundart sind nicht Teil der Amtssprache Deutsch und somit auch nicht Inhalt von A1



Zitat (von Alexander Lechmann ):
Das sind einfache Wörter die Lehrerin selbst nicht weiß.

Sie muss sie nicht wissen, sie soll die Grundlagen der Amtssprache Deutsch A1 Niveau lehren. Den Slang / Jargon / regionale Mundart können dann Ehemann und Kinder lehren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Doch meine Meinung nach es ist falsch das Frau zu deutschem und der immer Steuer zahlt,muss noch nachweisen daß sie durch denn Test Wort Guten Tag auf deutsch kennt.
Du darfst deine seltsame Meinung haben. Sie ändert nur gar nichts am Gesetz. Und Guten-Tag-sagen genügt nicht. Sie muss zum FZ-Visumantrag das A1-Zertifikat vorlegen. Später in D kann sie gern noch andere Sprachschulen besuchen... und dich evtl. korrigieren?
Du wurdest in 1995 wegen des damaligen Gesetzes für Spätaussiedler ganz einfach zum deutschen Staatsbürger, ohne *Guten Tag* sagen und einen Sprachkurs machen zu müssen. Erst ab 2007 gab es dieses richtige und wichtige Gesetz.

Vielleicht war eure Heirat in 2026 wegen dieses deutschen Gesetzes etwas verfrüht? Egal. Ist nun SO.
Denn sie hätte zuerst den A1-Sprachkurs mit Zertifikat absolvieren, danach heiraten, danach mit Zertifikat und 100 Punkten das FZ-Visum beantragen können. Doch woher solltet ihr das wissen?
Trotzdem hättest du lange auf den Ehegattennachzug gewartet, wegen der Wartezeit fürs Visum... wie ganz viele andere binationale Ehepartner auch.
Je nach Herkunftsland und persönl. Umständen dauerts lang-länger-am längsten.

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Ist aber egal möchte mich nicht rechtfertigen.
Ja, ist egal...Ihr werdet zu dritt und später zu viert das Beste draus machen... und trotz selbst verdienter Brötchen kannst du andere staatliche Unterstützung beantragen. Wozu gibts die wohl? Damit man sich über 1Gesetz aufregt?
Im übrigen können auch deine Kinder zum Lebensunterhalt schon ein paar selbst verdiente Brötchen beitragen, zB ein Ferienjob oder ein Minijob...Und schon bald werden sie Azubivergütung, Lohn oder BAföG erhalten... alles wegen vieler *gar nicht trauriger* Gesetze in D.

Wenn deine Frau dann endlich nach D eingereist ist...wird es für euch 4 finanziell noch schwerer, auch, wenn du dich über StKl 3 freust.
Also nutze schon jetzt die *nicht traurigen* Unterstützungsgesetze. Noch gelten sie, doch man hört schon die Sägen in der Ferne...also Achtung !!

Alles Gute.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2331 Beiträge, 462x hilfreich)

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Ich arbeite immer noch mit Steuer Klasse 1.
Wieso? Alleinerziehend mit Kind wäre StKl 2.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Alexander Lechmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du wurdest in 1995 wegen des damaligen Gesetzes für Spätaussiedler ganz einfach zum deutschen Staatsbürger, ohne *Guten Tag* sagen und einen Sprachkurs machen zu müssen. Erst ab 2007 gab es dieses richtige und wichtige Gesetz.

Meine Oma konnte kein russisch sprechen und schreiben.
Zu Hause wurde nur deutsch gesprochen.
Meine Mutter musste wegen Paragraph mit Behörden sprechen.
Wir als Kinder könnten auch damals deutsch.
Deswegen währe auch für uns kein Problem

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42861 Beiträge, 14794x hilfreich)

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Traurig dieses Gesetz

Das hat gestört. Nicht Deine Frage per se. Und niemand hat etwas dagegen, dass Du staatliche Hilfe in Anspruch nimmst, wenn Du in Not bist. Nur wenn nicht, dann gibt es eben bestimmte sehr enge Regeln, nach denen was auch immer zu bezahlen ist. Das ist zu akzeptieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von Alexander Lechmann ):
Meine Oma konnte kein russisch sprechen und schreiben.
Du musst hier weder deine Oma noch deine Mutter noch dich oder irgendwas rechtfertigen.
Ich weiß, was Spätaussiedler sind. Ich weiß auch, wie ältere Russland-Deutsche/Spätaussiedler sprechen.
Ich weiß auch, wie sie schreiben.---> Alles Nebensache.

Aber deine Frau muss jetzt das A1-Zertifikat zum Visumsantrag vorlegen.
Lies selbst nach, warum es dieses Gesetz seit fast 20 Jahren gibt.
Und bitte verstehe auch, dass dir kein Unterhaltsvorschuss mehr zusteht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42861 Beiträge, 14794x hilfreich)

Noch in Ergänzung zu den zutreffenden Ausführungen von Anami. Glaub mir, auch wir hier wissen, was Kinder so kosten. Nur, der Staat übernimmt die eben nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und wenn die nicht vorliegen, dann greift eben der gesetzlich vorgesehene Regelfall - Eltern finanzieren ihre Kinder. Dasselbe gilt für die Einreise Deiner Ehefrau. Es gibt gesetzliche Regelungen, die sind einzuhalten. Darüber kann man sich auch vor Eheschließung informieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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