Hallo,
warum wird das Einkommen der Mutter wenn sie die Kinder betreut nicht in den Unterhalt mit eingerechnet. Warum muss der Exmann den Unterhalt allein bezahlen auch wenn die Mutter sehr viel verdient?
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Kindesunterhalt - Warum muss Exmann Unterhalt allein bezahlen wenn die Mutter sehr viel verdient?
Das frage ich mich auch sehr oft!
Aber das ist nunmal so. Interessant wird es nur wenn der Unterhaltsberechtigte ( in dem Fall die Mutter), doppelt soviel verdient wie der Unterhaltspflichtige.
Dazu folgender Link:
Doppelter Verdienst
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
Tja das würde mich auch mal Interessieren. Ex-Frau lebt mit neuem Freund wie die Made im Speck, mit eigenem Einkommen, in einem großen Haus mit nem Untermieter, Freund verdient auch super. und mein Mann musste seine Selbstständigkeit nach 10 Jahren aufgeben, da er kaum noch über die Runden kommt. Wir können nicht mal zusammenziehen, da wir uns einen Umzug nicht leisten können. Da stimmt doch was nicht.
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@ Punky....
Im Unterhaltsrecht ist eine Menge im Argen. Es gibt sicher auf beiden Seiten schwarze Schafe.Ob nun Väter die nicht zahlen weil es ihnen am A.... vorbeigeht obwohl sie viel verdienen oder die Mütter die den Vätern versuchen den letzten cent aus der Tasche zu ziehen.
Im Unterhaltsrecht müsste einfach mal der Einzelfall bearbeitet werden und die Pauschalisierung müsste aufhören.
Vieleicht solltest du dir den Link den ich in meiner ersten Antwort reingesetzt habe auch mal anschauen.Vieleicht ist er auch für euch hilfreich!
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
Hallo!
Als ich wäre für Unterhaltszahlung prozentual nach vorhandenem Einkommen beider Elternteile.
Ich verstehe das auch schon seit Jahren nicht.
LG beijing
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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"
Guten Abend,
die Diskussion ist doch müßig. Das Elterteil bei dem das Kind lebt, leistet Betreuungsunterhalt, das andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig.
@ beijing
quote:
Als ich wäre für Unterhaltszahlung prozentual nach vorhandenem Einkommen beider Elternteile.
Ab 18 ist das ja auch so, da entfällt ja die Betreuungsleistung.
Das Einkommen des Betreuungselternteils wir erst ab der 3 - 4fachen Höhe berücksichtigt. Siehe die LL der OLG.
Man könnte agumentieren, dass die mit ansteigenden Alter des Kindes der Barunterhalt steigt, und der Aufwand der Betreuung sinkt. Aber auch da wird man auf keinen "grünen Zweig" kommen.
LG nero
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