Kindesunterhalt - Werden Elterngeld und Kindergeld angerechnet?

6. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Justina1403
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Werden Elterngeld und Kindergeld angerechnet?

Liebe Forumsmitglieder,

wie wird der Kindesunterhalt berechnet (Düsseldorfer Tabelle kenne ich), wenn ich für die nächsten 14 Monate (Allenerziehend und nicht verheiratet) Elterngeld beziehe und Kindergeld erhalte? Finde leider zu diesem Thema nichts verwertbares.
Ist das Eltern- und Kindergeld davon unabhängig was er an Kindesunterhalt leisten muss und zählt hierzu nur sein Nettoverdienst?
Dankbar für Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Das Kindergeld wird häftig angerechnet. Das Elterngeld wird ggf. in die Berechnung des Unterhaltsanspruches für Sie einbezogen.

-- Editiert von muemmel am 06.11.2016 15:06

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Justina1403
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehe ich das richtig, dass wenn er z.B. 400 € zahlen müsste und das Kindergeld 190 € beträgt, der Unterhalt sich auf dann auf 305 € beläuft und nichts mit meinem Elterngeld für das KIND zu tun hat?
Ist er mir auch unterhaltspflichtig, wenn ich Elterngeld erhalte und wir nicht verheiratet sind?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Sehe ich das richtig, dass wenn er z.B. 400 € zahlen müsste und das Kindergeld 190 € beträgt, der Unterhalt sich auf dann auf 305 € beläuft und nichts mit meinem Elterngeld für das KIND zu tun hat? Ja. Das Elterngeld dient ja der Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes.
Ist er mir auch unterhaltspflichtig, wenn ich Elterngeld erhalte und wir nicht verheiratet sind? Solange das Kind unter 3 ist - ja. Das heißt "Betreuungsunterhalt". Freilich muß sein Einkommen dafür über dem Selbstbehalt liegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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