Kindesunterhalt Wie Netto ermitteln

1. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jens1974
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt Wie Netto ermitteln

Hallo,

ich tu mich grad ein bisschen schwer mein Monatsnetto zu ermitteln, um so einen Onlinerechner zu füttern.
Folgende Fragen:
a)
Muss ich Monatsnetto der letzten 12 Monate in Summe nehmen und dann durch 12 teilen? Wegen Weihnachts und Urlaubsgeld ist es ja nicht monatlich konstant
b)
Ich habe bei mir auf der Lohnsteuerkarte eine LohnsteuerErmäßigung eingetragen. Diese weißt natürlich jetzt ein höheres Netto aus. Wäre es dann besser diese Ermäßigung rausnehmen zu lassen und dann hinterher mehr über die Steuer wieder zu bekommen? Also das monatliche Netto dadurch reduzieren, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen?

Gruß
Jens

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

a) ja. Die Steuererstattung müssen Sie aber auch noch mit reinrechnen

b) Das nützt nichts. Wenn Sie den Freibetrag löschen, bekommen Sie mehr Steuererstattung. Die muss aber auch in das Jahresnetto reingerechnet werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jens1974
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich aber in eine andere Steuerklasse wechseln muss, also von 4 in 1 und sich dadurch mein Netto reduziert,
das wäre dann aber Unterhaltsmindernd, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Jens1974):
ich tu mich grad ein bisschen schwer mein Monatsnetto zu ermitteln, um so einen Onlinerechner zu füttern.


Was ist daran schwer die Werte zu addieren und durch 12 zu teilen?

Nur hilfreich wäre das nicht, denn das unterhaltsrelevante bereinigte Nettoeinkommen hat nichts mit dem tatsächlichen Nettoeinkommen zu tun.

Ausgangsbasis jeder Berechnung ist das Bruttoeinkommen/die Summe mehrerer Bruttoeinkommen, dabei auch an Zinseinkünfte, positive Mieteinkünfte usw. bedenken.
Von diesem werden alle relevanten Abzugsposten abgezogen. Ein Blick in die Leitlinie des für Dich zuständigen OLG hilft da schon weiter, sicherer ist es allerdings, die Berechnung einem zu überlassen der sich auskennt, denn oftmals wird bei der Erstberechnung des Unterhaltes etwas vergessen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich aber in eine andere Steuerklasse wechseln muss, also von 4 in 1 und sich dadurch mein Netto reduziert,


Die Höhe der Steuer in 4 und 1 ist identisch. Das ändert also nichts.

0x Hilfreiche Antwort

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