Kindesunterhalt

13. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
mizzamo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt

Fallbeispiel:

Ich bin volljährig und werde (jetzt noch Schüler) demnächst Student.
Ich habe das Recht von meinen Eltern Unterhalt zu bekommen und habe mich schon über die Berechnung von Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle informiert.
Allerdings habe ich bis jetzt noch keine Antwort auf meine Frage gefunden, denn die Literatur zu diesem Thema geht größtenteils nur von der üblichen Situation aus, in der beide bzw. ein Elternteil ein geregeltes Einkommen hat.

Bei mir allerdings ist es so:
Mein Vater ist nicht erwerbstätig, sondern der Besitzer von mehreren Häusern/Wohnungen die er vermietet. Selbstverständlich ist die Verwaltung und vor allem die ab und zu anfallenden Reparaturenarbeiten, die er größtenteils selbst ausführt auch Arbeit.

Desweiteren handelt er nach den Mottos „Geiz ist geil“ und „Don’t tell lies when you can use statistics.“
Im Klartext heißt das: Er rechnet sich arm. Er hat Einnahmen aus seinen ca. 5 Mietshäusern, allerdings zieht er davon den größten Teil für die Zinstilgung von Schulden, seine private Rentenversicherung, den Unterhalt für meine minderjährige Schwester und noch vieles weitere ab, bis er ein Einkommen hat, dass bei weitem unter dem Einkommen meiner erwerbstätigen Mutter liegt. Und so ergibt sich eine de jure gerechte Verteilung des Kindesunterhalt (d.h. meine Mutter müsste ca. das Doppelte zahlen), de factor aber eine ungerechte Verteilung.

Frage:
Kommt es bei der Berechnung vom Kindesunterhalt wirklich immer nur auf das Einkommen an oder kann nicht irgendwie das Vermögen an Grundbesitz (heißt das Vermögensstamm?) auch gewichtet werden?

D.h. ist es gerecht, wenn er pro Monat im höchsten Fall 150 € Unterhalt bezahlt, wo er doch zwei Oberklassen-Autos fährt und eine Ferienhaus in Spanien hat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Alles, was dein Vater an Schulden NACH der Trennung von deiner Mutter gemacht hat, zählt nicht zur Unterhaltsberechnung!
Ob dein Vater nun Einkommen durch Vermietung und Verpachtung hat oder einer geregelten Arbeit nachgeht, ist hierbei egal. Einkommen ist Einkommen..... jedenfalls beim Kindesunterhalt!
Sofern du unter 21 bist, Schüler und zuhause lebst, bist du deiner minderjährigen Schwester gleichgestellt. Dh. : Wenn nicht genügend Einkommen deines Vaters vorhanden ist, um beiden Kindern gerecht zu werden, wird prozentual aufgeteilt. Ob er seine Zinsen und Tilgung geltend machen kann, kommt drauf an, wann sie entstanden sind usw..... da solltest du unbedingt einen Anwalt aufsuchen. ( Wenn du ihn dir nich leisten kannst, gibt es Prozeßkostenbeihilfe ).
Bist du dir denn sicher, dass der Unterhalt bisher richtig berechnet wurde?
Nettoeinkommen Vater ( Gewinn/Verlustrechnung der letzten 3 Jahre + geldwerte Vorteile + Steuerrückzahlung Vorjahr )- berufsbedingte Aufwendungen ( ca5%) - 840 ( Selbstbehalt) = Summe xx.
Einkommen Mutter ( Netto + Urlaubs-Weihnachtsgeld, + Steuerrückzahlung Vorjahr - 5% - berufsbedingte Aufwendungen ( ca5%) - 840 ( Selbstbehalt) = Summe yy
xxx + yy = Gesamtsumme. Nach diesem Einkommen wird in der Düsseldorfer Tabelle der Unterhalt berechnet. Keiner von beiden muss allerdings mehr zahlen, als nach alleiniger Berechnung !!
Es ist dein gutes Recht, die Einkommensnachweise deiner Eltern einzuholen !! Am besten mit Hilfe eines Anwaltes. DAnn kannst du auch wirklich erkennen, ob es eine ungerechte Verteilung des Unterhaltes ist..... denn der jernige, der mehr Einkommen hat, muss schliesslich auch mehr zahlen. Und das finde ich nicht unbedingt ungerecht.....

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