Kindesunterhalt ab 18,

8. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
juppi66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt ab 18,

Tach auch
Mein Kind, welches bei der KM lebt, wird Mitte des Jahres 18.

Aus vielen den vielen Beiträgen, die ich mittlerweile gelesen habe, habe ich leider den für mich zutreffenden fall noch nicht nachlesen können. Vielleicht kann mir jemand ein paar tips geben.

Wie gesagt, Kind lebt bei der Mutter, die vollzeit tätig war, bis sie in 2011 nochmal nachwuchs mit ihrem lebensgefährten bekommen hat. Ob sie nun, in welchem umfang erwerbstätig ist, habe ich bis jetzt nicht weiter hinterfragt.
Kind besucht die 11. Klasse auf dem Weg zum Abi.

Da unser gemeinsames kind barunterhaltsberechtigt von beider seiten ist, stellen sich mir folgende frage:

Inwiefern kann sie den unterhaltsanspruch dieses nachkömmlings gegenüber des volljährigen kindes in abzug bringen?
Meiner meinung nach nicht, da der kindesvater, ihr lebensgefährte, unterhaltspflichtig wäre und sie ihren teil mit kost und unterkunft, wie es bis jetzt auch der fall war bestreitet.
Ist das richtig?

Die 2. frage ist, was sind anrechnungswürdige schulden? Sind das zb tilgungen und zinsleistungen für das erworbene haus? Kann man diese bei der Berechnung des unterhalts geltend machen?

3. Frage: kann man berufsbedingte aufwendungen für auto, steuer, versicherung, sprit geltend machen? Ich bin pendler und mache pro at ca 150 km.

Vielleicht hat jemand nen tipp.

Danke euch schon jetzt





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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo juppi66,
Besteht ein Titel? wenn ja,geht der über das 18 Lebensjahr hinaus?

Es ist die Aufgabe eures Kindes dafür zu sorgen:
Auskunft beider Eltern über ihr Einkommen.
Nachweis ob es (das Kind) in Ausbildung/Schule ist.

KM-Geld kannst du geltend machen.

lg
edy


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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 08.03.2012 23:25

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hallo Edy, du schreibst:
" Es ist die Aufgabe eures Kindes dafür zu sorgen:
Auskunft beider Eltern über ihr Einkommen.
Nachweis ob es (das Kind) in Ausbildung/Schule ist."

18-Jährige, die bei einem Elternteil wohnen, werden wohl kaum derartigen Anforderungen nachkommen können. Das sind noch keine Erwachsenen.

@juppi66,
Sollte Ihr Einkommen weit über 1000 Euro liegen, würde sich sicher ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt rechnen. In so einer Frage würde ich mich nicht mit Antworten in einem Laien-Forum begnügen. Frag einen Anwalt hier wäre auch eine kostengünstige Alternative....



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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo hamburgerin01,

quote:
Es ist die Aufgabe eures Kindes dafür zu sorgen:
Auskunft beider Eltern über ihr Einkommen.
Nachweis ob es (das Kind) in Ausbildung/Schule ist.


quote:
du schriebst:
18-Jährige, die bei einem Elternteil wohnen, werden wohl kaum derartigen Anforderungen nachkommen können. Das sind noch keine Erwachsenen.


Es ist dennoch ihre Aufgabe.Sie können gerne Hilfe von
Erwachsenen annehmen z.B. Rechtsanwalt oder geben einem
Elternteil die Bevollmächtigung.

lg
edy





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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 09.03.2012 07:23

1x Hilfreiche Antwort

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