Hallo zusammen,
mein Sohn ist Ende letzten Jahres volljährig geworden. Aufgrund der Barunterhaltsplicht beider Elternteile, habe ich bereits mehrfach bei ihm die Verdienstbescheinigungen der Mutter angefordert. Er reagiert nicht. Muss mein Sohn mir die Auskunft erteilen? Falls er weiterhin nicht reagiert, was soll ich für Schritte einleiten. So hinnehmen möchte ich das nicht.
LG
-- Editier von supamaus am 18.01.2017 16:58
-- Editier von supamaus am 18.01.2017 16:59
Kindesunterhalt ab 18/ Barunterhalt beider Elternteile
18. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 18. Januar 2017 | 16:57
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindesunterhalt ab 18/ Barunterhalt beider Elternteile
#1
Antwort vom 18. Januar 2017 | 17:47
Von
Status: Junior-Partner (5653 Beiträge, 2368x hilfreich)
Hallo supamaus,
besteht ein noch gültiger Titel/Jugendamtsurkunde ?
lg
edy
#2
Antwort vom 18. Januar 2017 | 17:53
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo,
jatTitel besteht.
LG
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#3
Antwort vom 20. Januar 2017 | 14:39
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit 18 muss er selbst seinen Unterhalt einklagen. Da kannst du nichts mehr machen.
#4
Antwort vom 21. Januar 2017 | 15:26
Von
Status: Schüler (201 Beiträge, 41x hilfreich)
Hallo,
klar, dass der Sohn nicht antwortet. Der bestehnde Titel des Kindes muss bedient werden.
mfg
boxxter
-- Editiert von boxxter am 21.01.2017 15:28
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