Kindesunterhalt ab 18 - Kann das meinem Mann noch zum Nachteil ausgelegt werden?

7. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.07.2014 13:22:57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt ab 18 - Kann das meinem Mann noch zum Nachteil ausgelegt werden?

Hallo,

ich habe Frage. Die Anwältin des Kindes schreibt, mein Mann hätte nie Unterhalt gezahlt.
Das stimmt aber nicht, da er nie von seinem Kind etwas anderes gehört hat, hat er das Geld nach 18 auch weiterhin auf das Konto der Mutter übwiesen. Leider immer noch mit dem alten Betreff Ehegatten-/Kindesunterhalt. Das Kind wohnt schon immer bei der Mutter.
Kann das meinem Mann noch zum Nachteil ausgelegt werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo titus_nrw ,

Hier dürfte nichts passieren.

Das 18 Jährige Kind muss den Unterhalt selbst von beiden

Elternteilen fordern.

Es muss nachweisen ob es überhaupt unterhaltsberechtigt
ist(Schule/Ausbildung).

Sollte ein Unterhaltstitel (Zahlung an die Mutter) bestehen,ist dieser zurückzufordern/oder abzuändern.

Sollte kein Titel bestehen,dann kann der Unterhalt sogar
erstmal eingestellt werden.


lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.07.2014 13:22:57
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort, unser Anwalt ist nämlich im Urlaub und wir haben erst nächte Woche einen Termin, ich wollte nur mal vorweg Infos einholen ;-))Macht einen ja schon nervös ;-)

Ein Titel besteht nicht.


Gruß
titus_nrw

1x Hilfreiche Antwort

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