Kindesunterhalt ab 18 ? Rangfolge ?

25. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)
Kindesunterhalt ab 18 ? Rangfolge ?

Hallo Meine Uneheliche Tochter wird im November 18 !

Ich habe aus der jetzigen EHE nochmals zwei Kinder ( 1+2 Jahre ) Meine Frau ist zuhause und betreut diese ?

Wie ist dir Rangfolge ab dem 18 Lebensjahr meiner UE Tochter ?


Sie übt ab September eine Ausbildung aus !

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 89x hilfreich)

Hallo
ganz einfach: erst die minderjährigen Kinder, dann die KM der Kinder und dann das nicht privilegierte erwchsene Kind.
gaestin

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#2
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)

hört sich gut an ! Aber kann mir einer mal sagen was hier privilegierte und nicht privilegierte unterscheidet ?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 89x hilfreich)

Ja:
privilegiert:
- allgemeine Schulausbildung UND
- im Haushalt eines ET lebend UND
- 21. LJ nicht vollendet UND
- nicht verheiratet

Ist einer der Punkte nicht gegeben ist das Kind nicht mehr privilegiert

geastin


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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41838 Beiträge, 14616x hilfreich)

Der Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage. Schau mal in § 1609 BGB . Stellt sich allerdings die Frage,ob ein Titel existiert, der müsste dann abgeändert werden. Und, das Kindergeld ist ab Volljährigkeit immer anzurechnen. Auch ein mögliches Einkommen der Mutter und auch teilweise das Einkommen der Azubine.

wirdwerden

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