Kindesunterhalt ab 18 - Was ist wenn Kinder Kinder kriegen?

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
berni 3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt ab 18 - Was ist wenn Kinder Kinder kriegen?

Was ist wenn Kinder Kinder kriegen
Hallo erstmal
Ich habe eine jetzt 18 jährige Tochter die sich vor kurzem zum erstenmal bei mir gemeldet hat und mir mitteilte das ich auch weiterhin Unterhalt zu zahlen habe, da sie vor 2 Jahren ein Kind bekommen hat.Sie hat natürlich keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und auch keine Lust zu Arbeiten.Bin ich jetzt ganz arm dran.

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12 Antworten
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#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo berni,

quote:
Bin ich jetzt ganz arm dran.


Arm dran bist du, wenn ein Titel besteht und du den erst abändern müsstest...:)

Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn das volljährige Kind sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Und der gegenüber beiden Elternteilen.
Vorrangig ist aber der Kindsvater in der Pflicht. Er ist verpflichtet, auch ohne, dass die Mutter in Schul- oder Berufsausbildung stehen muss.

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Menno Haseltstrauch,

geht DAS jetzt wieder los.... :neck:

Grüßle und nen schönen Montag

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Nadja24
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 19x hilfreich)

Was passiert, wenn das Kind groß genug ist und die Mutter dann ihren Schulabschluss nachholen kann (ich unterstelle hier mal, sie hat wegen der Schwangerschaft die Schule abgebrochen)?
Müssen dann die Eltern wieder dafür aufkommen?

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Nadja,

kommt ganz drauf an, wie groß das Kind ist...
Bis zum Erwachsenenalter muss nicht gewartet werden.:)

U.U. wären die Großeltern wieder in der Pflicht, wenn eine Ausbildung aufgenommen wird.
Vorrangig ist aber der Kindsvater am Zug.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#7
 Von 
berni 3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ging ja schnell
Es besteht natürlich ein Unterhaltstitel, den ich jetzt abändern lassen möchte.Das Jugendamt hat einen abschlußbericht erstellt.Demnach soll ich 318 euro u.die nichtarbeitende Mutter 80 euro zahlen.

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#8
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

na, ich kann mir schon vorstellen, dass dem Jugendamt und auch der Tochter diese 'Lösung' gut gefallen würde! Die Tochter wird mit 16 schon Mutter und liegt dem Vater weiter auf der Tasche ... und das Jugendamt spart den Unterhaltsvorschuss für das Baby ... Da wären wohl alle recht zufrieden ... außer dir vielleicht! :)

Da ein Titel existiert, solltest du keine Zeit verlieren. Ändern kannst du einen Titel nur für die Zukunft! Wenn du also wartest, dann zahlst du erst einmal weiter ... egal ob das nun angemessen ist oder nicht! Eine Änderung der Unterhaltshöhe kann erst geltend gemacht werden ab Zustellung der Klage bei deiner Tochter!

Ich würde an deiner Stelle SOFORT Klage erheben! Zumal die Tochter ja außer finanziellen 'Anmaßungen' keinerlei Affinität zu dir zu haben scheint!

Grüße



-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

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#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
berni 3
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die tollen Informationen
Ich werde mir dann mal ganz schnell einen Anwalt nehmen und versuchen den Tietel abändern zu lassen
M.f.G
Berni 3
:)

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#11
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

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