Guten Morgen,
ich hätte ein paar Fragen zum Thema Kindesunterhalt ab 18.
Folgender Fall liegt vor:
Einkommen der Mutter 1140 Euro
Einkommen des Vaters 2320 Euro
Vater hat nach Scheidung ein Haus gekauft, welches mit mtl. 1200 Euro abgezahlt wird. Zudem macht er Fahrtkosten geltend (144 km pro Tag).
Mutter hat ebenfalls Fahrtkosten (90 km pro Tag)
Kind wohnt bei beim Vater, geht noch 1 Jahr zur Schule.
1. Kann der Vater die 1200 Euro für das Haus voll von seinem Gehalt abziehen, so dass für die Unterhaltsberechnung lediglich 1180 Euro verbleiben?
2.Kann er ebenso die vollen Fahrtkosten geltend machen oder greift auch hier nur die Pauschale von 5%?
3. Wenn der Unterhaltsanspruch des Kindes nicht durch die Leistungen durch Unterhaltszahlungen bedient werden kann, müssen dann beide Elternteile mehr zahlen?
Nach Abzug des Selbstbehaltes bleiben der Mutter ja nur 240 Euro (Fahrtkosten noch nicht eingerechnet). Dem Vater würden 280 Euro verbleiben, wenn man den Hauskredit mit runterrechnet.
Ich komme mit der Berechnung überhaupt nicht klar. Kann mir da jemand einen Rat geben?
Vielen lieben Dank.
-- Editiert von Maria67 am 08.02.2009 11:37
Kindesunterhalt ab 18 - kann er das Geld für das Haus voll von seinem Gehalt abziehen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Maria,
BEIDE Eltern unterliegen bei einem privilegiertem Volljährigen einer verstärkten Erwerbsobliegenheit. Diese *Armrechnerei* wird in dem Ausmaß nicht funktionieren.
Der Mindest-KU in Höhe von 432 abzgl. 164€ vollem Kindergeld = 268€ ist einkommensabhängig von den Elterrn zu gewähren.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
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Erstmal danke für die Antworten.
@camper
Klar ist das unwirtschaftlich. Kindesmutter ist wieder verheiratet und Ehemann verdient ja auch Geld. Leider kann man sich ja heute seinen Arbeitsplatz nicht mehr unbedingt aussuchen, respektive kann man froh sein, Arbeit zu haben.
@Loddar
Soweit ist mir das schon klar gewesen. Die KM will ja auch gern den Unterhalt zahlen. Allerdings verweigert der KV jede Zusicherung der Auszahlung an den Sohn. Und barunterhaltspflichtig sieht er sich nicht, da Sohn ja bei ihm lebt. Sohn bekommt Taschengeld und Kleidungsgeld von KM, nicht vom Vater! Kindergeldauszahlung ist doch ab 18 auch Pflicht, oder?
Da Sohnemann sich ja eigentlich selbst um seinen Unterhalt kümmern muss, sich das aber bei KV nicht traut, deshalb wollte ich eine genauere Erläuterung bezüglich des Hauskredites und des Fahrgeldes haben.
Hat noch jemand eine Idee?
#Soweit ist mir das schon klar gewesen. Die KM will ja auch gern den Unterhalt zahlen. Allerdings verweigert der KV jede Zusicherung der Auszahlung an den Sohn. Und barunterhaltspflichtig sieht er sich nicht, da Sohn ja bei ihm lebt.#
Da er bei ihm lebt, ist der KV nicht barunterhaltspflichtig.
#Sohn bekommt Taschengeld und Kleidungsgeld von KM, nicht vom Vater!#
Und wer zahlt anteilige Miete, Strom, Wasser, Internet, Essen etc.?
#Kindergeldauszahlung ist doch ab 18 auch Pflicht, oder?#
Wo steht das?
@cruncc1
hmmm, ich dachte, das hätte ich mal gelesen, dass Kindern ab 18 Jahren das Kindergeld ausgezahlt werden muss? Ein Irrtum? Na, dann noch schlimmer für den Sohnemann.
KM möchte ihrem Sohn gern den ihm zustehenden Unterhalt selber zahlen, nicht mehr an den KV. So kann es ja nicht weiter gehen. KV zahlt munter sein Haus ab, in dem er mit der neuen Lebensgefährtin wohnt, Sohn muss selbst hinter Fahrgeld für Schule hinterher betteln :-(
Hallo Maria,
die KM kann und sollte dem Sohn den Unterhalt auf ein eigenes Konto zahlen, denn ab der Volljährigkeit steht der Unterhalt dem KIND zu.
Allerdings kann der KV einen Teil des Unterhalts vom Sohn als Beteiligung an den anfallenden Kosten einfordern.
Auch der KV ist BARunterhaltspflichtig, kann aber seinen Anteil tatsächlich mit Kost und Logis verrechnen.
Das Kindergeld wäre an das Kind auszuzahlen, wenn es eine eigene Wohnung hätte.
Grüße
-- Editiert von Haselstrauch am 08.02.2009 18:26
@ Haselstrauch
Vielen Dank für die Antwort. KM wird die Zahlen mal von einem Anwalt prüfen lassen und dann auf Konto des Sohnes überweisen. Schade, dass man dem KV nicht anders beikommen kann.
Schönen Sonntag noch!
--- editiert vom Admin
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