Kindesunterhalt an Ex bei eheähnlicher Gemeinschaft mit neuem Kind

2. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Thomas34N
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt an Ex bei eheähnlicher Gemeinschaft mit neuem Kind

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und hoffe auf euere Hilfe...

vor über 2 Jahren hat sich meine noch Frau von mir getrennt.
Wir haben 2 gemeinsame Kinder, für die ich jetzt Kindesunterhalt zahle. Sie verzichtet auf Ihren Unterhalt.
und lebt jetzt mit einem neuen Partner zusammen.
Ich habe mein neues Glück gefunden => Neue Partnerin und neues Kind.
Wir leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Das Problem: Geld
Meine neue Partnerin kann wegen unserem gemeinsamen Kind nicht arbeiten gehen, erhält jedoch wegen unseren eheähnlichen Gemeinschaft außer Kindergeld keinerlei weitere staatliche Unterstützung. D.h. Sie lebt von mir, unser gemeinsames neues Kind und zudem zahle ich Kindesunterhalt für meine beiden Kinder aus erster Ehe.
Zudem Miete, ein Darlehen wegen benötigter neuer Möbel (wegen Trennung ...)
Das ist nicht zu machen.
Und meine Ex genießt mit Ihrem neuen das Leben, arbeitet nicht und hat zudem Geld für Urlaub.

Was kann ich tun?
Der Unterhalt, den ich jetzt bezahle bezieht sich noch auf Berechungen mit Steuerklasse 3 und ohne neue Partnerin mit Kind.
Was kann alles in den Kindesunterhalt meiner beiden Kinder aus erster Ehe eingerechnet werden, damit ich mit meiner neuen Familie wieder halbwegs vernünftig leben kann?
Kann die berechung irgendwo nachvollziehbar abgelesen werden?
Aus der Düsseldorfer Tabelle werde ich nicht schlau

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

- Das ist nicht zu machen.
Und meine Ex genießt mit Ihrem neuen das Leben, arbeitet nicht und hat zudem Geld für Urlaub. -

Was Deine grundsätzlichen Fragen betrifft, kann ich Dir auch nicht helfen, außer Dir zu sagen: Geh zum JA und laß den Unterhalt neu berechnen!

Warum um alles in der Welt gönnst Du Deiner Ex nicht, dass sie ihr Leben genießt? Gehörst Du etwa auch zu den Männern, die glauben, dass Ex alles (vor allem den Urlaub) vom Kindergeld finanziert?

Kinder kosten nun mal, solltest Du aber eigentlich auch wissen. Wie alt ist denn euer gemeinsames Kind?

-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten ;) "

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#2
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thomas34N
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Teasy1 => Unser gemeinsames Kind ist jetzt 15 Monate
Ich gönne Ihr den Urlaub nicht weil
1) Sie hat mich betrogen
2) Ich kämpfe jeden Monat darum, daß ich überhaupt mein Kind ernähren kann.
3)Habe ich jetzt auch Steuerklasse 1
4)Der Unterhalt wurde noch vom Anwalt berechnet ( wir sind ja noch nicht geschieden)


Hallo Loddar`s Schwester,

wenn Du 2000€ als ordentliches Einkommen betrachten willst... o.K.
Abzüglich ca. 460 Euro für Kinder erste Ehe
500 € Miete
300 € Ratenzahlung Kredit (als getrenntlebender braucht man ja erst mal wieder Möbel etc.)
zur Arbeit muß man ja auch noch kommen, Ich fahr schon Bahn 73 € / Monat
Wasser / Abwasser / Müll / Heizung ...
Bleiben keine 600 € im Monat
+ 1 x Kindergeld ... könntest Du davon mit Frau und Kind leben?

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#4
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Thomas, ich versteh zwar Deine Gefühle gegenüber der Ex, aber so viel Geld hätten wir auch gerne ÜBRIG zum Leben, wenn unser Kind da ist. Uns, d. h. meinem LG, werden wohl etwa 1000 EUR incl. Kindergeld und dem Unterhalt, den er eigentlich mir für unser gemeinsames Kind zahlen müsste, verbleiben. Und da ist noch NIX abgezogen, von wegen Miete, Nebenkosten, Heizung, Wasser, Strom, zur Arbeit fahren (also mein LG), Rate für Auto, Versicherungen usw. usf. ....

Ob wir Erziehungsgeld kriegen, steht auch noch in den Sternen, die Einkommensgrenzen sind da ja so niedrig, da dürfte der Partner ja nichtmal halbtags arbeiten gehen... Sollte das Elterngeld noch greifen, sieht es da ein bischen besser aus -Hoffnung hab-.

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"Was Du nicht willst das Dir getan, das tu auch keinem anderen an!"

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