Kindesunterhalt an Mutter / Kind lebt bei Großeltern

7. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chrissi1986
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt an Mutter / Kind lebt bei Großeltern

Hallo zusammen,

ich habe hier einen Fall und hoffe das mir weitergeholfen werden kann.

Ein Kindesvater zahlt für sein 16. jähriges Kind Unterhalt an die Mutter (Geld geht an das Jugendamt und dann zur Mutter). Der Vater hat auch einen Titel beim Jugendamt.

Nun lebt das Kind schon seit ein paar Monaten bei der Großmutter, da Mutter und Kind nicht mehr klar kommen (Kind ist weiterhin bei der Mutter gemeldet). Die Großmutter macht wirklich alles für das Enkelkind (Klamotten kaufen, Wäsche waschen, kochen, Fährt sie von A nach B, etc..)

Da die Mutter das alleinige Sorgerecht hat und das Kind momentan in ärztlicher und psychologischer Behandlung ist, ist die Mutter nur in Arztsachen involviert,.. mehr aber auch nicht.

Der Kindesvater hat sich an das Jugendamt gewandt, hat dort alles geschildert und wollte wissen, ob die Unterhaltszahlung weiter an die Mutter erfolgen muss oder ob man das auch direkt an das Kind oder die Großeltern zahlen kann, denn momentan kommt das Geld definitiv nicht bei dem Kind an.

Daraufhin wurde die Unterhaltszahlung erstmal einbehalten und die Mutter befragt. Nach kurzer Zeit kam dann die Antwort vom Jugendamt und dort stand, dass das Geld weiterhin an die Mutter gezahlt wird, da sich das Kind in der Obhut der Mutter befindet und sie sich um die Belange der Tochter kümmert.

Die Mutter ist zwar Ansprechperson was Entscheidungen angeht aber um alles andere kümmern sich die Großeltern.

Der Kindesvater ist mit der Antwort vom Jugendamt sehr unzufrieden. Er hat nie ein Problem damit gehabt Unterhalt zu zahlen. Jetzt wo er aber weiß das das Geld nicht bei dem Kind ankommt, möchte er nicht weiter an die Kindesmutter zahlen.

Nun zur Frage: Muss man die Antwort vom Jugendamt akzeptieren ? Was muss man tun, damit das Geld auch wirklich bei dem Kind bzw. den Grosseltern ankommt?

Wären in diesem Fall nicht sogar beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet und nicht nur der Kv?

Ich hoffe ihr könnt weiterhelfen.



-- Editiert von Chrissi1986 am 07.10.2020 00:45

-- Editiert von Chrissi1986 am 07.10.2020 01:12

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4542 Beiträge, 547x hilfreich)

Es wurde doch bereits das JA informiert, die haben Rücksprache gehalten und es bleibt wie es war.

Wenn kein Geld bei den verpflegenden Großeltern ankommt, dann sollten die sich ans JA wenden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 914x hilfreich)

Die Mutter ist allein sorgeberechtigt und damit auch für die Vermögenssorge zuständig. Damit ist sie grundsätzlich mal rechtmäßiger Unterhaltsempfänger und muss den Lebensunterhalt des Kindes im Haushalt der Großeltern sichern. Wenn sie dagegen verstößt liegt ggf. ein Verstoß gegen sorgerechtliche Obliegenheiten vor, der im Extremfall mit dem Entzug der Vermögenssorge geahndet werden kann. Dafür müssten sich schlauerweise die Großeltern an den Sozialdienst im Jugendamt wenden, wie von Solan mMn korrekt beschrieben.

Zitat (von Chrissi1986):
Wären in diesem Fall nicht sogar beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet und nicht nur der Kv?
Das hier ist für den Vater die eigentlich einzige relevante und völlig berechtigte Frage. Das Problem, diese Frage wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Und zudem scheint es hier Uneinigkeit darüber zu geben, wo denn nun der Lebensmittelpunkt des Kindes liegt. Würde man diesen bei den GE sehen, so könnte man beispielsweise und behelfsweise den Bedarf des Volljährigen mit eigenem Hausstand heranziehen (860 Euro) und eine Haftungsberechnung vornehmen. Im Zweifel müsste man die Abänderung gerichtlich beantragen, wenn man keine Lösung mit dem Gläubiger findet.

Wie viel Unterhalt wird denn vom Vater gezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

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