Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle? Wieviel muss ich für mein Uneheliches Kind zahlen?

30. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Habkeineahnung
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle? Wieviel muss ich für mein Uneheliches Kind zahlen?

Hallo

Kann mir jemand anhand der Düsseldorfer Tabelle erklären wieviel Unterhalt ich für mein Uneheliches Kind zahlen muss? Mein Sohn ist 9 Jahre alt und ich zahle seit seinem 6. Lebensjahr einen Unterhalt in höhe von 245€. Das Kindergeld erhält die Mutter.

Ich verdiene Netto ca. 1045€. Muss ich seit Februar diesen Jahres nur noch 240€ zahlen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Seit Januar musst du nur noch 240,00 EUR zahlen, sofern nicht etwas anderes tituliert ist.

Im Mai musst du einmalig sogar nur 190,00 EUR zahlen, da dir die Hälfte des Kinderbonusses von 100,00 EUR zusteht (wieder vorausgesetzt es ist nichts anderes tituliert)

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#2
 Von 
Habkeineahnung
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für deine Antwort. Ich habe vor 3-4 Jahren einen Vergleich vor Gericht unterzeichnet, der besagte das ich ab sofort 247€ zu zahlen hatte. (Ich war zu dem Zeitpunkt arbeitslos, vor Gericht sagten sie ich hatte genug Zeit Arbeit zu finden, "gehen sie doch Kellnern".

Vor ca. einem Jahr wurde der Unterhalt dann runtergesetzt von 247€ auf 245€, also habe ich nur noch 245€ gezahlt. Jetzt habe ich diese Info gesehen, das ich seit Anfang 09 nur noch 240€ zu zahlen habe.

Bin mir jetzt nicht sicher, ob ich mich an den Vergleich halten soll oder an die "aktualisierten Daten" in der Düsseldorfer Tabelle.

Und mir steht die Hälfte des Kinderbonus zu, obwohl wir nie verheiratet waren usw.? Sorgerecht hab ich auch nicht.




-- Editiert am 30.04.2009 13:55

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#3
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Dir steht grundsätzlich die Hälfte des Kinderbonusses zu, da der Kinderbonus im juristischen Sinne Kindergeld ist.

Der Mindestunterhalt wird grundsätzlich immer geschuldet, unabhängig vom Einkommen.

Wenn als Fixbetrag 247,00 EUR tituliert sind, bist du auch verpflichtet diesen Betrag zu zahlen, auch wenn er nicht mehr den aktuellen Sätzen entspricht. Und zwar solange, bis der Titel durch Abänderungsklage bzw. Abänderungsurteil geändert wird. Diese ist aber nur zulässig, wenn sich der Unterhalt um mindestens 10% ändert, was nicht der Fall.

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