Kindesunterhalt anhörung

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)
Kindesunterhalt anhörung

Hallo zusammen, wir haben demnächst eine Anhörung vorm Familiengericht weil ich (Mutter eines 14 jährigen Jungen) 512€unterhalt zahlen soll und jetzt erklären muss warum ich das nicht kann. Zu mir, insgesamt drei Kinder, den 14 jährigen aus vorheriger unehelicher Beziehung und die zwei kleinen (2,6) aus meiner Ehe mit meinem jetzigen Mann. Aufgrund schulischen Problemen (Sohn ads und pupertät) haben wir im Frühjahr 2017 mit der intensiv Familien Beratung beschlossen das er auf ein nahegelegenes internat geht. Alle waren einverstanden (430 Kosten fürs internat) Vater zahlte bis dahin 411€Unterhalt. Da das ganze als Streit ausartete weil wir gesagt das es besser er gehe bis zum internatsstart zum vater, ging der Ärger los. Wir haben eigentlich besprochen das er ab September alle zwei Wochen am Wochenende zu uns kommt und die Hälfte der Ferien aber schon im Juli kam ein Anwaltsschreiben des Vaters das er eben diesen Unterhalt will weil der Sohn nie wieder zu uns will. Erst im November hat sich heraus gestellt dass der Sohn massiv unter Druck gesetzt wurde vom vater und zwei mal gesagt hat wenn ich keinen Unterhalt zahle dann darf er nicht mehr zu uns. Das hat er jetzt auch vor der ifb unter Zeugen gesagt und wir haben jetzt auch mit dem Vater telefonisch besprochen das unser Kind die Wochenenden wieder zu uns kommen will und auch so gehandhabt. Jetzt kam wieder ein Schreiben von der gegenseite das bei uns häusliche Gewalt herrscht. Was will die gegenseite bezwecken? Und soll ich eine Anzeige machen oder was sagt das Gericht dazu?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Warum irgendjemand irgendwas behauptet, dass können wir hier nicht wissen. Ich hab mir mal Deinen alten Thread angeguckt. Ganz ehrlich, es gibt physische Gewalt und auch psychische. Letzteres gab es ja bei Euch. Daran ändert auch eine Entschuldigung nichts. Und eines muss man sich ganz klar machen. Der Sohn wird beim Vater was anderes behaupten als bei Dir. Denn Kinder wollen artig sein, die Eltern nicht enttäuschen. Da sollte man sie auch nicht unter Druck setzen. Das gilt für beide Elternteile!

So, jetzt zur Unterhaltsfrage. "Neue Kinder" sind kein Freibrief für ein Rausschleichen aus der Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen. Da schaut die Rechtsprechung sehr genau auf den Einzelfall. Da die Kids verschiedene Väter haben, greift auch der Automatismus nicht, man müsse wegen der kleineren Kinder nichts zahlen. Es wird also geschaut, ob es Dir zumutbar ist, teilzeitig zu arbeiten, um Deinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. In diese Prüfung geht auch Dein Anspruch auf Taschengeld gegen den Ehemann mit ein und vieles andere mehr. Spätestens wenn das jüngste Kind 3 Jahre alt ist, wird es auf jeden Fall eng, für Dich unterhaltstechnisch. Wie viel Du dann zahlen musst, ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

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#2
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Das ist mir klar aber wenn der Sohn zu gleichen Teilen bei uns und beim Vater ist dann geht es doch nicht um unterhalt sondern um die Aufteilung der internatskosten oder? Und ich gehe in tz arbeiten weil es sonst gar nicht gehen würde.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Als erstes solltest Du Unterhalt und Umgangsrecht voneinander trennen, denn die beiden Themen haben nichts miteinander zu tun.

Dann wird nicht klar, wer den Besuch des Internats beschlossen und den Vertrag unterschrieben hat.

Zitat (von Mamafee ):
haben wir im Frühjahr 2017 mit der intensiv Familien Beratung beschlossen
Wer also ist wir? Denn die iFB kann ja nichts beschließen. Warst Du in die Entscheidung eingebunden, haftest Du und zwar völlig unabhängig von einer Unterhaltsfrage allein schon aus Vertragsrecht.

Der Junge ist 14, geht vermutlich noch zur Schule, verdient also kein eigenes Geld. Du leistest Deinen Anteil jetzt nicht mehr durch Personensorge und Erziehung, daher bist auch Du nun barunterhaltspflichtig, und dass sogar nach den weitaus strengeren Regelungen des § 1603 Absatz 2 BGB (erhöhte Erwerbsobliegenheit).

Die Unterhaltshöhe richtet sich nach Deinem Einkommen, nach unten begrenzt durch den Mindestunterhalt.

Bei einem Aufenthalt in einem Internat kommt es auf die Ausgestaltung an, zu der Du dich bisher nicht ausgelassen hast.

Ist es ein Rund-um-die-Uhr Internat wird anders gerechnet, als bei stundenweiser Betreuung. Und dann kommt es auch wie eingangs schon erwähnt, darauf an, wer die Internatunterbringung zu verantworten hat. Hier muss also zweigleisig geprüft werden.

Zitat (von Mamafee ):
Was will die gegenseite bezwecken?
ist doch wohl allzu offensichtlich. Das der Junge nicht mehr zu Dir kommt.


Zitat (von Mamafee ):
Und soll ich eine Anzeige machen oder was sagt das Gericht dazu?
Frag Dich erstmal wen Du wegen was anzeigen willst. Ein strafbares handeln ist hier weit und breit nicht erkennbar. Das Gericht wird vermutlich garnichts dazu sagen, wenn es bei der Klage um Unterhalt geht, da Unterhalt und Umgang nichts miteinander zu tun haben.
Ist allerdings auch der Umgang Teil des Klageantrages, wird das Gericht die Fakten prüfen und entscheiden.



Dein Text enthält so gut wie keine Fakten.
Zitat (von Mamafee ):
aber wenn der Sohn zu gleichen Teilen bei uns und beim Vater ist
. Was denn nun Internat oder Wechselmodell?
Zitat (von Mamafee ):
dann geht es doch nicht um unterhalt sondern um die Aufteilung der internatskosten oder?
Nicht unbedingt. Es kommt hier auch darauf an, wer die Entscheidung getroffen hat. Wenn es eine einseitige Entscheidung war, schuldet der andere maximal den Unterhalt.

Zitat (von Mamafee ):
Und ich gehe in tz arbeiten weil es sonst gar nicht gehen würde.
Deine Entscheidung für irgend eine persönliche Lebensführung wird durch durch die Anforderungen die sich aus § 1603 Absatz 2 ergeben, mindestens in Frage gestellt.

Du solltest damit rechnen, dass das Gericht Dein Einkommen mit fiktiven Gehaltsanteilen auf eine Vollzeitstelle hochrechnet.

Berry

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#4
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Der vater, der Sohn und ich haben zu gleichen Teilen beschlossen und unterschrieben das er ins internat geht. Er ist von Montag bis Freitag im internat und an den we abwechselnd beim Vater und bei uns das gleiche gilt für die Ferien. Ich behaupte dass das ein wechselmodell ist. Mir ist klar das unterhalt was anderes als Umgang ist. Aber die gegenseite mischt das immer. Und darum ging es mir ja bei der Frage ob ich dann 100% unterhalt bezahlen muss. Denn meines Erachtens nach sollte es bei einer anhörung doch dann darum gehen das jeder die Hälfte des Internates bezahlt. Oder?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ja, diese Regelung entbindet Dich doch nicht der Unterhaltspflicht.

wirdwerden

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#6
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Mensch das behaupte ich doch gar nicht. Ich möchte nur wissen ob und wie das dann geregelt wird. Klinge ich so unmenschlich oder warum diese patzigen Kommentare?
Ich habe mich 14 Jahre alleine bzw mit meinem Mann gekümmert und alle Zeit und Geld für meine Kinder gegeben und jetzt wo sich die Situation ändert kann ich nicht von jetzt auf gleich mein Leben ändern und Dinge zahlen die offensichtlich anders sind. Ich kümmere mich gleichwertig um meinen Sohn.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Das ist doch völlig in Ordnung. Nur warum solltest Du dann nicht auch gleichwertig zahlen?

wirdwerden

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#8
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja internat die Hälfte aber nicht 512€ unterhalt!!!!!

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ja, zahlst Du denn das Internat mit?

wirdwerden

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#10
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Mamafee ):
Klinge ich so unmenschlich oder warum diese patzigen Kommentare?


Es sind keine patzigen Kommentare, nur die bisherige Beschreibung war unvollständig und Du hast durch den Hinweis auf die anderen Kinder und den nur Teilzeitjob durchaus den Eindruck erweckt, Du würdest Dich für nicht leistungsfähig einstufen.

Das Kind ist außer Haus untergebracht. In dem Fall sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Eine Höhe von 512 € ist da aber bei weitem nicht erkennbar.

Von den Unterhaltsanteilen werden die Internatskosten gezahlt. Bleibt dann noch ein Rest offen, liegt Mehrbedarf vor (U-Recht).
im Außenverhältnis zum Internat haften beide Elternteile gesamtschuldnerisch (Vertragsrecht).

Zitat (von Mamafee ):
Er ist von Montag bis Freitag im internat und an den we abwechselnd beim Vater und bei uns das gleiche gilt für die Ferien. Ich behaupte dass das ein wechselmodell ist.


Nein, dass ist lediglich ein wechselnder Umgang. Unter Wechselmodell versteht man den zeitlich abgestimmten Hauptaufenthalt, mal bei dem Einen mal bei dem Anderen. Aber auch dann wäre Unterhalt fällig, denn der Unterhalt ist dem Kind geschuldet.

Das das Kind und nicht das andere Elternteil der Unterhaltsgläubiger ist, scheint etwas aus dem Focus gerückt zu sein.

Zitat (von Mamafee ):
Ich habe mich 14 Jahre alleine bzw mit meinem Mann gekümmert und alle Zeit und Geld für meine Kinder gegeben und jetzt wo sich die Situation ändert kann ich nicht von jetzt auf gleich mein Leben ändern und Dinge zahlen die offensichtlich anders sind.
Neben allen "Merkwürdigkeiten ist das Schöne am Unterhaltsrecht, dass keiner verlangt, dass ein U-Schuldner sein Leben ändert. Deshalb wird im U-Recht weit mehr als in allen anderen Rechtsgebieten sehr oft mit Zahlen gerechnet, die es in Wirklichkeit so nicht gibt (fingiertes Einkommen). Geht es, wie bei Dir nur um den Mindestunterhalt, muss man noch nicht einmal rechnen, denn der Mindestunterhalt ist gesetzlich geschuldet.

Berry

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#12
 Von 
Mamafee
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 10x hilfreich)

Editiert von Moderator - Bitte bleiben Sie sachlich

-- Editiert von Moderator am 21.11.2017 09:03

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

So kurz dabei und schon rumpampen und qualifizierte Mitschreiber beleidigen. Die Antwort von Berry entspricht absolut der derzeitigen Rechtslage, ist ausgewogen und nicht beleidigend, sie passt Dir nur nicht ins System. Und wenn man gar nicht mehr weiter weiss, dann kommt die Geschlechterkeule. So funktioniert dem Himmel sei Dank seit dem 3. Reich das Unterhaltsrecht nicht mehr.

wirdwerden
(weibl., hat ihre Kids allein aufgezogen und allein finanziert, und niemals ein Kind unter Drohungen aus der Wohnung getrieben)

1x Hilfreiche Antwort


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