Bin alleinerziehende Mutter und zahle momentan 55 Euro/monatlich für die Schulbetreuung meiner Tochter. Jetzt ist der neue Kostenbescheid gekommen, ich soll für das komplette letzte Jahr 360 Euro Betreuungskosten nachzahlen. Grund: Zur Berechnung wurde der Kindesunterhalt, den der Vater zahlt, mit herangezogen. Dadurch rutsche ich in die nächsthöhere Kategorie und soll jetzt 85 Euro/Monat zahlen.
Ich verstehe nicht, warum das so ist - eigentlich ist der Unterhalt fürs Kind doch kein Einkommen. Unter Einkommen versteh ich mein Gehalt oder Miete wenn ich eine Wohnung vermiete.
Ist das eigentlich Rechtens?
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Kindesunterhalt anrechnen auf Schulbetreuung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo dingdongdilli,
Gibt für die Betreuung eine "Satzung"?
Evtl. geht es hier nicht um dein Einkommen,
sondern um das für die Familie verfügbare gesamt Geld?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo,
wie edy schon andeutet, kann das je nach Einrichtung ganz unterschiedlich durch eine Satzung geregelt sein.
In der Satzung unseres Kindergartens z.B. findet sich ein solcher Satz...
quote:
Dem Einkommen im Sinne des Satzes 1 sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen für die Eltern und das Kind, für das der Elternbeitrag gezahlt wird, hinzuzurechnen.
Demnach wäre Unterhalt durchaus relevant.
LG nero
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Hallo und danke für die Antworten. Tatsächlich habe ich jetzt in meinen Unterlagen das "Kleingedruckte" auf der letzten Seite gefunden. Da steht tatsächlich das der Kindesunterhalt angerechnet wird. Ist in der Vergangenheit wohl auch schon so gewesen, mir aber nicht aufgefallen weil ich nie so viel verdient habe das ich in die nächsthöhere "Stufe" gerutscht bin. Aber da ich diesmal eine Sonderzahlung erhalten habe war mein Einkommen auch etwas höher und schon hab ich den Salat...
Danke trotzdem für Eure Mühen.
dingdongdilli
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