Hallo zusammen.
Folgendes Szenario:
Mutter (deutsch) lebt seit 4 Jahren im Ausland (Südamerika). Tochter (mittlerweile 16 Jahre alt) ist damals mit gegangen, lebt jetzt aber wieder beim Vater in Deutschland. Geteiltes Sorgerecht. Die Mutter hat bis heute eine deutsche Meldeadresse und bezieht eine (recht niedrige) Rente aus Deutschland, hat allerdings etwas Vermögen durch einen Immobilienverkauf in Deutschland und auch im Ausland eine Immobilie gekauft. Weitere Einkünfte wahrscheinlich "keine offiziellen." Unterhalt möchte sie keinen zahlen. Der Vater (wieder verheiratet, ein weiteres Kind) bestreitet seinen Lebensunterhalt eigenständig ohne Unterstützung. Hat vorher auch immer Unterhalt an die Kindesmutter überwiesen auf ein deutsches Konto.
Welche Möglichkeiten hat jetzt der Vater, wenn alle Möglichkeiten über persönliche Gespräche ausgeschöpft sind bzw. wie stehen die Chancen auf Kindesunterhalt. Falls weitere Infos benötigt werden, gerne fragen.
Vielen Dank im voraus für alle Antworten.
Kindesunterhalt aus Südamerika
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Zunächst einmal kann er bei einem deutschen Gericht (Amtsgericht am Wohnort des Kindes) einen Unterhaltstitel erwirken.
wirdwerden
Zitatwie stehen die Chancen auf Kindesunterhalt :
Schlecht ... es scheint nichts vollstreckbares vorhanden zu sein ...
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Nun ja, einen Titel zu erwirken, das ist ja nicht sonderlich problematisch, und dann kann man weiter sehen, z.B. durch Kontenpfändung. Denn wenn Immobilien im Spiel sind, dann kann ja durchaus Vermögen vorhanden sein.
wirdwerden
ZitatNun ja, einen Titel zu erwirken, das ist ja nicht sonderlich problematisch, :
Das dürfte hier durchaus spannend werden, denn es fängt ja schon mit der ladungsfähigen Anschrift (bzw. mit dem fehlen derselben) an ...
Zitatz.B. durch Kontenpfändung. Denn wenn Immobilien im Spiel sind, dann kann ja durchaus Vermögen vorhanden sein. :
Die Kooperationsbereitschaft südamerikanischer Behörden, wenn ein Deutscher da mit einem dort bedeutungslosen Zettelchen wedelt ... die würde ich mit "sehr übersichtlich" bezeichnen.
ZitatTochter (mittlerweile 16 Jahre alt) ist damals mit gegangen, lebt jetzt aber wieder beim Vater in Deutschland. :
Bei dem Alter könnte es auch passieren, dass man das Zettelchen nie in der Hand halten wird weil die Tochter dann irgendwann 18 Jahre ist und damit selbst klagen muss.
Noch nie was von § 185 ZPO gehört?ZitatDas dürfte hier durchaus spannend werden, denn es fängt ja schon mit der ladungsfähigen Anschrift (bzw. mit dem fehlen derselben) an ... :
Meine Tochter würde am Tag nach ihrem 18. Geburtstag den Titel und Informationen über Verjährung erhalten.ZitatBei dem Alter könnte es auch passieren, dass man das Zettelchen nie in der Hand halten wird weil die Tochter dann irgendwann 18 Jahre ist und damit selbst klagen muss. :
ZitatNoch nie was von § 185 ZPO gehört? :
Sogar schon mehrfach angewendet, daher weis ich, das die Hürden dafür sehr hoch sind und hier in dem Falle wohl nicht genommen werden können.
ZitatMeine Tochter würde am Tag nach ihrem 18. Geburtstag den Titel und Informationen über Verjährung erhalten. :
Dann hat sei ein nutzloses Zettelchen, denn der Titel lautet wohl nicht auf sie ...
Aha. Mit der Erfahrung hier und dort wirst du dem Themenstarter sicherlich kurz und knapp, aber fundiert, erklären können, wie der Vater möglichst schnell zu einem Titel kommt, aus dem das Kind ab 18 selbst vollstrecken kann.ZitatSogar schon mehrfach angewendet, daher weis ich, das die Hürden dafür sehr hoch sind und hier in dem Falle wohl nicht genommen werden können. :
Da die Mutter eine deutsche Adresse hat, braucht man weder ein kompliziertes Verfahren noch eine öffentliche Zustellung. Titel im vereinfachten Verfahren beantragen. Und danach die Zwangsvollstreckung zumindest versuchen. Kostet alles Geld, aber dann hat man zumindest ein bisschen mehr Sicherheit, dass hier wirklich nichts zu holen ist. Auf die Rente kann man auch ohne Titel eine Abzweigung beantragen.
Dabei besteht kein Anwaltszwang. Trotzdem sollten es Laien nicht allein machen, sondern eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten. Beistände machen das (fast) täglich.ZitatTitel im vereinfachten Verfahren beantragen. :
Und ja, der Beschluss ergeht selbstverständlich auf den Namen des Kindes. Alles klar, Harry?
Ja, kann man beantragen. Allerdings ist man dann auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit einer externen Person angewiesen. Der Antrag ist nur eine Seite lang. Zusammen mit dem Merkblatt/Ausfüllhinweisen auch für Laien kein Problem. Ansonsten frag einfach hier nach.ZitatTrotzdem sollten es Laien nicht allein machen, sondern eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten. :
ZitatAllerdings ist man dann auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit einer externen Person angewiesen. :



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