Kindesunterhalt aus Südamerika

21. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
jaha2010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt aus Südamerika

Hallo zusammen.

Folgendes Szenario:
Mutter (deutsch) lebt seit 4 Jahren im Ausland (Südamerika). Tochter (mittlerweile 16 Jahre alt) ist damals mit gegangen, lebt jetzt aber wieder beim Vater in Deutschland. Geteiltes Sorgerecht. Die Mutter hat bis heute eine deutsche Meldeadresse und bezieht eine (recht niedrige) Rente aus Deutschland, hat allerdings etwas Vermögen durch einen Immobilienverkauf in Deutschland und auch im Ausland eine Immobilie gekauft. Weitere Einkünfte wahrscheinlich "keine offiziellen." Unterhalt möchte sie keinen zahlen. Der Vater (wieder verheiratet, ein weiteres Kind) bestreitet seinen Lebensunterhalt eigenständig ohne Unterstützung. Hat vorher auch immer Unterhalt an die Kindesmutter überwiesen auf ein deutsches Konto.

Welche Möglichkeiten hat jetzt der Vater, wenn alle Möglichkeiten über persönliche Gespräche ausgeschöpft sind bzw. wie stehen die Chancen auf Kindesunterhalt. Falls weitere Infos benötigt werden, gerne fragen.

Vielen Dank im voraus für alle Antworten.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40269 Beiträge, 14323x hilfreich)

Zunächst einmal kann er bei einem deutschen Gericht (Amtsgericht am Wohnort des Kindes) einen Unterhaltstitel erwirken.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127457 Beiträge, 40807x hilfreich)

Zitat (von jaha2010):
wie stehen die Chancen auf Kindesunterhalt

Schlecht ... es scheint nichts vollstreckbares vorhanden zu sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40269 Beiträge, 14323x hilfreich)

Nun ja, einen Titel zu erwirken, das ist ja nicht sonderlich problematisch, und dann kann man weiter sehen, z.B. durch Kontenpfändung. Denn wenn Immobilien im Spiel sind, dann kann ja durchaus Vermögen vorhanden sein.

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127457 Beiträge, 40807x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, einen Titel zu erwirken, das ist ja nicht sonderlich problematisch,

Das dürfte hier durchaus spannend werden, denn es fängt ja schon mit der ladungsfähigen Anschrift (bzw. mit dem fehlen derselben) an ...



Zitat (von wirdwerden):
z.B. durch Kontenpfändung. Denn wenn Immobilien im Spiel sind, dann kann ja durchaus Vermögen vorhanden sein.

Die Kooperationsbereitschaft südamerikanischer Behörden, wenn ein Deutscher da mit einem dort bedeutungslosen Zettelchen wedelt ... die würde ich mit "sehr übersichtlich" bezeichnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1032 Beiträge, 310x hilfreich)

Zitat (von jaha2010):
Tochter (mittlerweile 16 Jahre alt) ist damals mit gegangen, lebt jetzt aber wieder beim Vater in Deutschland.


Bei dem Alter könnte es auch passieren, dass man das Zettelchen nie in der Hand halten wird weil die Tochter dann irgendwann 18 Jahre ist und damit selbst klagen muss.

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#6
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das dürfte hier durchaus spannend werden, denn es fängt ja schon mit der ladungsfähigen Anschrift (bzw. mit dem fehlen derselben) an ...
Noch nie was von § 185 ZPO gehört?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Bei dem Alter könnte es auch passieren, dass man das Zettelchen nie in der Hand halten wird weil die Tochter dann irgendwann 18 Jahre ist und damit selbst klagen muss.
Meine Tochter würde am Tag nach ihrem 18. Geburtstag den Titel und Informationen über Verjährung erhalten.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127457 Beiträge, 40807x hilfreich)

Zitat (von Hunter123):
Noch nie was von § 185 ZPO gehört?

Sogar schon mehrfach angewendet, daher weis ich, das die Hürden dafür sehr hoch sind und hier in dem Falle wohl nicht genommen werden können.



Zitat (von Hunter123):
Meine Tochter würde am Tag nach ihrem 18. Geburtstag den Titel und Informationen über Verjährung erhalten.

Dann hat sei ein nutzloses Zettelchen, denn der Titel lautet wohl nicht auf sie ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Sogar schon mehrfach angewendet, daher weis ich, das die Hürden dafür sehr hoch sind und hier in dem Falle wohl nicht genommen werden können.
Aha. Mit der Erfahrung hier und dort wirst du dem Themenstarter sicherlich kurz und knapp, aber fundiert, erklären können, wie der Vater möglichst schnell zu einem Titel kommt, aus dem das Kind ab 18 selbst vollstrecken kann.

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#10
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3101 Beiträge, 1016x hilfreich)

Da die Mutter eine deutsche Adresse hat, braucht man weder ein kompliziertes Verfahren noch eine öffentliche Zustellung. Titel im vereinfachten Verfahren beantragen. Und danach die Zwangsvollstreckung zumindest versuchen. Kostet alles Geld, aber dann hat man zumindest ein bisschen mehr Sicherheit, dass hier wirklich nichts zu holen ist. Auf die Rente kann man auch ohne Titel eine Abzweigung beantragen.

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#11
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 71x hilfreich)

:cheers:

Zitat (von smogman):
Titel im vereinfachten Verfahren beantragen.
Dabei besteht kein Anwaltszwang. Trotzdem sollten es Laien nicht allein machen, sondern eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten. Beistände machen das (fast) täglich.

Und ja, der Beschluss ergeht selbstverständlich auf den Namen des Kindes. Alles klar, Harry?

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#12
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3101 Beiträge, 1016x hilfreich)

Zitat (von Hunter123):
Trotzdem sollten es Laien nicht allein machen, sondern eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten.
Ja, kann man beantragen. Allerdings ist man dann auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit einer externen Person angewiesen. Der Antrag ist nur eine Seite lang. Zusammen mit dem Merkblatt/Ausfüllhinweisen auch für Laien kein Problem. Ansonsten frag einfach hier nach.

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#13
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Allerdings ist man dann auf die Bearbeitungsgeschwindigkeit einer externen Person angewiesen.
:grins: :grins: :grins:

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