Hallo,
bin seit 2003 in Besitz eines vollstreckbaren Titels, der meinen Mann zur Zahlung von Kindesunterhalt für unsere beiden aus unserer 2000 geschiedenen Ehe hervorgegangenen Kinder verpflichtet.
Habe bislang nicht vollstreckt, da ich vom aggressiven Verhalten meines Ex-Ehemannes sehr eingeschüchtert war.
Mittlerweile kann und will ich aber nicht mehr auf den uns zustehenden Kindesunterhalt verzichten.
Der Titel ist mittlerweile auf ca. 50.000 Euro angewachsen (rückständiger Unterhalt seit 1997).
Wie betreibe ich die Vollstreckung ohne einen Rechtsanwalt einzuschalten?
Ich kenne weder den aktuellen Wohnsitz meines Ex-Ehemannes, noch weiß ich, ob er endlich einer regelmässigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Welche Schritte muss ich jetzt gehen? Kann ich auch in eine Teilforderung vollstrecken, da die Gebühren für ca. 50.000 Euro Forderung dementsprechend hoch sein werden?
Vielen Dank für Info
Kathrin
Kindesunterhalt aus Titel vollstrecken
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn die Kinder unter 12. Jahre alt sind und Sie Unterhaltsvorschuß erhalten (haben), dann könnten Sie sich an das Jugendamt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
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--- editiert vom Admin
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Hallo,
meine Kinder haben 72 Monate lang, bis 2003, Unterhaltsvorschuss erhalten. Danach habe ich den Titel erwirkt.
Dass ich keine 50.000 Euro bekommen werde, das ist mir völlig klar. Ich wäre schon mit dem laufenden Unterhalt zufrieden und würde auch erst nur in den lfd. Unterhalt vollstrecken und noch nicht mal in die Rückstände.
Bekomme ich auch eine Beistandschaft des Jugendamtes, wenn ich bis 2003 Unterhaltsvorschussleistungen erhalten habe?
LG Kathrin
--- editiert vom Admin
Hallo,
ist so eine Beistandschaft einkommensabhängig, sprich für Bezieher von Sozialleistungen gedacht?
Verfüge über ein durchschnittliches Monatseinkommen, beziehe also keinerlei staatl. Leistungen.
LG Kathrin
--- editiert vom Admin
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