Kindesunterhalt bei 1-monatiger Arbeitslosigkeit nach Eigenkündigung

13. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)
Kindesunterhalt bei 1-monatiger Arbeitslosigkeit nach Eigenkündigung

Hallo liebes Forum,

für folgenden Fall bitte ich Euch um eine Antwort.

Ex-Mann zahlt Kindesunterhalt für 2 Kinder und Ehegattenunterhalt. Für beides gibt es einen Titel.

Nach einiger Zeit stellt er die Zahlung des Ehegattenunterhaltes ein und überweist statt dessen mehr Kindesunterhalt. Trotzdem liegt er mit dem Kindesunterhalt immer noch unterhalb des eigentlichen Unterhaltes laut Düsseldorfer Tabelle. Ex-Frau hat dies bisher akzeptiert, da nach langem Scheidungsstreit vor Gericht endlich Ruhe eingekehrt war.

Jetzt kündigt Ex-Mann seine sehr gut dotierte Stelle um sich selbständig zu machen. Ist zwischen den beiden Jobs 1 Monat arbeitslos und kürzt den Kindesunterhalt um 25%, da er ja arbeitslos sei und überhaupt keinen Unterhalt zahlen müsse, laut seiner Aussage. Dies war die Antwort auf die Nachfrage. Dazu die Aussage, sie soll nicht so kleinlich sein wegen der 25% weniger.

Ist es richtig, dass er trotzdem für diesen 1 Monat vollen Unterhalt zahlen muss, da er ja selbstverschuldet 1 Monat arbeitslos war?

Ich bin keiner von Beiden, bin dennoch familiär involviert und wollte einmal fundierte Meinungen haben.

Vielen Dank schon jetzt und liebe Grüße

Cinz


-- Editiert von cinzano40 am 13.07.2018 12:47

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Mich wundert es dass er Ehegattenunterhalt zahlen muss, obwohl er nicht mal den vollen Kindesunterhalt

zahlt?

So lange ein jeweiliger Titel besteht, kann dieser vollstreckt werden (Pfändung).

Ich würde hier das JA einschalten, da wird man sich (kostenlos) um den Kindesunterhalt kümmern.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo edy,

vielen Dank.

Die Zahlung des Ehegattenunterhaltes hat er schon vor einigen Monaten eingestellt. Eigentlich besteht ein Titel für den Kindesunterhalt, in dem festgelegt ist, wie sich der Unterhalt je nach Kind und Alter entwickelt. Das hat er eigentlich nie getan bzw. angepasst und da es im Endeffekt nicht viel Unterschied zu dem ist, was er nun zahlt, wurde das nie eingeklagt, da die Ex-Frau froh war, dass sich der Streit in ein relativ normales Verhältnis gewandelt hat. Er ist der Typ, der lieber 1000 Euro ausgibt, als seinen Kindern 50 Euro mehr zu zahlen, das ist extrem nervig.

Er ist aber für seine Kinder in anderen Sachen kein schlechter Vater und kümmert sich. Nur bezüglich des Unterhaltes ist es jedesmal ein Riesending...

Cinz

-- Editiert von cinzano40 am 13.07.2018 14:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

die Arbeitslosigkeit ist hier noch nicht unterhaltsrelevant. Ab dem 7. Monat könnte man darüber nachdenken.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es ist doch ein Titel in der Welt, daraus kann vollstreckt werden und gut ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja, wirdwerden, s ging ja erst einmal darum, ob er überhaupt weiter unterhaltspflichtig war. Danke Euch allen für die Antworten!

Gruß

Cinz

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Solange ein Titel besteht, ist er das. Wenn er meint, dass das nicht mehr der Fall ist, muss er sich um die Abänderung des Titels kümmern.

wirdwerden

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