Kindesunterhalt bei 18-Jh. Arbeitslosen

10. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)
Kindesunterhalt bei 18-Jh. Arbeitslosen

Hallo Zusammen,

ich habe viele Artikel zum Kindesunterhalt gelesen und erhalten, aber keiner traf auf meine Frage zu:

Sohn hat Juli 07 die Realschule beendet und hat keinen Ausbidlungsplatz. Er wird Januar 08 Volljährig.

Muss der Vater noch Kindesunterhalt zahlen, wenn er 18 Jahre alt ist und immer noch nichts macht?

Die 3-4 Monate "Findungsphase" zum Suchen einer Tätigkeit dürften dann doch schon abgelaufen sein, da ich annehmen, dass die ab Schuleende laufen ?!

Welcher Anwalt / Teilnehmer kann mir mal einen § oder konkrete Antwort geben.


Danke im voraus

mfg Jazztanz

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Muss der Vater noch Kindesunterhalt zahlen, wenn er 18 Jahre alt ist und immer noch nichts macht?

Nein.
Sollte ein unbefristeter Titel bestehen,sollte dieser aber abgeändert werden!


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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

-- Editiert von schnee-einsiedel am 10.10.2007 14:25:52

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#2
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

Danke für die klare Aussage - gibt es einen § ?

In der Scheidungsurkunde steht:
"Dieser Regelung gilt bis Monatsende vor xy 18. Geburtstag, also bis zum 31.12.2007, längsten jedoch bis zum Abschluss seiner Schulausbildung.

Später heisst es noch:
Für die Zeit ab dem 01.01. 2008 vereinbaren die Parteien hiermit einen Unterhaltsverzicht der Ehefrau. Dafür zahlt der Ehemann alleine die Berufsausbildung.

Zuletzt:
Wegen der vereibnarten Unterhaltszahlungen unterwirft sich der ehemann zu der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen . etc.

Meine Frage jetzt: gilt der Titel bis zum 31.12.0719. Geburts.) oder mit Ende der Berufsausbildung ?
Und wie lasse ich einen Titel ändern ?

mfg jazztanz

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Die Befristung bis zum 18. Geburtstag scheint mir eindeutig und seine Schulausbildung ist auch abgeschlossen.
Oder will er noch aufs Gymnasium?

Wenn er jetzt eine Berufsausbildung anfängt,muss er seine Unterhaltsansprüche anmelden und belegen!

Ich würde die Zahlung dann Ende des Jahres einstellen und abwarten.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php


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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#4
 Von 
jazztanz
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

Abgangszeugnis war zu schlecht, um eine weiterführende ´Schule oder Gymnasium zu besuchen.
Eine Lehrstelle wird noch gesucht, aber nicht mit aller Energie und Möglickeiten (Internet, deutschlandweit, alle offenden Lehrstellen usw.).

Und wie ist das mit dem Titel ändern?
Wo und wann kann ich das machen lassen

mfg Jazztanz

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#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Und wie ist das mit dem Titel ändern?

Da die Schule abgeschlossen ist,sollte sich der Titel mit dem 18. Geburtstag erledigt haben.
Dann gibt es daran nichts mehr zu ändern.



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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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