Kindesunterhalt bei 18 jährigen

3. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
xcamelx63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei 18 jährigen

Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand da weiterhelfen,
hier mein Problem.

Meine Tochter, die bei Ihrem Vater lebt wird im November 18.
Ich zahle im Moment jeden Monat 287,- Euro, obwohl mein Ex-Mann selbstständig ist. Aber egal nach dem Gericht muss ich zahlen und tue das auch.
Habe letztes Jahr im November wieder geheiratet, und habe jetzt auch die Steuerklasse 3, mein Mann hat auch nach 2 jähriger Arbeitslosigkeit wieder Arbeit gefunden.
Jetzt mach ich mir halt gedanken, ob das Gehalt mit dazu gezählt wird was mein Ehemann verdient oder allein mein Gehalt weil es ja nicht seine Tochter ist.
Und wieviel zahlt man dann wenn Sie 18 ist, ich denke das ich ja wieder den großen Löwenanteil zahlen muss, habe im Moment zwischen 1500 und 1600,- Netto durch die Steuerklasse 3.
Und meine Exmann hat wieder geheiratet und hat noch 2 Kinder zu hause eins adoptiert und noch eins mit seiner jetzigen Frau, aber ich denke mal als Selbstständiger hat man ja immer die Möglichkeiten gewisse Gelder unter den Tisch fallen zu lassen.
Also wird es wohl wieder an mir hängen bleiben, wahrscheinlich bis meine Tochter 27 ist, sie macht im Moment ein Fachabi, das weiss ich auch nur von anderen.

Dankääää für Eure Hilfe

:???:


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Hi,
natürlich musst Du zahlen bis Deine Tochter die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Aber du kannst ab 18 direkt an sie zahlen. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach DEINEM Einkommen. Die Höhe des Betrages kannst Du beim Jugendamt oder Anwalt erfragen.
viele Grüsse

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#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Mit Erreichung der Volljährigkeit werden beide Eltern barunterhaltspflichtig.
Es steht also eine Neuberechnung des Unterhalts an.
Ich gehe davon aus, dass das Jugendamt dies vornehmen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Die Höhe des Unterhalts richtet sich u.a. nach dem Einkommen beider Eltern.
Die Tochter ist dir zu Auskunft über ihre Ausbildung und evtl. Einkommen verpflichtet.
Hier findest du Rechenbeispiele:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xcamelx63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für eure Hilfe, also kommt nur mein Gehalt zur Berechnung, dann ist mir schon etwas geholfen.

Gruß Carmen

0x Hilfreiche Antwort

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