Kindesunterhalt bei 9 Euro Brutto

16. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)
Kindesunterhalt bei 9 Euro Brutto

Hallo zusammen
Ich habe eine 7 jährige Tochter die bei der Mutter wohnt. Ich arbeide in einem Schichtbetrieb mit einem Brutto Lohn von 9 Euro aber habe schichtzulagen darf die schichtzulage beim Kindesunterhalt berechnet werden und bei 9 Euro brutto wieviel muss ich da zahlen ach ja Miete habe ich 300 Euro ich blicke da nicht durch.
Ich habe einen bescheid bekommen woraus sich ergibt das ich 180 Euro zahlen muss mir erscheint das viel.

Danke schon mal für eure Hilfe

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Sascha,

der Mindestunterhalt für das 7jährige Kind wäre monatlich 272€. Die genannten 180€ sind nur das, was die Unterhaltsvorschusskasse an die betreuende KM zahlt.

Schichtzulagen sind unterhaltsrelevantes Einkommen, dürfen also berücksichtigt werden.

Warum bekommst Du nur 9€ die Stunde? Was ist Dein erlernter Beruf? Mit welcher Tätigkeit erwirtschaftest Du diese 9€? Wie viele Stunden arbeitest Du in der Woche?

LG nero

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#2
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich arbeite in der EC Karten Herstellung an einer Maschine ich habe eine 37,5 std woche . es ist nicht mein erlernter Beruf. Aber es ist besser als arbeitslos zu sein.
Wie ist es wenn man schulden hat und diese ab zahlt werden diese berechnet?

1x Hilfreiche Antwort



#5
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich lebe getrennt hatte am Freitag Scheidung meine Ex bekommt Harz 4. ich zahle noch schulden aus der ehe ab sind noch ungefähr 1200 Euro für mich halt eine finanzielle Belastung.
Und mein Gehalt ist nicht immer das selbe in der letzten Abrechnung hatte ich anstatt 1400 nur 1300 wie ist es in solchen fällen?

-- Editiert von SaschaD1976 am 16.07.2015 21:08

-- Editiert von SaschaD1976 am 16.07.2015 21:10

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Ach ja es kommt noch hinzu das meine Tochter an 3 Wochenenden im Monat immer bei mir ist sowas muss doch auch eingerechnet werden oder?

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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Zitat:
Ach ja es kommt noch hinzu das meine Tochter an 3 Wochenenden im Monat immer bei mir ist sowas muss doch auch eingerechnet werden oder?


Nein, das wird nicht berücksichtigt. Nur bei einer 50%igen Betreuung kann das berücksichtigt werden. Das ist hier aber noch nicht der Fall.

Zitat:
es ist nicht mein erlernter Beruf.


Was ist denn Dein erlernter Beruf? Denn danach könnte Dir ein fiktves Einkommen unterstellt werden.

37,5 Stunden ist ja schon mal nicht das, was verlangt werden kann. Da sind wir dann bei 48 Stunden in derr Woche. Da wäre bei Dir noch locker ein Nebenjob drin.

LG nero

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#8
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Mein erlernter Beruf ist Zimmermann aber kann ihn nicht ausüben da ich einen Herzinfarkt hatte. Bei Schichtarbeit ist es kaum möglich einen Nebenjob zu machen das schaffe ich körperlich nicht. Die Kasse weiß auch das ich da arbeite. Finde es sehr hart wenn ich zB nur 1300 mal verdiene ich noch meine schulden abbezahle Miete Nebenkosten weg zur Arbeit bleibt ja fast nix mehr. Kann ich garnix machen?

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#10
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Na ja denke wenn ich alles zusammen zähle schulden Rechnungen etc. denke kann Privatinsolvenz anmelden.

Danke euch für eure Beiträge

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#12
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich weiss halt nicht wie ich alles zahlen soll :(

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#13
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Dann bezahlen Sie die Schulden eben nicht. Jedenfalls ist zwingend der Mindestunterhalt zu leisten. Da dürfen Sie nero ruhig glauben, dass Sie mit 180€ sehr gut bedient sind.

Ob es sich wegen Schulden von 1200€ lohnt in Insolvenz zugehen sei mal dahingestellt. Mehr Geld wird es auf Dauer wohl nur durch mehr (oder andere) Arbeit geben.

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#14
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Das würde ich gerne aber noch mehr halte ich gesundheitlich nicht aus. Ich glaube die Sachen hier ja deswegen stelle ich ja hier die fragen denn ich fühle mich hier am besten beraten.

PS habe gerade im Brief gesehen das ich jetzt ni
noch 720 Euro nach zahlen darf weil die Berechnung so ewig gedauert hat habe 4monate auf die Berechnung gewartet.
Na ja

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#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
37,5 Stunden ist ja schon mal nicht das, was verlangt werden kann. Da sind wir dann bei 48 Stunden in derr Woche. Da wäre bei Dir noch locker ein Nebenjob drin.

Nö. Die Zeiten sind vorbei, die Rechtsprechung hat sich gewandelt.
Wer Vollzeit arbeitet (was bei 37,5h / Woche ja eigentlcih schon der Fall ist) muss im Regelfall keinen Nebenjob mehr annehmen.
Ein Nebenjob wird nur noch verlangt, wenn man grundlos in Teilzeit arbeitet oder man im Beruf unter seinen Möglichkeiten bleibt.
Die spannende Frage ist natürlich ob der Fragesteller "unter seinen Möglichkeiten" bleibt, wenn er als ausgebildeter Handwerker einen Job mit 9€ pro Stunde annimmt. Den gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird hier eine entscheidende Rolle zukommen.
Wenn es wirklich durch ärztliche Bescheinigungen nachweisbar ist, dass eine Tätigkeit im erlernten Beruf (oder einer verwandten Branche) nicht mehr möglich ist, dann ist eine Beschäftigung von 37,5h/Woche zu 9€ brutto nicht zu beanstanden.
Da kann kein Nebenjob verlangt werden und kein fiktives Einkommen angerechnet werden.
Wenn auf diese Weise der Mindestunterhalt unterschritten wird, dann ist das halt so.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ich kann auch nur bestätigen das die Geschichte mit dem Nebenjob oder fiktiven Einkommen in der Regel nicht angewendet wird. Der Ex von meiner Partnerin bezahlt für die 3 Kinder knapp 300 Euro Unterhalt, und arbeitet 36 Stunden in der Woche. Bei ihm hat noch nie jemand verlangt das er mehr arbeitet. Und das seit über 6 Jahren nicht. Da lassen die GErichte lieber den Staat bezahlen als sich mal die Mühe zu machen solche Forderungen nach "Mehrarbeit" zu urteilen.

Ein Bekannter von mir zahlt seit 12 Jahren keinen Unterhalt, weil arbeitslos. Denn hat auch noch nie jemand dazu aniemieren können zu arbeiten. Kein Jugendamt, kein Gericht.

Was Sascha noch versuchen könnte wäre halt die Kosten für die Arbeit und Vorsorge geltend zu machen. Vielleicht muss er dann weniger bezahlen.

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#18
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

Kosten für sekundäre Altersvorsorge werden nur dann einkommensmindernt anerkannt, wenn der Mindestunterhalt gesichert ist.

Siehe LL OLG Punkt 10.1

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Was meinen sie genau hiermit:
Was Sascha noch versuchen könnte wäre halt die Kosten für die Arbeit und Vorsorge geltend zu machen. Vielleicht muss er dann weniger bezahlen.?

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Ihr neuer meint damit, dass Du Dein Einkommen noch um berufsbedingte Aufwendungen und sekundäre Altrersvorsorge, so diese denn tatsächlich betrieben wird, bereinigen könntest.

Berufsbedingte Aufwendungen sind dabei z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte. 30 cent je Kilometer. Wie ich oben schon schrieb, können die Kosten zur sekundären Altersvorsorge nur dann bereinigend angesetzt werden, wenn der Mindestunterhalt geleistet wird. Davon bist Du aber weit entfernt.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

OK alles klar.

Und die nachzahlung von 720 € kann ich abbezahlen? Dann werde ich da gleich mal anrufen.

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#23
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Richtig, nie anrufen. Immer schreiben, denn dann mus auch schriftlich geantwortet werden und Du hast belastbare Aussagen.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
SaschaD1976
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 14x hilfreich)

Ah alles klar dann werde ich gleich ein Einschreiben fertig machen.

Danke schön

1x Hilfreiche Antwort

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