Hallo miteinander!
Nächstes Jahr wird der Sohn meines Mannes eine Ausbildung beginnen.(Er ist dann fast 17 Jahre).
Ich weiß, daß beide Elternteile Unterhaltspflichtig sind.
Gelesen habe ich, das vom Ausbildungslohn 90 Euro für die Ausbildung abgezogen werden und der Rest wird durch 2 geteilt,
da die Exfrau Vollzeit arbeitet.
Ist das so richtig?
Vllt kann mir ja hier jemand helfen.
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"smokie"
Kindesunterhalt bei Ausbildung
Hallo Jutta,
das ist nicht ganz richtig. Solange der Sohn minderjährig ist ist bei der KM lebt, ist alleine dein Mann barunterhaltspflichtig. Dies ändert sich dann ab dem 18. Geburtstag.
Zur Berechnung des Unterhalts bei minderjährigkeit:
Bedarf des Kindes aus DTab ermitteln.
Einkommen des Kindes bereinigen gemäß Leitlinien des OLGs. (Die €90 Pauschale gibt es nicht bei jedem OLG)
Bedarf - hälftigem bereinigten Einkommen des Kindes - Anteil Kindergeld ergibt den zukünftigen Zahlbetrag.
LG
Squit
das kannst du aber so auch nicht sagen Jutta.
ich habe die gleiche situation und habe im netz immer das gleiche gefunden und ich denke das ist auch richtig so. leider habe ich im moment nur ein beispiel in DM
Bei einem minderjährigen Kind ist der Betreuungsunterhalt gleichwertig dem Barunterhalt, d.h. das Einkommen des Kindes steht beiden Elternteilen zur Hälfte zu. Beispiel: Das Kind lebt bei der Mutter, der Vater zahlt 600,- DM Unterhalt. Nunmehr nimmt das Kind eine Lehre auf und erhält 750,- DM. Davon bleiben 150,- DM anrechnungsfrei, bleiben übrig 600,- DM. Da beide Eltern zu gleichen Teilen Unterhalt leisten (Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind gleichwertig), steht ihnen der Vorteil von 600,- DM zu gleichen Teilen zu. Das heisst, der Vater kann seinen Unterhalt um 300,- DM kürzen.
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ups wie kam ich auf Jutta ??
hallo ! meine 17 jähr.tochter hat am 1.8. die ausbildung begonnnen.muß ich weiterhin den vollen kindesbeistand zahlen ?? ich wäre sehr froh wenn ihr mir helfen könntet.eigentlich bin ich nicht so ein "erbsenzähler" aber sie hat sich schon mehr als ein jahr nicht mehr bei mir gemeldet und das entäuscht schon gewaltig! gruß irmela
ups ich stelle gerade fest das ich hier bei antworten bin..sorry
-- Editiert von irmela am 06.08.2007 13:07:18
hallo!
ich habe es auch so gefunden, wie terry es schreibt. Bsp.:
http://www.famrb.de/OLGR_SB_BR-0514.pdf
(siehe hier Pkt. 12.2)
Genaueres wissen wir erst ab September.
Dann beginnt der Sohn meines Mannes eine Ausbildung, welche ja dann die Neuberechnung mit sich zieht.
LG beijing
Und jetzt?
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