Kindesunterhalt bei Ausbildung

2. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
shimanoo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei Ausbildung

Hallo miteinander!

Nächstes Jahr wird der Sohn meines Mannes eine Ausbildung beginnen.(Er ist dann fast 17 Jahre).
Ich weiß, daß beide Elternteile Unterhaltspflichtig sind.
Gelesen habe ich, das vom Ausbildungslohn 90 Euro für die Ausbildung abgezogen werden und der Rest wird durch 2 geteilt,
da die Exfrau Vollzeit arbeitet.
Ist das so richtig?
Vllt kann mir ja hier jemand helfen.



-----------------
"smokie"




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Jutta,

das ist nicht ganz richtig. Solange der Sohn minderjährig ist ist bei der KM lebt, ist alleine dein Mann barunterhaltspflichtig. Dies ändert sich dann ab dem 18. Geburtstag.

Zur Berechnung des Unterhalts bei minderjährigkeit:

Bedarf des Kindes aus DTab ermitteln.

Einkommen des Kindes bereinigen gemäß Leitlinien des OLGs. (Die €90 Pauschale gibt es nicht bei jedem OLG)

Bedarf - hälftigem bereinigten Einkommen des Kindes - Anteil Kindergeld ergibt den zukünftigen Zahlbetrag.

LG
Squit

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#2
 Von 
Terry2007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

das kannst du aber so auch nicht sagen Jutta.

ich habe die gleiche situation und habe im netz immer das gleiche gefunden und ich denke das ist auch richtig so. leider habe ich im moment nur ein beispiel in DM

Bei einem minderjährigen Kind ist der Betreuungsunterhalt gleichwertig dem Barunterhalt, d.h. das Einkommen des Kindes steht beiden Elternteilen zur Hälfte zu. Beispiel: Das Kind lebt bei der Mutter, der Vater zahlt 600,- DM Unterhalt. Nunmehr nimmt das Kind eine Lehre auf und erhält 750,- DM. Davon bleiben 150,- DM anrechnungsfrei, bleiben übrig 600,- DM. Da beide Eltern zu gleichen Teilen Unterhalt leisten (Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind gleichwertig), steht ihnen der Vorteil von 600,- DM zu gleichen Teilen zu. Das heisst, der Vater kann seinen Unterhalt um 300,- DM kürzen.

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#3
 Von 
Terry2007
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

ups wie kam ich auf Jutta ??

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#4
 Von 
irmela
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo ! meine 17 jähr.tochter hat am 1.8. die ausbildung begonnnen.muß ich weiterhin den vollen kindesbeistand zahlen ?? ich wäre sehr froh wenn ihr mir helfen könntet.eigentlich bin ich nicht so ein "erbsenzähler" aber sie hat sich schon mehr als ein jahr nicht mehr bei mir gemeldet und das entäuscht schon gewaltig! gruß irmela :( ups ich stelle gerade fest das ich hier bei antworten bin..sorry

-- Editiert von irmela am 06.08.2007 13:07:18

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#5
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 305x hilfreich)

hallo!

ich habe es auch so gefunden, wie terry es schreibt. Bsp.:

http://www.famrb.de/OLGR_SB_BR-0514.pdf

(siehe hier Pkt. 12.2)
Genaueres wissen wir erst ab September.
Dann beginnt der Sohn meines Mannes eine Ausbildung, welche ja dann die Neuberechnung mit sich zieht.

LG beijing

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