Zahle Unterhalt für meine Tochter-16 Jahre alt.
Sie beginnt ab September eine Ausbildung. Ihr Gehalt: 690 Brutto!
Frage: Wer weiß genau Bescheid (außer teure Anwälte) wo ich erfahre, was ich von meinem Kindesunterhalt abziehen kann.
Jugendamt dar mir aus seltsamen Gründen keine Antwort geben, da ich "nur" Unterhaltspflichtiger Vater bin.
EILT! - Wo erfahre ich , wie der richtige Rechenweg ist. Der auch Bestand hat.
Gibts da verbindliche Broschüren, wo das drinsteht und wo erhalte ich die.
Bitte keine "Möglichkeiten" bitte nur Fakten.
Vielen Dank
Froemi
Kindesunterhalt bei Beginn der Ausbildung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
@kanalmeister,
600 € ???
Vater und Mutter ?????
ca. 80€ ?
€froemi,
hier gibt es, wie meist im Leben verschiedene Möglichkeiten, wenn Einzelheiten fehlen.
Lass Dir die Unterhaltsrichtlinien vom Jugendamt geben, hier steht das Meiste drin.
Kommt auf die Höhe ihres Anspruchs an.
Sollte sie zB einen Anspruch auf 400 € haben,
werden von ihrem Netto noch die berufsbedingten Aufwendungen abgezogen. Sollte diese Summe dann 500 € sein, wird hier die Hälfte mit Deinen Unterhalt verrechnet. D.h. 400 - 250 = 150 Rest.
Ist jetzt nur eine Möglichkeit, wie Du s nicht haben wolltest. Jedoch kommt es wie immer auf viele Faktoren an- Dein Einkommen, das Netto der Tochter, die berufsbedingten Aufwendungen von ihr, ob sie bei diesem Brutto noch Kindergeld bekommt, wo ihr lebt...
Wenn Du Fakten willst, musste doch zum Anwalt gehen.
datoli
-- Editiert von datoli am 11.07.2004 21:43:30
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
So ist es:
Erst genau lesen,dann denken...
dann antworten!
Am besten hier schauen:
http://www.123recht.net/article.asp?a=9&f=ratgeber_familienrecht_unterhalt&p=7
Und dann noch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle lesen.
....wenn sie denn gilt....
datoli
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