Kindesunterhalt bei Fernstudium?

3. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Minou
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei Fernstudium?

Hallo,

mein Sohn (20 J.) hat diesen Sommer die FOS mit dem Fachabitur abgeschlossen. Da in unserem Einzugsgebiet für das Studium in seiner Fachrichtung einen NK von der FH ausgerufen wurde war ein Studium dort nicht möglich.

Nun möchte mein Sohn mittels einer Fernhochschule sein Studium absolvieren.

Meine Frage hierzu: Ist der Vater auch bei einem Fernstudium Unterhaltspflichtig oder muß ich für meinen Sohn und die Studiengebühren alleine aufkommen?

Es wäre seine erste Ausbildung. Ohne dieses Fernstudium würde mein Sohn ohne Ausbildungsplatz dastehen und sich irgend einen Aushilfsjob suchen müssen. (nicht in meinem Sinn)

Ich hoffe jemand kann mir hier etwas Klarheit verschaffen.

Gruß
Minou

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
also eines steht m.E. fest: Für die Studiengebühren muss dein Exmann nicht mit aufkommen. Schliesslich könnte dein Sohn ja auch in einer anderen Stadt 'umsonst' studieren.
Dann allerdings hätte er auch u.U. einen höheren Unterhaltsanspruch.

Wie ansonsten die Rechtslage aussieht, weiß ich allerdings in dem Falle nicht. Volljährige sind grundsätzlich verpflichtet, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, sofern sie in der Lgae dazu sind.
Da dein Sohn neben dem Fernstudium locker einen Job ausüben - und sich auch bundesweit bewerben, bzw. einschreiben könnte, bezweifel ich einfach mal, dass er noch (voll) unterhaltsberechtigt ist.

Du weißt aber schon, dass auch du seit 2 Jahren anteilig barunterhaltspflichtig bist?
Auch muss dein Sohn vorher Bafög beantragen.
Der Rest wird dann wohl mal wieder eine Einzelfallentscheidung des Richters sein, sofern man sich nicht untereinander einigen kann. ( Was wirklich traurig wäre.... )

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Minou
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke teufelin für deine Antwort.

Ich weiß das mein Sohn auch in einer anderen Stadt studieren könnte. Dafür müßte er allerdings wiederum eim Jahr bis zum nächsten Studienbeginn warten. Leider sind hierfür die Einschreibungsfristen vorbei.

Das ist ja auch der ausschlaggebende Grund für ein Fernstudium. Dieses könnte er sofort beginnen.

Das mit der Barunterhaltspflicht meinerseits ist mir bekannt, wurde auch so praktiziert.

Gruß
Minou

0x Hilfreiche Antwort

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