Kindesunterhalt bei Gründung eigener Familie

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.01.2017 14:29:04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei Gründung eigener Familie

Hallo,

folgende Sachlage: Meine Ehefrau und ich bekommen bald ein Kind. Ich bin zudem unterhaltspflichtig für ein 4-jähriges Kind. Da wir ab der Geburt unseres Kindes nur mehr 1 Einkommen haben, muss ich ab da für den Großteil der Kosten für Miete, Betriebskosten, Lebensmittel, etc. aufkommen und dann sind da ja auch noch Fixkosten wie Benzin, Versicherungen usw.

Meine Frage dazu ist nun, wie viel uns als Familie in diesem Fall an Selbstbehalt bleiben muss? Der übliche Selbstbehalt von € 1.080 reicht ja leider niemals aus, um alle Fixkosten zu bezahlen und eine 3-köpfige Familie zu versorgen, da würden wir uns monatlich verschulden.

LG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meine Frage dazu ist nun, wie viel uns als Familie in diesem Fall an Selbstbehalt bleiben muss?
Genaugenommen 0!

Du Hast nur einen Selbstbehalt für dich gegenüber deinen Kindern und deiner Frau.Zu allererst bist du den Kindern gegenüber verpflichtet, wenn dann noch etwas übrig bleibt, geht das an deine Frau.

Sorry, aber da bleibt Euch/Dir wohl nur übrig, sich entweder nach einer besser bezahlten Stelle umzusehen, Zweitjob oder Mutti muss dann doch irgendwie auch etwas arbeiten gehen.

Zitat:
muss ich ab da für den Großteil der Kosten für Miete, Betriebskosten, Lebensmittel, etc. aufkommen und dann sind da ja auch noch Fixkosten wie Benzin, Versicherungen usw.
Dir ist aber klar, dass all diese Kosten auch für dein erstes Kind anfallen oder? Diese Kosten verschwinden jetzt nicht so einfach! Wer ausser dir soll denn diese Kosten bitte tragen (Damit meine ich jetzt den Anteil, den du via Kindesunterhalt zu zahlen hast)...

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Mal ganz pauschal formuliert. Du hast 1080 Selbstbehalt. Da wir nicht wissen, was Du verdienst, kann man auch nicht rechnen. Jedenfalls ist bei der Geburt des neuen Kindes auch neu zu rechnen. Jedenfalls kann es sein (kann, nicht muss), dass Du, sofern die Ehefrau kein Elterngeld und auch sonst nichts bekommt, zu einer Herunterstufung in der Düsseldorfer Tabelle kommt, weil Du für drei und nicht nicht für zwei Personen Unterhalt leisten musst. Es kann allerdings auch (im Mangelfall) zu einer Heruntersetzung des Selbstbehaltes kommen. Das weiss man alles nicht.

Nur eines ganz klar. Kinder gehen Erwachsenen im Unterhalt vor, ist eindeutig geregelt im Gesetz. Denn Erwachsene können für sich selbst sorgen. Kinder?

wirdwerden

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wie @ww schon schrieb:

was ist mit Elterngeld?

lg
edy

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#4
 Von 
guest-12308.01.2017 14:29:04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dann bleibt der Selbstbehalt also dennoch unverändert bei € 1.080, das wollte ich wissen. Aktuell werde ich 1 Stufe höhergestuft, da ich nur mehr für das Kind unterhaltspflichtig bin - mit dem zweiten Kind würde ich dann also in die "normale" Stufe fallen und nicht mehr höhergestuft werden? Das wären zumindest schon mal knapp € 20 mehr pro Monat zum Leben.

Ist schon klar dass die Kosten für das erste Kind auch anfallen aber das sind keine € 550 pro Monat für einen 4-jährigen. (€350 von mir + € 200 Familienbeihilfe). Ganz abgesehen davon, dass der Kleine immer alte, schmutzige Sachen (oft auch mit Löchern etc.) anhalt die man wenn er bei uns ist erst mal in die Waschmaschine werfen und ihn in die Badewanne stecken muss. Neue Sachen hatte er noch nie und die Kindesmutter geht aber Vollzeit arbeiten und verdient gleich viel wie ich. Sie lebt in einer 125 m2 Wohnung zu zweit und wir bald zu dritt in einer 70 m2 Wohnung. Aber es sind ja immer die armen Mütter und die bösen Väter und die Mütter verwenden das Geld ja immer AUSSCHLIEßLICH für das Kind. Leider ist es aber nicht so, dass das Geld immer dem Kind zugute kommt.

Erwachsene können natürlich für sich selbst sorgen, aber es muss sich auch jemand um ein Neugeborenes kümmern, weshalb eine Mutter nicht nach ein paar Wochen schon wieder Vollzeit arbeiten gehen kann und somit in z.b. unserem Fall für meine Frau nur knapp € 500 pro Monat da sind (Familienbeihilfe etc.). Mit meinem Einkommen abzüglich des aktuellen Unterhalts sind es dann € 1.850 für 3 Personen.

Hört sich aufs erste nicht so wenig an aber nach Abzug der monatlichen Fixkosten:
€ 500 Miete
€ 140 Betriebskosten
€ 40 Strom
€ 20 Internet Anschluss
€ 250 Lebensmittel/Waschmittel/Kosmetik wie Duschgel, Zahnpasta etc.
€ 40 für die Handytarife von beiden
€ 180 gesamt für Rechtsschutz-/Unfall-/Haushaltsversicherung + 2 Autoversicherungen
€ 150 fürs Tanken für mich
€ 50 fürs Tanken für meine Frau (wohnen am Land - nur 1 Auto geht also nicht da wir KEINE öffentlichen Verkehrsmittel haben, nicht mal eine Busverbindung außer für Schüler)
€ 350 Unterhalt + Betreuungskosten
= € 1.720

Es bleiben also für 3 Personen noch € 130,- zum Leben. Da hat unser Baby aber auch noch keine Windeln, keine Nahrung (meine Frau kann leider nicht stillen), keine Kleidung usw. und wir haben für uns selbst dabei auch noch keinen einzigen Cent ausgegeben...

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ja, mit dem 2. Kind bist Du dann in der "normalen" Stufe. Nur, nimm es mir nicht übel, Ihr lebt auf hohem Niveau. Ich gehöre noch zu jener Generation, die 8 Wochen nach der Geburt wieder angefangen hat mit der Arbeit. Ohne Auto. Allerdings wohnten wir seinerzeit in der Nähe der Arbeitsstelle. Und später gab es dann eine Fahrgemeinschaft. Aber zwei Autos, bei einer Hausfrau, das muss man sich leisten können. Sie könnte Dich ja auch bei Eigenbedarf vom Auto in der Früh zur Arbeit bringen und am Abend abholen. Also, da ist bei Euch Einsparpotential drinnen.

Es gibt eine Untersuchung des Familienministeriums, die ist so etwa 10 Jahre alt. Da wurde festgestellt, was Kinder so kosten. Ich denke mal, das wird allgemein unterschätzt, wenn man noch Warmmiete und sonstiges dazu zählt. Die Armutsgrenze bei Kids liegt derzeit (je nach Alter) so zwischen 230 und 300 € plus Kosten für Warmmiete u.s.w. Ich denke noch mit Schrecken an die Zeit, als mein Ältester in einem Jahr durch (3!) Schuhgrößen wuchs. Oder an die Klassenfahrten nach Prag, Rom, zum Skiurlaub. Am Preiswertesten sind da noch die ersten drei Jahre, trotz Windeln.

Hier muss finanziell alles auf den Prüfstand, wirklich alles. Bis hin zur Wohnung.

Was um des Himmels willen meinst Du denn mit Familienbeihilfe?

wirdwerden

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Gizi,

wo ist das Kindergeld (dann für 2 Kinder z.Zt. 190/Kind ) in deiner Rechnung ?

Evtl. solltest du mal zum Jobcenter, und über aufstockendes ALGII reden.

lg
edy

-- Editiert von edy am 07.01.2017 16:19

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#7
 Von 
guest-12308.01.2017 14:29:04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich fahre bei gutem Verkehr und Wetter knapp 35 Minuten in die Arbeit - mich von meiner Frau hinfahren und abholen zu lassen würde ziemlich viel Benzin und Zeit kosten sowie Verschleiß am Auto und mein Auto ist schon fast 15 Jahre alt und sollte noch einige Zeit fahren. Und ohne eigenes Auto könnte meine Frau nicht mal einkaufen fahren oder sonst wohin, falls mit dem Baby was ist o.ä...

Familienbeihilfe = Kindergeld. So heißt es in Österreich und das sind aktuell € 170 pro Monat. Das ist bei den € 500 eingerechnet.

Mir ging es hauptsächlich um den Selbstbehalt laut deutschem Recht, ob dieser bei Gründung einer eigenen Familie angehoben wird oder ähnliches. Bei unserem Kind und den damit verbundenen Bezügen trifft dann österreichisches Recht zu.

Bei uns gibt es erst eine Kinderbetreuungsmöglichkeit ab einem Alter von 1 Jahr, erst dann ist es meiner Frau möglich mehr als 1 Tag pro Woche zu arbeiten (1 Tag muss wer von der Verwandtschaft herhalten). Sowas wie eine Tagesmutter gibt es bei uns nicht wirklich (kenne ich nur von der Kindesmutter da unser Sohn bevor er in den Kindergarten kam MO-FR von jeweils 08:00 bis 16:00 Uhr bei einer solchen war. Sonst würde ich das nicht mal kennen).

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Dumme Frage: warum fragst du in einem deutschen Forum nach, wenn es nicht um deutsches Recht geht?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12308.01.2017 14:29:04
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein 4-jähriger Sohn lebt in Deutschland, da die Kindesmutter aus Deutschland ist. Für den Unterhalt und auch den Selbstbehalt der nach Abzug von Unterhalt etc. bleiben muss gilt also deutsches Recht mit allem drum und dran und da kenn ich mich leider nicht so gut aus wie beim österreichischen Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb457117-81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Die werdende Mutter geht also 12 Monate in Karenz, das heißt sie bekommt nach dem neuen Modell rund 1000 Euro im Monat. Wenn sie auch 2 Monate gehen, legt der Staaat nach mal 1000 Euro an "Partnerbonus" drauf.

Und mit Verlaub, die Behauptung es gebe in Österreich keine Tagesmütter ist doch lächerlich. Ich wohne im tiefsten Waldviertel und sogar hier gibt es in jedem Dorf eine.

Die Betreuung dort wird im Übrigen finanziell unterstützt (gar nicht so wenig - müssen Sie sich im jeweiligen Bundesland erkundigen).

Und bezüglich "ich kann nicht stillen" sollten sie vielleicht eine Hebamme konsultieren. (Fast) Jede Frau kann stillen, auch mit z.b. Schlupfwarzen... Solange die Milchdrüsen vorhanden sind und nicht z.b. durch eine Brustvergrösserung Schäden eingetreten sind ist zumindest teilweises Stillen möglich.

-- Editiert von fb457117-81 am 08.01.2017 08:05

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