Kindesunterhalt bei Heirat

1. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Andy_G
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei Heirat

Hallo

Fakten:
-Ich (Mann)habe 2 Kinder aus erster Ehe die Kinder sind 13 und 17, beide gehen noch zur Schule.
- Meine Freundin bekommt für 2 Kinder Unterhalt 1 Sohn mit 16 und im 2 Lehrjahr und 1 Kind mit 11 Jahren.

Ich verdiene 2800.- im Schnitt
Meine Freundin hat einen 400.- Job und Mieteinnahmen über 1000.- beide wohnen wir zusammen.

Nun zur Ex-Frau die wieder verheiratet ist.
Bei Ihr leben meine Kinder, keine weiteren Kinder vorhanden, weder von Ihr noch von Ihrem neuen Ehemann. Er verdient über 2000.-


Was passiert nun wenn wir heiraten und ich Steuerklasse 3 nehme und mehr verdiene.
Da ich mehr verdiene wird der Kindesunterhalt mehr?

Meiner Freundin wurde Angst gemacht von Ihrer Freundin, dass sogar ihr Einkommen nun angerechnet wird.

Meine EX ist eigentlich ganz normal, verlangt keine neuen Lohnzettel, ich zahle immer pünktlich, ist eigentlich ruhig zwischen meiner EX und mir.....

Wie verändert sich nun mein Kindesunterhalt, wenn ich heirate und hat es Nachteile für meine Freundin?

Danke

-----------------
""

-- Editiert Andy_G am 01.11.2011 23:46

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Sinnvoll wäre ja, Steuerklasse 4/4 zu nehmen. Dann zahlts du zwar mehr Steuern im voraus, wirst aber im nächsten Jahr viel zurück bekommen. Die Steuerlast ist bei beiden Gruppen gleich hoch (als egal ob 3/5 oder 4/4).
Aber wenn es bisher keine Probleme gab, wieso sollte es zukünftig Probleme geben? Dein ältestes Kind wird ja auch nicht mit 18 Jahren unbedingt auf einen eigenen Titel klagen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hallo Andy,

zunächst einmal hat die Wahl der Steuerklasse nichts mit der Unterhaltshöhe zu tun. Die Steuerklasse legt die Höhe der Steuervorauszahlung fest, sonst nix.

Das unterhaltsrelevante Einkommen setzt sich aus allen Einnahmen eines Jahres zusammen. Dazu gehören auch Steuerrück- oder nachzahlungen, Kapitaleinkünfte usw.

Die Ängste deiner Partnerin sind nicht ganz unberechtigt.Praktisch müsste allerdings einiges zusammen kommen, dass sie indirekt für deine Kids aufkommen müsste. Als Eheleute habt ihr gegeneinander einen Unterhaltsanspruch. Wenn du als Unterhaltszahler ausfällst (Krankheit, Arbeitslosigkeit...), die Kinder minderjährig sind und deine dann-Frau ein Einkommen erzielt, dass sie dir gegenüber unterhaltspflichtig macht, dann müsstest du aus diesem Unterhaltsanspruch ggf. Kindesunterhalt zahlen. Alternativ kann durch das gemeinsame wirtschaften auch dein Selbstbehalt abgesenkt werden, so dass letztlich auch die Einkünfte deiner Frau für Unterhaltszahlungen verwendet werden.

Es besteht somit ein grundsätziches Risiko mindestens bis zur Volljährigkeit (bzw. auch darüber hinaus bis zur Erlangung eines allgemeinen Schulabschlusses deines jüngeren Kindes).

Ihr solltet euch gut überlegen, ob ihr unter diesen Umständen unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt heiraten wollt. Solange es nicht andere Gründe für eine Eheschließung gibt, würde ich anstelle deiner Partnerin noch ein paar Jahre abwarten.



-----------------
"Viele Grüße mikkian"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.969 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen