Kindesunterhalt bei erneuter Heirat - muss mein neu

3. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)
Kindesunterhalt bei erneuter Heirat - muss mein neu

Hallo zusammen,

ich benötige dringend Eure Hilfe!
Bis Dezember 04 war ich in Steuerklasse 1 und musste 37,-€ (nach Abzug Miete, Autokredit...) Kindesunterhalt zahlen. Ich habe übrigens noch einen fast 10 jährigen Sohn, der bei mir lebt und gehe halbtags arbeiten.
Heute rief mich nun das Jugendamt an und sagte mir, dass ich jetzt fast 300,-€!!!! Unterhalt zahlen soll, weil ich geheiratet hätte und das Gehalt meines "neuen" Ehemannes mitgerechnet wird.

Ist das tatsächlich so?
Aber es ist doch mein Sohn - es kann doch wohl nicht sein, dass mein Mann für den Unterhalt MEINES Sohnes aufkommen muss?!

Vielen Dank schon mal an Euch.
Gruß
lorelei

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

das der Selbstbehalt gekürzt wird, wusste ich schon. Aber der Mann vom Jugendamt sagte mir, dass es diesbezüglich (Anrechnung Gehalt Ehemann) ein Urteil vom BGH gäbe?!
Weiß jemand darüber Bescheid?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo,

Dein Mann ist zwar nicht Deinem Kind, aber Dir unterhaltspflichtig. Wenn sein Einkommen ausreicht, um Deinen Unterhalt zu sichern, kann Dein Einkommen voll zum Kindesunterhalt herangezogen werden.
Sein Gehalt wird also nicht direkt für den Unterhalt des Kindes herangezogen, unterm Strich kommts aber auf das Gleiche heraus.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 03.03.2005 17:13:46

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#5
 Von 
halebopp
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

hallöli...
mein freund hat auch 3 kinder aus seiner ex-ehe... ich habe gerade gelesen... "nach abzug des autokredites". vielleicht hab ichs auch falsch verstanden...
kurz zu den eckdaten...
also er hat drei kinder für die er zur zeit 747€ kindesunterhalt bezahlt. er ist seit anfang letzten jahres in steuerkl. 1, soll aber nach wie vor den selben unterhalt zahlen obwohl er 300€ weniger zur verfügung hat. ausserdem hat er einen kredit. theoretisch könnte er alleine von dem geld überhaupt nicht leben. wir sind ziemlich schlecht beraten worden, so hab ich das gefühl...
sollten wir eine neuberechung anfordern ? was meint ihr ? ich hörte auch mal, dass man kredit, fahrkarte um zur arbeit zu kommen (auto kann er sich na klar nicht leisten) abgezogen werden können oder zumindest teilweise angerechnet werden können...


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"... und irgendwann wird alles gut... "

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo,

Kredite sind bedingt anrechenbar, wenn es sich um Kredite aus der Ehe handelt.
Vom Einkommen werden entweder 5% berufsbedingte Aufwendungen oder km-Pauschale abgesetzt, je nach zuständigem OLG (Leitlinien).
Vielleicht kannst Du mal ein paar Eckdaten reinsetzen: Wie hoch ist das Netto (Jahresnetto + Weihnachtsgeld + Urlaubsgeld + Steuererstattung + evtl geldwerte Leistungen des AG geteilt durch 12) Deines Freundes? Wie alt sind die Kinder?
Sollte er zum Mangelfall werden, ist es evtl. noch wichtig zu wissen, wie hoch Eure Miete ist, da evtl. der Selbstbehalt gekürzt werden kann. In ihm ist nämlich ein Mietanteil (warm)von 360 € enthalten, wohnt ihr zusammen und sein Mietanteil beträgt weniger, dann kann der SB um diese Differenz gekürzt werden.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#7
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Also 37€ sind ja aber wirklich ein Witz, es sei denn, man verrechnet gegenseitig den Unterhalt. Ist dies so? Hier sind ja wohl noch einige Punkte unklar.

Hat das 10jährige Kind, dass bei dir lebt, den selben Vater wie das Kind, für das du Unterhalt zahlen sollst?
Wie alt ist das unterhaltsberechtigte Kind?
Ist das 10jährige Kind von deinem jetzigen Mann?
Erst wenn diese Fragen klar sind, kann man genauere Auskünfte geben.

Die Anrechnung des Einkommens deines Ehemannes ist folgendermaßen (THEORETISCH)so zu verstehen:
1. Dein Mann zahlt dir von seinem Geld eine Art Gehalt, dafür dass du den Haushalt führst (du gehst schließlich nicht Vollzeit arbeiten).
2. Dadurch erhöht sich dein Einkommen
3. Durch DEIN höheres Einkommen hast du einen höheren Unterhalt zu zahlen.
Die dir angerechnete Haushaltsersparnis aufgrund des Zusammenlebens tut dann noch sein übriges.

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#8
 Von 
halebopp
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo, hier mal ein paar eckdaten...
also, die kinder sind 6, 9 und 12.
zur zeit zahlt er 747,-€, d.h. er ist in gruppe IV eingestuft worden auf ein durchschnittsnetto von ca. 2200€. ist aber nicht mehr so weil er seit anfang letzten jahres in steuerkl 1 gekommen ist. somit inkl. steuerrückzahlung, weihnachtsgeld usw jetzt nur noch ca. 1925€. kredite sind erst nach der ehe entstanden da er ja gar nix bekommen hat. fahrkarte kostet 75€ pro monat. km-pauschale wäre echt mächtig viel wenn man die mit 30cent abrechnet, ist eine strecke 50km....
miete zahlen wir 439€ warm.
meinste es lohnt sich das noch mal prüfen zu lassen ?

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"... und irgendwann wird alles gut... "

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#9
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Meine Meinung: Nein, lohnt sich nicht. :(

Die km-Pauschale kann nur angewendet werden, wenn man tatsächlich mit dem Privat-Pkw zur Arbeit fährt.

Nettoeinkommen 1925 € - 96 € (5% berufsbedingte Aufwendungen) = 1829 € bereinigtes Einkommen = Einkommenstufe IV DT

Kind 1 - 12 J. - 344 € - 37 € KG = 307 €
Kind 2 - 9 J. - 292 € - 43 € KG = 249 €
Kind 3 - 6 J. 292 € - 43 € KG = 249 €

Summe: 805 € zu zahlender KU

1829 € Einkommen - 805 € KU = 1024 € - liegt über dem SB von 840 €, kann also gezahlt werden.
Die 747 € (eigentlich 748 €) resultieren sicherlich noch daraus, dass das 6 -jährige Kind bei der Berechnung noch 5 Jahre alt war.



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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#10
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Hallo, KuschelbaerR,
ich glaube, Du hast bei Deiner Berechnung die gigantischen 10% "Arbeitnehmerbonus" vergessen, die vom Netto abgezogen werden. Dann wird daraus der KU ermittelt und dann erst werden die berufsbedingten Aufwendungen angesetzt. So war es bei meinem Partner, der am 15.02.2005 vor Gericht antreten durfte. Da ging es allerdings um den Ehegattenunterhalt. Ggf. kann es bei der Festlegung des KU so sein, dass zu den 10% Arbeitnehmerbonus noch 5% berufsbedingte Aufwendungen oder tatsächliche Fahtkostenpauschaleabgezogen werden und dann erst der KU ermittelt wird, wenn es ausschließlich um KU geht.

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"hjoedicke"

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#11
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Irrtum, bei KU gibt es diesen Bonus nicht, was Du meinst, ist der "Anreiz für den Erwerbstätigen" beim Ehegattenunterhalt.
Meine Berechnung ist so schon richtig. ;)

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#12
 Von 
halebopp
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo kuschelbär,
ja schade ! ich danke für deine hilfe... hätt ja mal sein könne, dass es mal positiv für uns aussieht ;)
grüsse halebopp

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