Kindesunterhalt bei erneuter Heirat (die 2.)

7. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)
Kindesunterhalt bei erneuter Heirat (die 2.)

Hallo zusammen,
hallo Philosoph,

ich hatte erst jetzt die Möglichkeit, die Antworten zu lesen. Erst einmal vielen Dank Euch allen.

Hier noch ein paar "Eckdaten":
Mein "Großer" (fast 17) wohnt bei meinem ersten Mann.
Mein "Kleiner" (fast 10) wohnt bei uns; ist der Sohn meines zweiten Mannes.
Mit meinem Gehalt für den 4-Stunden-Job lag ich schon in Steuerklasse 1 bei ca. 840,-€; also soweit ich weiß, unter dem Selbstbehalt. Trotzdem musste ich 37,-€ Unterhalt zahlen.
Jetzt in Steuerklasse 5 liege ich natürlich deutlich darunter.

Übrigens - damit das keiner falsch versteht: es geht nicht darum, dass ich für meinen Sohn keinen Unterhalt zahlen will, aber ich weiß genau, dass er davon NICHTS (NULL, NADA) erhält. Sein Vater zahlt ihm noch nicht einmal Taschengeld. Dazu kommt noch, dass er in einem Zimmer "wohnt", dass (wenn ich seeeehr großzügig rechne) höchstens 8-9qm groß ist. Dies ist allerdings die Grundfläche, denn die Schräge ist dort sehr extrem und geht bis zum Boden. Ach ja, ich habe vergessen, dass er sich das Zimmer noch mit dem 16jährigen Sohn der neuen Frau seines Vaters teilen muss!
Und drittens weiß ich, dass mein erster Mann das Geld für seine Schulden benötigt und um seinen Alkoholkonsum zu bestreiten!

Jetzt könnt ihr euch vielleicht annähernd vorstellen, wie wütend ich bin und keine Lust habe, mit unserem Geld dieses versoffene Subjekt zu unterstützen. Der Beamte auf dem Jugendamt weiß übrigens, dass mein Ex trinkt, aber dass interessiert ihn nicht.

Falls ihr jetzt fragt, warum mein Sohn dort lebt, so muss ich leider sagen, dass er voll unter dem Einfluss seines Vaters steht und ihm alles glaubt, was dieser ihm erzählt!

Zum Schluss hätte ich da noch eine Frage:
Wenn mein Mann einen größeren Kredit aufnehmen würde, kämen wir dann an der Zahlung vorbei????


Vielen Dank euch allen
lorelei

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Deine letzte Frage kurz und knapp: Nein! Berücksichtigt werden nur ehebedingte Schulden (aus der Ehe, in der das Kind entstand) oder Schulden, die vor Geburt des Kindes gemacht wurden.

Dir kann übrigens fiktiv für den KU Steuerklasse I bzw. IV angerechnet werden.

Was die Verwendung des KU angeht:
Das Thema hatten wir hier schon des Öfteren, deshalb auch nur noch mal Stichpunkte:
Das Kind muss wohnen, essen, trinken, angezogen werden, verbraucht Strom, Wasser etc., es muss es im Winter warm haben, braucht Sachen für die Schule, ist in Versicherungen mit eingeschlossen und und und...

Meinst Du, Dein Ex konnte das alles mit 154 € KG und 37 € Unterhalt und trotzdem noch fett davon leben?

Und was die Lebensumstände angeht, über die Du Dich so aufregst:
Sind die Umstände wirklich so schlimm, dann nutzt es nichts, Dich aufzuregen und hier darüber zu wettern, sondern setz Himmel und Hölle (von mir aus auch Jugendamt und Gericht) in Bewegung und hol das Kind zu Dir! Wenn das Kindeswohl gefährdet sein sollte, hast Du gute Chancen.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "



-- Editiert von kuschelbaerr am 07.03.2005 10:51:30

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ääbääääh lorelei ein 17-Jähriger der sich von seinem total besoffenen Vater gegen Dich beeinflussen lässt ?

ansonsten kann ich mich nur kuschel anschließen, von Luft und Liebe leben 17-jährige nunmal nicht und 37 Euro ?


manchmal frage ich mich wirklich

schönen Tach noch

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die freundlichen Worte....
Ja - mein Sohn lässt sich auch mit fast 17 noch extrem von seinem Vater beeinflussen. Ich habe schon oft überlegt, ob ich vor Gericht gehen soll; aber es würde nichts nützen, weil mein Sohn dann sagen würde, dass das ja alles überhaupt nicht war ist ....
Vor ein paar Monaten war er so weit und hatte mich gefragt, ob er wieder zu mir ziehen kann; wir hatten soweit alles besprochen, doch als er wieder zu Hause war, hat sein Vater ihm wieder irgend eine Story aufgetischt und alles war wieder gaaanz toll.
Ich weiß aber, dass mein Sohn (wenn er 18 ist) vor hat, zu den Eltern seiner Freundin zu ziehen.
Ganz ehrlich - ich weiß nicht mehr was richtig und was falsch ist....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

richtig wäre... Unterhalt nach Deinen Möglichkeiten zu zahlen und Deinen Sohn nicht zwischen zwei Stühle zu stellen...

wenn er beim Vater bleiben will, wird er wissen warum, akzeptier das doch einfach...

winks

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Hat der 17-Jährige nicht schon ein eigenes Konto? Vielleicht könnte man den Unterhalt dann auf dieses Konto überweisen. Damit wäre dann wenigstens versuchsweise sichergestellt, dass der Junge das Geld kriegt.

-----------------
"hjoedicke"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ hjoedicke

Das geht erst ab Volljährigkeit. Solange hat der betreuende Elternteil Anspruch darauf, dass das Geld auf sein Konto gezahlt wird.

Im Ernstfall kann das nämlich nach hinten losgehen - wird einem Minderjährigen der Unterhalt ausgezahlt und kommt nicht beim betreuenden Elternteil an, kann dieser sich den Unterhalt beim Unterhaltspflichtigen holen - dieser zahlt dann doppelt. Die Zahlung an das Kind könnte dann als freiwillige zusätzliche Zahlung direkt für das Kind (Taschengeld etc.) ausgelegt werden.
Genauso ist es im umgekehrten Fall: Wird bei Volljährigkeit der Unterhalt statt an das Kind an den anderen Elternteil gezahlt, kann das Kind trotzdem seine Unterhaltsansprüche geltend machen - es ist der einzige Unterhaltsberechtigte, hat aber dann nichts bekommen.

Außerdem sind wir uns doch sicher einig, dass sich ein 17jähriger nicht (nur) von Luft und Liebe ernährt und im Elternhaus unter der Treppe oder in der Hundehütte schläft, oder? ;) Damit kommt der Unterhalt sehr wohl bei dem Kind an.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.815 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen