Kindesunterhalt bei "faulem" Studenten

4. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)
Kindesunterhalt bei "faulem" Studenten

Eltern sind geschieden. Der 20jährige Sohn und die 18jährige Tochter wohnen beim Vater.
Mutter bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente seit 1996 (ca. 2.000 netto), 100 % schwerbehindert. Vater ist angestellt, ca. 2800 netto. Sohn studiert. Tochter arbeitet.

Mutter zahlt für den Sohn nur 100 Euro Kindesunterhalt. Sie sagt er hängt viel herum (studiert aber regelmäßig, macht alle Klausuren erfolgreich, arbeitet aber kaum nebenbei), deswegen möchte sie gar nichts mehr zahlen. Die Hälfte der 100 Euro legt der Sohn für die Studiengebühr beiseite, hat also nur 50 Euro Taschengeld o.ä.. Vater gewährt freies Wohnen und volle Verpflegung. Plus Kleinigkeiten.

Sie verweist auf einen Bafög Bescheid (Sohn bekommt ca. 65 Euro Bafög im Monat), laut dem ihr Einkommen kaum angerechnet wird. Obwohl sie ein ganz gutes Einkommen hat. Laut diesem Bescheid wird das Einkommen des Vaters recht hoch angerechnet, Mutter`s aber kaum. Möglicherweise liegt das an der Rente und der Behinderung, dazu wird ihre Rente nur zu 50 % besteuert.

Der Verweis auf den Bafög Bescheid dürfte wohl nicht relevant sein. Denke ich.
Richtig so?

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5 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von alewie):
deswegen möchte sie gar nichts mehr zahlen.
Soll das das Problem sein?
Es geht nicht um den Bafög-Bescheid, sondern um die Unterhaltspflicht der Eltern für den Sohn.
Am Unterhalt der Eltern fehlen grad 65,- €. Die werden nach Bafög gezahlt.

Der Unterhaltsbedarf des Studenten-Sohnes ist 735,-. Nur 65,- erhält er als Bafög.
Bleiben 670,-, die sich beide Eltern teilen müssen, je nach Einkommen.
Er hat 2800,- netto, sie hat 2000,- netto
Sie hat etwa 80% seines Einkommens.
Er bekommt das Kindergeld für den Sohn.

Mit 100,- ist die Mutter schon arg geizig. Das will sie noch auf 0 reduzieren?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Mit 100,- ist die Mutter schon arg geizig. Das will sie noch auf 0 reduzieren?


Ja, mit dem Verweis auf den Bafög Bescheid, in dem ihr Einkommen bzw. Anrechnungsbetrag mit einem unterern zweistelligen Betrag aufgeführt ist. Und das sieht sie als ihre Unterhaltspflicht an :-)

Ich denke spätetstens wenn der Sohn auszieht und der Sohn den Unterhalt einfordern würde, sähe die Rechnung für sie ganz anders aus - abhängig vom Bafög.

Dann dürfte sie, überschlägig, für 40 % des Unterhalts aufkommen (der Vater ca. 60 %).





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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Alewie, ich hatte Dir schon im ersten Versuch geschrieben, unten im Sozialrecht, hast Du den Beitrag mal gelesen? Der von Anami genannte Betrag betrifft nur auswärts lebende Studenten. Hier lebt der Studi aber noch zu Hause und da wird genau gerechnet, ich habe den Weg aufgezeigt. Aber auch wenn der Student auswärts lebt, ist der Bedarf naürlich durch den Selbstbehalt der Eltern begrenzt.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich hatte Deinen Beitrag nicht gelesen, da ich den Beitrag - nachdem ich bemerkt habe das er besser in die Rubrik Familienrecht gehört - dort heraus genommen und hier hin kopiert hatte.

Nun aber habe ich ihn mir durchgelesen. Danke.

Fakt ist wohl demnach, dass die Mutetr nicht einfach ihren Unterhalt (der derzeit mit 100 Euro im Monat pauschal von ihr festgelegt wurde) einstellen kann, weil der Sohn nebenbei nicht jobbt, oder weil er öfters bis 10 Uhr schläft, und ihr das nicht gefällt.
Vater und Sohn haben keinerlei Probleme. Vater "gewährt" Unterkunft, volle und gute Verpflegung, plus diverse Extras....

Da der Sohn volljährig ist, müsste er sowieso seine möglichen Ansprüche selbst einfordern.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Fakt ist wohl demnach, dass die Mutetr nicht einfach ihren Unterhalt (der derzeit mit 100 Euro im Monat pauschal von ihr festgelegt wurde) einstellen kann, weil der Sohn nebenbei nicht jobbt, oder weil er öfters bis 10 Uhr schläft, und ihr das nicht gefällt.
Nunja. Das KANN diese Mutter machen.
Und dann?
Ja, da der Sohn volljährig ist, sollte er seiner Mutter durchaus mal seine Optionen *übermitteln*
-ich zieh aus
-ich werde unterhalt von dir einklagen
-ich studiere schnell und erfolgreich, es geht dich nichts an, wie lange ich schlafe.
...so zB.

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