mein ältester Sohn (16) lebt bei mir, mein Jüngste (14) bei meiner Ex, die mittlerweile schon lange wieder verheiratet ist.
Frage:
muss ich überhaupt noch für meinen Kleinen Kindesunterhalt zahlen, obwohl meine Ex sich weigert, arbeiten zu gehen?
Kindesunterhalt bei geteilten Kindern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo,
deine Ex unterliegt, ebenso wie du, einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, was die Sicherstellung des KU`s angeht.
Natürlich musst du zahlen, die Kindsmutter aber an das bei dir lebende Kind auch.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Dann könnte man es doch i wie auch so machen, dass keiner der beiden zahlt und jeder sich um das kind kümmert welches bei dem jeweiligen elternteil ist. oder?
so nach dem motto: papa zahlt 300euro an mutter... undmutter zahlt 300 euro an vater.. :P
-- Editiert von vLkn am 15.12.2008 00:08
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das Problem ist, meine Ex kann und will nicht arbeiten, somit auch nichts für meinen Grossen zahlen, aber der Kleine ist alt genug dass Sie arbeiten gehen kann. Was würde passieren wenn ich jetzt die Zahlung aussetze?
Hallo,
besteht ein Titel?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
das Problem ist, meine Ex kann und will nicht arbeiten, somit auch nichts für meinen Grossen zahlen, aber der Kleine ist alt genug dass Sie arbeiten gehen kann. Was würde passieren wenn ich jetzt die Zahlung aussetze?
Wenn ein Titel besteht, kann sie aus dem vollstrecken, wenn du den Unterhalt einfach aussetzt. Ansonsten kann sie dich auf Unterhaltszahlungen verklagen. Kindesunterhalt ist ein Recht des Kindes. Verzicht geht eigentlich gar nicht.
Berechnungsgrundlage für den KU ist immer das Einkommen der/s Unterhaltspflichtigen. Insofern wird es in den seltensten Fällen dazu kommen, dass sich der KU bei zwei Kindern gegenseitig aufhebt.
Wie Loddar schon erwähnte, unterliegt aber auch die Ex einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Einfach nicht arbeiten wollen geht also nicht. Hier könntest und solltest du im Interesse des bei dir lebenden Kindes einhaken und Unterhalt fordern. Entweder direkt oder über das JA oder notfalls über Anwalt und Gericht.
Grüße
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