Kindesunterhalt bei geteilten Kindern

15. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Bombastik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt bei geteilten Kindern

mein ältester Sohn (16) lebt bei mir, mein Jüngste (14) bei meiner Ex, die mittlerweile schon lange wieder verheiratet ist.
Frage:
muss ich überhaupt noch für meinen Kleinen Kindesunterhalt zahlen, obwohl meine Ex sich weigert, arbeiten zu gehen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

deine Ex unterliegt, ebenso wie du, einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, was die Sicherstellung des KU`s angeht.

Natürlich musst du zahlen, die Kindsmutter aber an das bei dir lebende Kind auch.

Grüßle




-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
vLkn
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Dann könnte man es doch i wie auch so machen, dass keiner der beiden zahlt und jeder sich um das kind kümmert welches bei dem jeweiligen elternteil ist. oder?
so nach dem motto: papa zahlt 300euro an mutter... undmutter zahlt 300 euro an vater.. :P

-- Editiert von vLkn am 15.12.2008 00:08

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#3
 Von 
Mr.Bombastik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

das Problem ist, meine Ex kann und will nicht arbeiten, somit auch nichts für meinen Grossen zahlen, aber der Kleine ist alt genug dass Sie arbeiten gehen kann. Was würde passieren wenn ich jetzt die Zahlung aussetze?

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

besteht ein Titel?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
Mr.Bombastik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

das Problem ist, meine Ex kann und will nicht arbeiten, somit auch nichts für meinen Grossen zahlen, aber der Kleine ist alt genug dass Sie arbeiten gehen kann. Was würde passieren wenn ich jetzt die Zahlung aussetze?

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Wenn ein Titel besteht, kann sie aus dem vollstrecken, wenn du den Unterhalt einfach aussetzt. Ansonsten kann sie dich auf Unterhaltszahlungen verklagen. Kindesunterhalt ist ein Recht des Kindes. Verzicht geht eigentlich gar nicht.

Berechnungsgrundlage für den KU ist immer das Einkommen der/s Unterhaltspflichtigen. Insofern wird es in den seltensten Fällen dazu kommen, dass sich der KU bei zwei Kindern gegenseitig aufhebt.

Wie Loddar schon erwähnte, unterliegt aber auch die Ex einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Einfach nicht arbeiten wollen geht also nicht. Hier könntest und solltest du im Interesse des bei dir lebenden Kindes einhaken und Unterhalt fordern. Entweder direkt oder über das JA oder notfalls über Anwalt und Gericht.

Grüße

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