Kindesunterhalt bei hälftiger Betreuung

15. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sabaton89
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei hälftiger Betreuung

Wertes Forum,

ich bitte um eine kurze rechtliche Einschätzung bezüglich Kindesunterhalt:

ich bin relativer Geringverdiener (1400 netto). Ich habe meine beiden Kinder alle zwei Wochen am Wochenende und zusätzlich viele schichtbedingt freie Tage in der Woche bis abends 18 Uhr.

Ich komme auf etwa 14 bis 15 Betreuungstage im Monat, wo die beiden bei mir sind.

Ist es richtig, dass ich in so einem Fall nicht zu Unterhalt verpflichtet bin? Ich bestreite in dieser Zeit auch sämtliche Essen- und Fahrtkosten für Vereine etc für die beiden Kinder.

Vielen Dank und Gruß

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nein, wegfallen wird der Kindesunterhalt auf keinen Fall. Die einzige Frage ist, ob man schon von einem Wechselmodell ausgehen kann. Dann würde sich der Unterhalt entsprechend reduzieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sabaton89
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Mmm, ich dachte das wäre so ich bin hier auf einen Artikel gestoßen in dem es heißt:

Nimmt der unterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann das Gericht den Unterhaltsbedarf des Kindes mittels Herabstufung um mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle neu bestimmen.... Diese Regelung greift nicht, wenn der Unterhaltspflichtige nach Abzug der Unterhaltskosten noch über ein ausreichendes Einkommen verfügt.

Ich habe jedoch bereits jetzt nach Abzug meiner Fixkosten (350 Euro) weniger als den Mindestselbstbehalt zur Verfügung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Dort steht ja nur, dass Sie bei einem so umfangreichen Umgang in der "Düsseldorfer Tabelle" in eine kleinere Unterhaltsstufe rutschen können und dann weniger (aber nicht gar keinen) Unterhalt zahlen müssen.

Vermutlich sind Sie aber sowieso schon in der kleinsten Stufe und zahlen nur den Mindestunterhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Sabaton89):
Ich habe jedoch bereits jetzt nach Abzug meiner Fixkosten (350 Euro) weniger als den Mindestselbstbehalt zur Verfügung.
Falls das tatsächlich so ist, sollte es nicht so bleiben.
Dein Selbstbehalt ist 1.160,-. Darin enthalten sind pauschal 430,- für die Wohnkosten.

Was bezeichnest du als mtl. Fixkosten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

das Nettoeinkommen von 1400€ muss noch bereinigt werden, der Selbstbehalt berträg 1160€.

Es dürften also nur wenige € an Kindesunterhalt anfallen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sabaton89
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch für eure bisherigen Antworten.

Meine Fixkosten setzen sich zusammen aus einem ehel. Altkredit, beruflicher Aufwendungen wie Gewerkschaft, Diensthaftpflicht, Fahrtkosten zur Arbeit.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)

Das werden Sie nicht alles anerkannt bekommen, da sie sowieso schon unter dem Mindestunterhalt liegen.
Und aus dem gleichen Grund wird es auch keine Herabstufung des Unterhalts wegen erhöhter Betreuungsleistung geben - wenn man sowieso schon nicht mal die niedrigste Stufe zahlen kann, gibt es nichts mehr zum Herabstufen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.983 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen