Wertes Forum,
ich bitte um eine kurze rechtliche Einschätzung bezüglich Kindesunterhalt:
ich bin relativer Geringverdiener (1400 netto). Ich habe meine beiden Kinder alle zwei Wochen am Wochenende und zusätzlich viele schichtbedingt freie Tage in der Woche bis abends 18 Uhr.
Ich komme auf etwa 14 bis 15 Betreuungstage im Monat, wo die beiden bei mir sind.
Ist es richtig, dass ich in so einem Fall nicht zu Unterhalt verpflichtet bin? Ich bestreite in dieser Zeit auch sämtliche Essen- und Fahrtkosten für Vereine etc für die beiden Kinder.
Vielen Dank und Gruß
Kindesunterhalt bei hälftiger Betreuung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nein, wegfallen wird der Kindesunterhalt auf keinen Fall. Die einzige Frage ist, ob man schon von einem Wechselmodell ausgehen kann. Dann würde sich der Unterhalt entsprechend reduzieren.
wirdwerden
Mmm, ich dachte das wäre so ich bin hier auf einen Artikel gestoßen in dem es heißt:
Nimmt der unterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann das Gericht den Unterhaltsbedarf des Kindes mittels Herabstufung um mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle neu bestimmen.... Diese Regelung greift nicht, wenn der Unterhaltspflichtige nach Abzug der Unterhaltskosten noch über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
Ich habe jedoch bereits jetzt nach Abzug meiner Fixkosten (350 Euro) weniger als den Mindestselbstbehalt zur Verfügung.
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Dort steht ja nur, dass Sie bei einem so umfangreichen Umgang in der "Düsseldorfer Tabelle" in eine kleinere Unterhaltsstufe rutschen können und dann weniger (aber nicht gar keinen) Unterhalt zahlen müssen.
Vermutlich sind Sie aber sowieso schon in der kleinsten Stufe und zahlen nur den Mindestunterhalt.
Falls das tatsächlich so ist, sollte es nicht so bleiben.ZitatIch habe jedoch bereits jetzt nach Abzug meiner Fixkosten (350 Euro) weniger als den Mindestselbstbehalt zur Verfügung. :
Dein Selbstbehalt ist 1.160,-. Darin enthalten sind pauschal 430,- für die Wohnkosten.
Was bezeichnest du als mtl. Fixkosten?
Hallo,
das Nettoeinkommen von 1400€ muss noch bereinigt werden, der Selbstbehalt berträg 1160€.
Es dürften also nur wenige € an Kindesunterhalt anfallen.
edy
Danke euch für eure bisherigen Antworten.
Meine Fixkosten setzen sich zusammen aus einem ehel. Altkredit, beruflicher Aufwendungen wie Gewerkschaft, Diensthaftpflicht, Fahrtkosten zur Arbeit.
Das werden Sie nicht alles anerkannt bekommen, da sie sowieso schon unter dem Mindestunterhalt liegen.
Und aus dem gleichen Grund wird es auch keine Herabstufung des Unterhalts wegen erhöhter Betreuungsleistung geben - wenn man sowieso schon nicht mal die niedrigste Stufe zahlen kann, gibt es nichts mehr zum Herabstufen.
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