Kindesunterhalt bei sehr hohem Einkommen

19. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Corduli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Kindesunterhalt bei sehr hohem Einkommen

Was ist, wenn der Vater ca. 50% mehr als die höchste Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle verdient?

Kennt jemand Gerichtsurteile, in denen in solchen Fällen ein höherer Unterhalt als der Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle festgelegt wurde? Die Anwälte sagen alle, dass das ganz einfach sei: Man müsse die tatsächlichen Kosten des Kindes belegen und dann entscheide das Gericht über einen höheren Unterhalt. Allerdings habe ich noch nie ein Urteil gesehen, weil scheinbar alles in Vergleichen endet.

Ich wäre über die Angabe von Urteilen dankbar. Oder auch nur über den Wortlaut aus so einem Urteil. Oder über Beispiele, was das Gericht anerkannt hat. Musikstunden? Sprachkurse in den Ferien?

Danke!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Corduli,

quote:
Die Anwälte sagen alle, dass das ganz einfach sei: Man müsse die tatsächlichen Kosten des Kindes belegen und dann entscheide das Gericht über einen höheren Unterhalt.


So ist das wohl auch gängige Praxis.

Und wenn DIE Anwälte das ALLE sagen, dann dürfte das arithmetische Mittel aus ihren Aussagen wohl tatsächlich recht zuverlässig sein :grins:

quote:
Allerdings habe ich noch nie ein Urteil gesehen, weil scheinbar alles in Vergleichen endet.


Das könnte damit zusammen hängen, dass solch gut verdienende Unterhaltsverpflichtete statistisch signifikant gehäuft recht intelligente Menschen sind, mit denen man durchaus auf Verhandlungsbasis zu einer Einigung kommen kann, wenn die Forderungen noch in irgendeiner akzeptablen Weise *erdgebunden* und die im Angebot befindlichen *Gegenleistungen* angemessen sind. :grins: :grins:

quote:
Musikstunden? Sprachkurse in den Ferien?


Der jährliche Neuwagen gehobener Klasse für die Kindesmutter ... ?!?!?

Wieso hab ich nur den Eindruck, dass hier weniger die *Bedürfnisse* des unterhaltsberechtigten Kindes vertreten werden, als die der unterhaltsbegehrlichen Kindsmutter?

Weil ich ein gar schlimmes und garstiges Lästermaul bin :devil:

Mea culpa, wenn ich einer bescheidenen und ausschließlich auf die angemessene Versorgung des gemeinsamen Kindes bedachten Kindesmutter zu nahe getreten sein sollte ... :engel:


Grüße


-- Editiert von Haselstrauch am 19.07.2008 08:10:35

-- Editiert von Haselstrauch am 19.07.2008 08:11:40

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Was ich auch nicht verstehe,

wieso hat ein Kind von einen nichtehelichen Vater ,und nie in der LEbensstandard vom PAPA gelebt hat Papa ein sehr hohes EInkommen hat ....einen extrem höheren Bedarf wie ein "NORMALO PAPA""?


8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Ähm, jimmi34,

WO liest du denn, dass es sich um eine uneheliches Kind handelt?

Und dass es NIE mit seinem Papa zusammen gelebt hat ... ???


Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

hast ja recht, Frage war allgemein gestellt

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Corduli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Kind ist tatsächlich unehelich.
Der Vater verdient sehr gut. Die Mutter verdient gut (aber deutlich weniger). Der Vater und die Mutter haben nach der Geburt des Kindes nicht mehr lange zusammengelebt.

Der Unterhalt soll nicht dazu verwendet werden, das Kind nur eben so knapp zu versorgen. Er soll die Kosten des Kindes tragen, die anfallen, wenn das Kind so lebt, wie es bei anderen Paaren in diesen Einkommensverhältnissen auch ist. Der gesamte geforderte Unterhalt kann belegt werden.

Die Mutter profitiert nicht vom Unterhalt - wenn man Miete, Essen, Kleidung, Hort, Sportverein, Nachhilfe und Urlaub zusammenzählt, sind 439 Euro schnell überschritten. Es geht darum, dass das Kind diese Kosten sowieso verursacht. Jetzt zahlt die Mutter dafür (weil sie es kann) und in Zukunft soll der Vater zahlen, weil die Mutter auf ca. ein Drittel ihres Einkommens verzichtet, um das Kind nachmittags ab 17 Uhr zu betreuen und nicht erst ab 21 Uhr.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Kinder über 439 Euro kosten (wenn man alles mitrechnet). Es gibt sehr viele Familien, in denen beide Elternteile gute Jobs haben und in denen auch die Kinder an der guten Einkommenslage profitieren. Oder haltet Ihr es für überzogen, dass man im Winter eine Woche Skilaufen und im Sommer drei Wochen ans Mittelmeer fährt? Das Kind im Sportverein hat? Ist Nachhilfe das Privileg von Millionärskindern?

Ich stimme Haselstrauch zu: die 'recht intelligenten Menschen' tauchen oft nicht in Gerichtsurteilen auf. Hier ist es leider so, dass der Vater sich schriftlich auf überhaupt keine Unterhaltshöhe festlegen will und zahlt, was ihm passt - das ist meistens ca. 400 Euro, manchmal aber gar nichts, wenn ihm das Verhalten der Mutter nicht passt.

Ich hatte mir hier sachliche Hilfe von erfahrenen Menschen erhofft und nicht die schnell gezogene Moralkeule, die nicht angebracht ist. Das Geld wird verbraucht. Jemand muss es bezahlten. Vater oder Mutter? Das ist alles.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

@Corduli

Was hält die KM davon ab, den KV dann schlicht zu verklagen, wenn sie sich so sicher ist, dass ihre Forderungen angemessen sind?

quote:
... und in Zukunft soll der Vater zahlen, weil die Mutter auf ca. ein Drittel ihres Einkommens verzichtet, ...


Allerdings klingt genau dieser Satz inhaltlich ein wenig danach, als ob es sich bei der Forderung nach mehr KU um eine *versteckte* Forderung nach BU handelt.

Selbstverständlich ist auch ein gutverdienender unterhaltsverpflichteter Elternteil gehalten, den KU regelmäßig und verlässlich zu zahlen.

Dass der KV in dieser Hinsicht zu Wünschen übrig lässt, war allerdings aus dem Eingangsbeitrag nicht ersichtlich.

Um hier Sicherheit zu schaffen, empfiehlt es sich, den Unterhalt titulieren zu lassen.

Jugendamt, Notar oder gegebenenfalls eben das Gericht können da behilflich sein.


Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

{quote]Die Mutter profitiert nicht vom Unterhalt - wenn man Miete, Essen, Kleidung, Hort, Sportverein, Nachhilfe und Urlaub zusammenzählt, sind 439 Euro schnell überschritten.

Hinzu kommen noch 154,- Kindergeld, macht knappe 600,- monatlich fürs Kind. Davon lebt so manche Familie...


Hast du den Unterhalt titulieren lassen?



-----------------
"gruß azrael


"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Corduli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Der KV will den Unterhalt nicht titulieren lassen. Und wenn sowieso geklagt werden muss (nämlich, um überhaupt regelmäßigen Unterhalt zu bekommen), sollte man gleich die gesamte DT anwenden, die für hohe Einkommen eine Einzelfallbetrachtung vorsieht.

1x Hilfreiche Antwort

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