Kindesunterhalt bei ungewollter Vaterschaft

3. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Lubby
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei ungewollter Vaterschaft

Hallo, i
folgendes Problem:
Mann lebt in eheähnlicher Gemeinschaft - 1 Sohn ungeplant
Persönliche Differenzen - Partnerschaftsberatung
1 sexueller Kontakt - lt. Aussage der Frau wird verhütet, da der Mann bereits mehrfach darauf hingewiesen hat, dass er keine Kinder mehr möchte, da er bereits einen Sohn aus 1. Ehe hat.
Prompte Schwangerschaft.
Gibt es nun irgendeine Möglichkeit, der Mutter den Unterhalt für das 2. ungewollte Kind streitig zu machen?
Darüber hinaus torpediert sie Wünsche des Vaters, seinen Sohn zu sehen.
Irgendeinen Rat. Er weiss nun nicht mehr weiter.
Vielen Dank.


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"Lubby"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

(1) Kindesunterhalt

Ein Grund zum Wegfall zur Verpflichtung zum Kindesunterhalt ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich. Sie können für das Verschulden der Mutter nicht das Kind zur Rechenschaft ziehen, indem Sie diesem den Unterhalt versagen.

Dieses kann aber bezüglich der Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter berücksichtigt werden.

Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie grundsätzlich für Ihr eigenes Handeln verantwortlich sind.

(2) Umgang mit dem Sohn

Bezüglich des Umgangs des Vaters mit dem Sohn aus erster Ehe steht der Partnerin des Vaters keine juristische Möglichkeit offen, dieses zu verhindern. Dieses ist dann eher ein Problem privater Natur.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn man so unbedingt kein Kind mehr möchte, sollte man auch selber für die 100%ige Verhütung sorgen und sich nicht auf andere verlassen! ;)

0x Hilfreiche Antwort

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