Kindesunterhalt - eheliche/nichteheliche Kinder

11. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindesunterhalt - eheliche/nichteheliche Kinder

Hallo zusammen,

mein Mann hat ein Kind aus erster Ehe. Für dieses zahlt er nach Abzug des hälftigen Kindergeldes 250Euro im Monat an Unterhalt. Die Kindsmutter hat keine Unterhalsansprüche.
Wir erwarten jetzt in wenigen Wochen unser erstes gemeinsames Kind.
Nach dem neuen Unterhaltsrecht stehen beide Kinder ja auf einer Stufe (bzw. standen es auch vor der Reform(?))
Bedeutet dass, dass wir eine Neuberechnung des KU vornehmen sollten? Verringert sich der KU für das erste Kind, da ja ein zweites unterhaltsberechtigtes Kind da ist?
(hab ich das richtig verstanden????)
Daraufhin würde sich ja dann auch eine Klage auf Herabsetzung des Unterhaltes anschließen?! - zumindest wenn keine gütliche Einigung der Eltern zu erwarten ist - und das ist bei uns der Fall.
Für eine schnelle und auch kurze Info danke ich schon mal.
Liebe Grüße und ein schönes WE

Optimistin

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"Lebe deinen Traum und verträume nicht dein Leben!"

-- Editiert von Optimistin am 11.01.2008 20:00:30

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Also, da Dein Mann ja dann 2 weitere Unterhaltsverpflichtungen hat (Euer Kind und in der ersten Zeit auch Dich*) zieht dies mit Sicherheit eine Neuberechnung des Unterhalts nach sich. Falls Dein Mann nicht genug verdient und alle Berechtigten lt. Tabelle bedienen kann.
Wir haben in solchen Fällen erst einmal mit der KM geredet, sie möchte beim zuständigen JA eine Neuberechnung vornehmen lassen.
Sie hat sich beim 2. Mal geweigert, dann hat unser Anwalt Abänderungsklage beim Gericht eingereicht.

LG beijing

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#2
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wieviel verdient denn dein Mann netto und wie alt ist das Kind?

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#3
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

schon mal Danke für die Antworten.
Also: Das Kind ist 7 Jahre alt und netto liegt er etwa bei 1800Euro.
Ich werde nahezu direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen - Ich bin Lehrerin im Angestelltenverhältnis.
Wenn ich Beijing richtig verstanden habe, muss die Neuberechnung von der KM vorgenommen werden bzw. veranlasst werden??? Da würde ich in unserem Fall sagen: "Gute Nacht Susanne!" :zoff: :schock:
Eine Neuberechnung unsererseits würde nur über eine Abänderungsklage laufen können??? Was ein unnötiger Stress...
LG

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"Lebe deinen Traum und verträume nicht dein Leben!"

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Optimistin,

oh, zwischen den 1800€ und dem Selbstbehalt ist eine Menge Raum... auch für zwei Kinder.

Tabellen- Unterhalt bei drei Unterhaltsberechtigten liegt beim 7-jährigen Kind bei 262€, bei einer evtl. Höherstufung bei 278€. Kindergeld schon berücksichtigt.

Der Titel beeinhaltet einen Betrag?

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#5
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

hups... hätte ich nicht gedacht. Aber wo du das jetzt grade sagst, hat sich glaub ich seit der Scheidung nix geändert. Sie hat mit dem 7.Geburtstag kein Anpassung verlangt (ich meine im Hinterkopf zu haben, dass dies eine Altersgrenze ist) - somit haben wir auch nix geändert.
Titel??? Mmh, meiner Meinung nach wurde nie einer ausgesprochen.
Habe eben noch einmal das Urteil gelesen, da ist mit keinem Wort der KU erwähnt.
Lediglich der Unterhalt der Exfrau, der mittels einer Einmalzahlung verglichen wurde.

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"Lebe deinen Traum und verträume nicht dein Leben!"

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Optimistin,

mit dem 6. Geburtstag ändern sich die Zahlbeträge.

Titel... ich dachte, es läge einer vor, nachdem du von einer Änderungsklage geschrieben hast.
Könnte auch einer vom Jugenamt sein, wenn im Scheidungsurteil nix steht.

Also, wenn *Susanne* nix unternimmt, dann zahlt ihr halt die 250€ weiter.

Grüßle

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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#7
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Bei 1800€ netto würd ich nicht so laut schreien *psst*
Wenn denn dann eine Neuberechnung kommt ,müsst ihr auf alle Fälle MEHR zahlen .
Denn erst wenn beide Kinder den vollen Mindestunterhalt bekommen ,ist die Frau an der Reihe (Kind zu betreuen ,is egal)
Und der liegt nicht bei 250€ für ein 7 jähriges Kind .
Die Mama geht in diesem Fall dann fast leer aus ,nicht wie früher ,in der Mangelfallberechnung prozentual hochgerechnet ,gleichwertig mit den Kindern :(
Also ja die Füße still halten ,bevor *Susanne* auf die Idee kommt eine Neuberechnung zu haben ,oder jetzt erst einen Titel erstellen will(fals es keinen gibt;) )

LG

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#8
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Eieiei....
Ich sehe, wir sind doch noch ganz glimpflich aus der Nummer rausgekommen ;) und dabei hab ich vor zwei Jahren echt die Krise bekommen, da die Ex alles behalten hat (Möbel, Auto, Küche..............), dick Unterhalt kassiert hat, obwohl sie bereits wieder schwanger war und dann noch ne fette Einmalzahlung bekommen hat.
Aber ich seh schon... Ich halt dann besser mal meinen Mund :devil:
Ich dank euch jedenfalls recht schön :)

LG
Optimistin

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