Kindesunterhalt einklagen

20. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.08.2021 14:34:05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt einklagen

Hallöchen.

Ich hätte eine Frage bezüglich Kindesunterhalt. Meine Eltern haben sich 2008 scheiden lassen und damals hat mein Vater einklagbare Unterhaltstitel mit dem Mindestsatz für alle drei Kinder bekommen. Anfänglich hat er noch gezahlt, wenn auch nicht jedes Mal in voller Höhe, allerdings hat unsere Mutter und später auch ich seit Ende 2008 keinen Cent Unterhalt von ihm gesehen. Da ich noch nicht 27 bin und noch keine Erstausbildung habe, ist er mir gegenüber sogar jetzt noch unterhaltspflichtig.

Wie sieht es dabei mit einer Klage meinem Vater gegenüber aus?
Meine Mutter hat es auch so mit Hängen und Würgen geschafft uns Kinder durchzubringen, obwohl sie nach der Trennung enorme Probleme hatte, zurück ins Berufsleben zu finden, da sie damals für uns Kinder ihre Karriere aufgegeben hatte. Sie sagt aber, ich hätte Anspruch auf das Geld und sie würde eine Klage für sinnvoll finden. Ich habe da allerdings Angst, dass horrende Kosten auf mich zukommen, wenn ich vor Gericht gehe, da ich selber sehr wenig verdiene.

Vielen Dank schon mal für etwaige Antworten.

Annie

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von Annie123mitglied):
Da ich noch nicht 27 bin und noch keine Erstausbildung habe, ist er mir gegenüber sogar jetzt noch unterhaltspflichtig.
Eine Altersgrenze gibt es beim Unterhalt nicht.

Wie alt bist du?
Was hast du seit Ende der regulären Schulausbildung gemacht und was machst du aktuell?
Wie hoch ist dein Einkommen?
Bekommst du (bzw. deine Mutter) noch Kindergeld?
Sind die Einkommensverhältnisse des Vaters bekannt?
--> Wenn nein, hast du ihn schon zur Einkommensauskunft aufgefordert und ihm deine eigenen Verhältnisse mitgeteilt?
Wie viel verdient deine Mutter?
Wohnst du noch bei deiner Mutter?
Existiert der gerichtliche Titel noch und ist dieser zeitlich befristet?
--> Wurde dieser zu Händen des Kindes ausgestellt oder in Verfahrensstandschaft der Mutter?

Von einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren bist du vermutlich noch ein ganzes Stück entfernt. Ohne weiteren Input lässt sich dein Fall nur schwer einschätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12320.08.2021 14:34:05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Wie alt bist du?
Was hast du seit Ende der regulären Schulausbildung gemacht und was machst du aktuell?
Wie hoch ist dein Einkommen?
Bekommst du (bzw. deine Mutter) noch Kindergeld?
Sind die Einkommensverhältnisse des Vaters bekannt?
--> Wenn nein, hast du ihn schon zur Einkommensauskunft aufgefordert und ihm deine eigenen Verhältnisse mitgeteilt?
Wie viel verdient deine Mutter?
Wohnst du noch bei deiner Mutter?
Existiert der gerichtliche Titel noch und ist dieser zeitlich befristet?
--> Wurde dieser zu Händen des Kindes ausgestellt oder in Verfahrensstandschaft der Mutter?


Ich bin dieses Jahr 24 geworden.
Mit der Schulausbildung ist das sone Sache. Ich habe wegen zu vieler Fehlstunden an der Regelschule nur ein Abgangszeugnis mit einem sehr schlechten Schnitt erhalten und daher vor sechs Jahren angefangen, meinen Hauptschulabschluss an der Abendschule nachzuholen. Nach einem Jahr machte ich mit dem Kurs für die Mittlere Reife weiter, von wo aus ich ein halbes Jahr vor Abschluss zeitgleich ans Abendgymnasium konnte. Dort habe ich letztes Jahr mein Abitur gemacht. Nach dem Abschluss der Mittleren Reife, also nach einem halben Jahr am Abendgymnasium, habe ich parallel in einem Supermarkt angefangen zu arbeiten, wo ich auch heute noch arbeite. Ich habe letztes Jahr keine Stelle in einem Ausbildungsprogramm oder Dualen Studium gefunden, weswegen ich bei meiner Stelle im Supermarkt geblieben bin.
Dort verdiene ich circa 1200€ Netto.
Weder meine Mutter noch ich haben später noch Kindergeld bekommen.
Zu meinem Vater habe ich seit Jahren keinen Kontakt mehr - außer 2018, als ich ihn bitten musste, für das Schüler-BAföG, auf das wir während der letzten zwei Jahre am Abendgymnasium Anspruch hatten, das Formular auszufüllen - da hatte er sich übrigens auch schon quer gestellt, obwohl er selber nicht einmal irgendetwas zahlen musste und ich seine Daten auch nie zu Gesicht bekommen habe, weil er das direkt an die verantwortliche Stelle geschickt hatte. Daher weiß ich nicht, wie es finanziell um ihn steht. Dazu muss ich aber auch sagen, dass es zwischen meiner Mutter und ihm, als er nach der Trennung sein Elternhaus verkauft hatte, eine mündliche Vereinbarung gegeben hat, dass er ihr von der Verkaufssumme einen Teil gibt, sodass er bis zum 18. Lebensjahr meines ältesten Bruders kein Unterhalt für uns zu zahlen braucht. Das hat er damals aber nicht getan (hat dann trotzdem keinen Unterhalt gezahlt) und hat das Geld augenscheinlich in technisches Equipment und ein Haus investiert.
Meine Mutter ist derzeit arbeitslos nach häufig wechselnden befristeten Stellen und ich wohne seit zwei Jahren alleine.
Der Titel meines Vaters existiert noch und er ist auch noch gültig. Und soweit ich weiß, wurden die Titel auf uns Kinder ausgestellt, das müsste ich allerdings noch mal erfragen.

Es geht mir auch nicht zwangsläufig darum, sofort vor ein Gericht zu stiefeln und meinem Vater den Boden unterm Hintern wegzuklagen, aber mich würde interessieren, ob es sich für mich lohnen würde, ihn mit rechtlichem Rückhalt (also nicht einfach "Bitte, bitte") zur Kasse zu zwingen, nachdem er eben zwölf Jahre keinen Cent gezahlt hat. Ich möchte seine Pflicht mir gegenüber nicht einfach im Sande verlaufen lassen.

-- Editiert von Annie123mitglied am 20.08.2021 14:03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Mit 1.200 netto, wird er sicher keinen Unterhalt dir gegenüber zahlen müssen.

-- Editiert von Catslove am 20.08.2021 14:27

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