Kindesunterhalt für 3.Ausbildung?

9. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
icicle
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt für 3.Ausbildung?

Liebe Forumer,
vielleicht könnte Ihr mir mit folgendem Fall ein wenig helfen. Danke im voraus :-)

Ein Vater hat 3 Kinder, zwei davon aus erster Ehe. Für diese Kinder hat er stets Unterhalt bezahlt.
Als die Kinder zu studieren beginnen, stellt das BAföG-Amt fest, daß der Vater keinen Unterhalt zu zahlen hat wegen seines geringen Einkommens (ca. €1100-1200 pro Monat netto).
Die Tochter aus erster Ehe wechselt einmal das Studienfach und bricht nach insg. 4 Jahren auch das 2.Studium komplett ab. Nun möchte sie eine schulische Ausbildung beginnen, die nicht vergütet wird und verlangt erneut vom Vater Unterhalt. Ist er verpflichtet Unterhalt zu zahlen und wenn ja, in welcher Höhe?
Zur Info: der Sohn aus erster Ehe ist wirtschaftlich selbständig. Das 3.Kind (aus 2. Ehe) studiert noch.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

nach 2 abgebrochenen Ausbildungen, eine davon nach 4 Jahren kann man wohl kaum mehr von einer zielstrebigen Ausbildung sprechen

Mir wäre keine Rechtsgrundlage für eine Unterhaltsforderung bekannt

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icicle
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das Studium der Tochter hat INSG. 4 Jahre gedauert; sie hat nach zwei Jahren den Studiengang gewechselt.

Muß der Vater nicht bis zum Abschluß einer Ausbildung zahlen? Die Tochter hat ja bis jetzt keine Berufsqualifikation irgendeiner Art...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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