Kindesunterhalt für Kind 19 mit Pflegestufe 2

26. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Cosmo321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt für Kind 19 mit Pflegestufe 2

Hallo,
Ich bin ein wenig verzweifelt. Ich habe einen Sohn der dieses Jahr 20 wird. Er lebt bei seiner Mutter. (Er nacht sein Fachabitur.) Diese ist ebenfalls verheiratet lebt in einem Haus und hat noch ein Kind mit Pflegestufe 3. Hier wurde mir schon gesagt das sie deswegen nicht unterhaltspflichtig ist. Da ich schon mit 18 aufgehört hatte Unterhalt zu zahlen. Wir stehen nicht in Kontakt, da dieser bis heute nicht gewünscht ist. Ich habe damit meinen Frieden geschlossen. Außergerichtlich über Anwälte haben wir uns geeinigt über weiteren Unterhalt und Mehrbedarf für die Schule die ich hälftig mit zahle. Ich hatte keine Lust auf eine Verhandlung. Mein Anwalt sagte das ich eine Ausbildung finanzieren muss. Egal ob das Kind Behindert ist oder nicht. Dies wurde immer wieder der Gegenseite betont. Damals war davon nie die Rede.Die Behinderung sei mit 27 erdt festgestellt worden. Ich hatte bis er 5 war Kontakt bis die Mutter ihn abbrach und immer topedierte. Der Grund war meine neue Frau. Dies sagte sie mir auch, das sie deswegen uns niemals in Ruhe lassen würde. Auf die Frage meiner Anwältin was er nun dieses Jahr nach dem Abschluss macht kam nur das es zu früh wäre etwas diesbezüglich zu sagen und das er aufgrund von Depressionen und Erschöpfung wahrscheinlich eine Pause machen wird und ich aufgrund seiner Behinderung Asbergerautismus weiter Unterhalt zahlen muss. Die Betreuung für ihn läuft bis zum Sommer, diese hat die Mutter seit er 18 ist. Ob sie erneut die Betreuung bekommt weiss ich nicht.Mein Anwalt sagt das wir dies schon überprüfen können, da bis jetzt nur Dies behauptet wurde aber nichts vorgelegt wurde. Bez. Ärztlich bestätigt das Autismus ect vorliegt. Sollte sich herausstellen das er das alles hat, müsste ich noch zahlen bis er 25 ist und dann würde nochmal geschaut werden. Das klingt ja nicht zuversichtlich. Ich habe ihm eine Ausbildung ermöglicht und will auch mal das Schluss ist. Gesetzlich hab ich wohl wenig Chancen? Ich bin verheiratet und habe noch eine Tochter (3)

-- Editiert von User am 26. Januar 2025 06:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36479 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Cosmo321):
Ich habe einen Sohn der dieses Jahr 20 wird...>> Die Behinderung sei mit 27 erdt festgestellt worden.
:???: Vielleicht mit 17? Seit wann hat der Sohn die P-Stufe 2?
Zitat (von Cosmo321):
Mein Anwalt sagte das ich eine Ausbildung finanzieren muss.
Grundsätzlich ist das korrekt. Aber nicht du allein, es gibt ja meist auch noch andere Mittel.
Zitat (von Cosmo321):
und ich aufgrund seiner Behinderung Asbergerautismus weiter Unterhalt zahlen muss.
Du hast einen Anwalt, der der Kindsmutter sicher entsprechend antworten wird. Da dürften nun zunächst die Nachweise vorzulegen sein, denn behaupten geht tatsächlich leicht.
Zitat (von Cosmo321):
Ich habe ihm eine Ausbildung ermöglicht
Wo und wann? Habe ich was überlesen? Er hat noch nicht mit einer Ausbildung begonnen. Der Sohn sitzt noch am Fachabitur. Und er pausiert jetzt aus diversen Gründen, die vielleicht gar nichts mit seiner Behinderung zu tun haben. Welche Aufgaben und Kosten die Betreuung des Sohnes hat, ist auch erst von der Mutter oder dem volljährigen Sohn nachzuweisen.
Zitat (von Cosmo321):
Gesetzlich hab ich wohl wenig Chancen?
Wenn das deine Frage ist ---> dein Anwalt wird dir genau sagen können, ob, wann und wieviel du an Unterhalt für den Sohn zahlen müsstest.

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#2
 Von 
Cosmo321
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antwort, ich hatte viel zutun und war nicht online.
Natürlich meinte ich das due Mutter die Betreuung ab 18 übernommen hat. Dies wird 2026 nochmal überprüft. Ich ermögliche ihm ja due schuliche Ausbildung. Das Fachabitur gilt doch als Ausbildung? So habe ich das von meiner Anwältin verstanden. Sie sagte dies muss ich ihm ermöglichen. Ich zahle ja die Hälfte der Schule zusätzlich zum Unterhalt. Deswegen finde ich das irgendwann ja mal Schluss sein muss. Er ist körperlich nicht eingeschränkt. Macht sogar einen nebenjob. Seine Anwältin hat sogar betont das dieser Job nur für behinderte ist. Immer wurde betont das sein Autismus als Behinderung anzusehen ist. Nun wenn er aber eine Schule besucht,Fachabitur macht, was laut Gegenseite aus Lust und Laune gemacht wird da er nicht weiss was er nach der Schule machen will...und noch einen nebenjob ausübt kann mir nicht sagen das er nicht später einer Tätigkeit nachgehen kann. Er musste nichts Belegen da ich ihm die Ausbildung ja ermöglichen muss. Daher würde es mir jetzt nichts bringen. Meine Anwältin hat gesagt wenn sie Schule abgeschlossen ist, wird im Sommer 2026 sein dann werde ich mit allen Mitteln kämpfen das Schluss ist. Dann muss alles belegt werden. Ich kann jetzt nur abwarten. Ich dachte nur das jemand auch in einer ähnlichen Situation ist und mir helfen kann.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40512 Beiträge, 14366x hilfreich)

Mit der Verpflichtung der Eltern, ihrem Kind eine Ausbildung zu ermöglichen, ist nicht der Schulabschluss gemeint, das ergibt sich doch schon aus der Vokabel. Es ist ein Studium, ein Lehre, was auch immer. Jedenfalls etwas, was ihn zu einem Beruf hinführt. Das müsstest Du auch bei einem nicht behinderten Kind finanzieren. Und ja, es ist irgendwann mal Schluss, wie bei jedem auch nicht behindertem Kind, nämlich dann, wenn die zügig durchgezogene Ausbildung zu einem Ende gebracht würde, einschließlich einer möglichen Umorientierungsphase. Und bei einem behinderten Kind kommen dann noch behinderungsbedingte Verzögerungen dazu.

Ich sehe im Augenblick jedoch auch nur ansatzweise einen Grund, während oder nach Schulabschluss die Zahlungen einzustellen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36479 Beiträge, 6150x hilfreich)

Zitat (von Cosmo321):
Ich ermögliche ihm ja due schuliche Ausbildung. Das Fachabitur gilt doch als Ausbildung?
Das ist SCHULE, mit deren erfolgreichem Abschluss der Sohn dann studieren könnte.
Das Studium wäre die *eigentliche Ausbildung*. Dafür würdest du auch unterhaltspflichtig sein, evtl. gäbe es dann für den Sohn ergänzende BAföG-Leistungen.
Zitat (von Cosmo321):
Ich zahle ja die Hälfte der Schule
Was für eine Schule zur FH-Reife ist das denn, wenn du dafür Kosten tragen musst? Oder welche Kosten meinst du ?

Schluss mit deiner Verpflichtung ist nach Ende der ersten Ausbildung. Das könnte also tatsächlich erst nach dem Ende des Studiums sein...
Zitat (von Cosmo321):
da er nicht weiss was er nach der Schule machen will...und noch einen nebenjob ausübt kann mir nicht sagen das er nicht später einer Tätigkeit nachgehen kann.
Jetzt ist nur das Fachabi konkret. Solange er diese Schule regelmäßig besucht, bist du unterhaltspflichtig.

Danach wird neu *gewürfelt*, belegt, nachgewiesen, gekämpft. Deine Anwältin hat dir das völlig korrekt erklärt.

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