Kindesunterhalt für jüngeren Sohn

7. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Volker9699
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt für jüngeren Sohn

Hallo zusammen,
Ich habe folgende Situation. Ich habe 2 Kinder, seit der Scheidung 2009 lebt der ältere Sohn ,heute 21 bei mir und der jüngere im September 18 Jährige bei seiner Mutter. Seit der Scheidung kommt jeder für 1 Kind auf im Scheidungsurteil gibt es keinen weiteren Vermerk zur Aufenthaltsbestimmung .( War damals eine klare Sache .Mein älterer wollte damals nichts mit seiner Mutter aufgrund besonderer Vorkommnisse zu tun haben .Das Jugendamt war damals schon lange mit im Boot und wusste um die Situation )Mein älterer Sohn war leider seit vielen Jahren auffällig bezogen auf Schule und Arbeit ( In der Schule und bei Maßnahmen übers Arbeitsamt hohe Fehlzeiten so das keine Abschlüsse zustande kamen )Ich habe dann Ihm gegenüber Sanktionen gestartet ( Kein Internet u.s.w.)worauf hin er sofort zu seiner Mutter ausgebüxt ist ,die Ihn dann auch prompt alles machen ließ was er wollte .Sie forderte mich damals erst telefonisch ,dann im July 16 per Einschreiben auf Unterhalt für beide zu zahlen ,was ich aufgrund dessen ,das Sie meine Maßnahmen meinen Sohn auf den Weg zu bringen unterjocht hat .2 Wochen nach dem Einschreiben kam mein Sohn nach 4 bis 5 Monaten wieder zu mir .Ich habe seit July letzten Jahres keine weitere Forderung ,weder telefonisch noch schriftlich von meiner Exfrau gehabt .Jetzt fordert meine Exfrau auf einmal übers Jugendamt (Sie war im November dort und jetzt kam erst das Einschreiben )Unterhalt für den jüngeren Sohn rückwirkend zum July 16 (Einschreiben )Kann das so einfach gemacht werden, obwohl es seit 2009 so gelebt wurde?
Was ist nun mit meinem älteren bei mir lebenden Sohn ( Schule und 450 Job läuft !) Muss ihn wirklich dazu bringen , was er natürlich nicht will Barunterhalt auch von seiner Mutter zu fordern ?
Es geht mir nicht darum mich vor irgendeiner Verantwortung zu drücken ,aber wenn ich für meinen älteren Sohn voll aufkommen soll und für meinen jüngeren auch noch ca 400 Euro zahlen muss ,wird das langsam ein wenig zu viel .
Wäre schön ,wenn jemand einen Tipp hat .
Danke

-- Editier von Volker9699 am 07.05.2017 08:35

-- Editier von Volker9699 am 07.05.2017 08:55

-- Editier von Volker9699 am 07.05.2017 08:57

-- Editier von Volker9699 am 07.05.2017 08:58

-- Editier von Volker9699 am 07.05.2017 09:20

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Jeder muss dem anderen Partner bei dem ein Kind wohnt für dieses Unterhalt zahlen. (wenn leistungsfähig).

Unterhalt ist ab Datum der "in Verzugsetzung" (ab wann der Unterhalt nachweislich gefordert wurde) zu zahlen.

Für Kinder über 18 Jahre sind beide Eltern barunterhaltpflichtig. Der Unterhalt muss vom volljährigen KInd selbst

gefordert werden.

Bestehen irgendwelche Titel/Jugendamtsurkunden ? (auch über das 18.Lebensjahr hinaus?).

lg
edy

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38347 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und, das Einkommen des Sohnes wird angerechnet. 450 € plus Kindergeld, da ist wahrscheinlich wenigt Raum für Unterhalt, zumal das Kind nicht mehr priviligiert ist.

wirdwerden

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#3
 Von 
Volker9699
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy ,Danke !,
Nein es gibt keine Urkunden oder Titel.
Ich tue mich mit dem Gedanken schwer ,das willkürlich plötzlich Geld gefordert werden kann ,
obwohl es seit 2009 anders gelebt wurde .Auch die Situation ,das nach dem Einschreiben7/ 2016
( Ohne genaue Summe oder Aufforderung zur offenlegung des Gehalts )Nie wieder was gefordert wurde weder mündlich noch schriftlich! Sich deswegen eine beachtliche Summe angesammelt hat und mein älterer Sohn
nicht Barunterhalt fordern brauchte ,weil wir von der Situation nichts wussten. Er hat damals noch nicht gejobt
Danke LG

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Volker,

Vielleicht ist mir dein erster Beitrag etwas zu unübersichtlich?

Für die Zeit wo du nicht zu einer Unterhaltsberechnung/-Festlegung/ EK-Nachweis usw aufgefordert wurdest , muss du nichts

rückständiges nachzahlen.

Erst ab dem Zeitpunkt an dem nachweislich Unterhalt gefordert wurde, zählt die neue Berechnung, und auch die

entstandenen Rückstände. ( ein Gericht wird ggf.argumentieren, du wusstest was auf dich zukommt, und hättest Rück-
lagen biden können/müssen).

Gleiches gilt nachtürlich auch für die Mutter.

lg
edy

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#5
 Von 
Volker9699
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Edy,
Das mag sein ,sorry .
Danke LG Volker

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

mit unübersichtlich hätte ich auch schreiben können " unübersichtlich"

edy

Signatur:

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