Kindesunterhalt für uneheliches Kind bei Gründung einer eigenen Familie

19. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dan Dorado
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt für uneheliches Kind bei Gründung einer eigenen Familie

Hallo Experten/-innen,

ich hab das Forum schon etwas durchsucht, konnte aber keine vernpnftige Antwort auf meine Frage finden.

Also:

Ich zahle für meine 6-jährige Tochter Unterhalt nach DDT. 121% v. Regelsatz bei einem Nettoeinkommen von knapp über 1500 Euro.

Nun möchte ich mit meiner Lebensgefährtin eine Familie gründen, sprich, wir möchten ein Kind zusammen bekommen und heiraten.

Wirkt sich dieser Plan auf meine Unterhaltszahlungen aus? Wird der Unterhalt also erhöht weil mehr Einkommen im Haushalt? Oder wird er verringert, weil ich nun im Prinzip für noch ein Kind unterhaltspflichtig bin?

Zudem planen wir so, dass ich 12 Monate in Elternzeit gehe. Wird für diese Zeit der Unterhalt für meine Tochter verringert...?

Nicht falsch verstehen, ich will da nicht feilschen um nen Zwanni, aber für unsere Familienplanung ist mein derzeit zu bezahlender Untehalt natürlich ein Thema...

Die Mutter meiner Tochter hat mittlerweile übrigens ein Kind mit einem anderen Mann und geht auch wieder arbeiten (15Std/Woche). Das wirkt sich aber nicht auf meine Unterhaltszahlungen aus, oder?

Danke und Gruß

*dan dorado*

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Also, wenn denn noch in Kind dazu kommt und ihr verheiratet seid, sind es dann 3 Unterhaltsberechtigte.
Wenn jetzt du in Elternzeit gehen willst musst du dennoch Unterhalt für die 1. Tochter zahlen. Sie kann ja nichts dafür. Da gibt es die sogenannte Hausmannsregelung. Google mal danach.
Durch Heirat hast du eine andere Lohnsteuerklasse. Daran partizipiert die 1 Tochter. Sprich, es könnte mehr werden. Kommt nun noch ein Kind dazu, kommts halt aufs Gehalt drauf an.
Wenn denn mal das neue Unterhaltsrecht kommt, bist du zuerst den Kindern und wenn dann noch was übrig bleibt, für deine zukünftige unterhaltspflichtig. So wit isses allerdings noch nicht.
So einfach Hausmann spielen ist bei Unterhaltspflicht nicht. Du bist, solang die Kinder minderjährig sind, gesteigert Erwerbspflichtig. Kommst du dem nicht nach (Hausmann) dann kann dir ein fiktives (deinem jetzigen gehalt entsprechendes) Einkommen zugerechnet werden. Verdint deine Zukünftige allerdings so viel, das sie dir genügend Taschengeld (Taschengeldreglung) geben kann, musst du dieses dann für den Unterhalt einsetzen.

Hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend. Es ist halt schon spät.

Grüßle dream

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