Kindesunterhalt - genügt zumindest der Regelbetrag?

4. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Peter S.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - genügt zumindest der Regelbetrag?

Hallo, bitte antworten!!

Bin seit 4 Jahren selbständig, allerdings das letzte halbe Jahr ohne Einkünfte. Jetzt habe ich vom Jugendamt Anforderung der Einkünfte der letzten 3 Jahre bekommen (d.h. 2000-2002). Muss ich dann erhöhten Kindesunterhalt bezahlen oder ist meine momentane Situation ausschlaggebend, d.h. genügt zumindest der Regelbetrag (dieser ist im übrigen auch im Gerichtsurteil festgesetzt).???

Danke!



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Bei Selständigen wird als Grundlage das Einkommen der letzten 3 Jahre genommen, bei Arbeitnehmern das Einkommen der letzten 12 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

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