Hallo, bitte antworten!!
Bin seit 4 Jahren selbständig, allerdings das letzte halbe Jahr ohne Einkünfte. Jetzt habe ich vom Jugendamt Anforderung der Einkünfte der letzten 3 Jahre bekommen (d.h. 2000-2002). Muss ich dann erhöhten Kindesunterhalt bezahlen oder ist meine momentane Situation ausschlaggebend, d.h. genügt zumindest der Regelbetrag (dieser ist im übrigen auch im Gerichtsurteil festgesetzt).???
Danke!
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Kindesunterhalt - genügt zumindest der Regelbetrag?
4. August 2003
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Frage vom 4. August 2003 | 12:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - genügt zumindest der Regelbetrag?
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#1
Antwort vom 5. August 2003 | 09:29
Von
Status: Schüler (153 Beiträge, 4x hilfreich)
Bei Selständigen wird als Grundlage das Einkommen der letzten 3 Jahre genommen, bei Arbeitnehmern das Einkommen der letzten 12 Monate.
Und jetzt?
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