Kindesunterhalt in der Ausbildung - 17 Jahre, 650 Euro Ausbildungsvergütung

30. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
skyline
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt in der Ausbildung - 17 Jahre, 650 Euro Ausbildungsvergütung

Hallo, muß ein geschiedener Vater, dessen 17jährige Tochter monatlich eine Ausbildungsvergütung von 650,00 Euro Brutto erhält, noch Unterhalt zahlen? Sie hat keinerlei weiteren Ausgaben und lebt bei der Mutter. Meines Erachtens dürfte sie doch mit dem Geld gut auskommen.
Vielleicht kennt jemand irgendwelche Gesetzestexte dazu?

Vielen Dank im voraus für die Antwort!

Gruß




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
skyline
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, weiß denn niemand etwas dazu???

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Klaus Wille
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo skyline,

das Einkommen des Kindes wird zur Hälfte verrechnet. Eigenes Einkommen des Kindes mindert den Unterhaltsbedarf (so lautet der Text im Gesetz; § 1602 BGB ) Dabei muß aber beachtet werden, daß wir nicht wissen, wie hoch Dein Einkommen ist, etc. Denn danach bemißt sich letzlich auch die Unterhaltspflicht.

Außerdem muß beachtet werden, daß Aufwendungen für den Beruf des Kindes angerechnet werden müssen.

Dies heißt: m.E. solltest Du zum Anwalt gehen, der Dich berät.


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#3
 Von 
skyline
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo klawyer, danke für Deine Antwort. Tja, dann werden wir uns wohl am besten doch mal bei einem Anwalt erkundigen. Die Sachlage ist halt nicht so einfach, hab auch schon mal was von sogenannter Bedürftigkeit des Kindes gehört.

Gruß
skyline

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