Kindesunterhalt? keine Lehre, keine Schule...

6. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
rolara
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)
Kindesunterhalt? keine Lehre, keine Schule...

Hallo Forum,
die Tochter (16 J.) meines Bekannten hat vor kurzem ihren Hauptschulabschluss gemacht. Lehrstelle ist nicht in Sicht und es wird sich wohl auch nicht bemüht.
Ich habe jetzt gelesen, dass nach Schulabschluss längstens noch 3 Monate Unterhalt gezahlt werden müsste, und er dann die Zahlungen einstellen könnte, wenn sie keine Lehre anfängt bzw. nochmal in irgendeiner Weise die Schulbank drückt.
Ist das tatsächlich so?
Er hat noch einen Sohn (15 J.), der zur Schule geht. Er zahlt für beide einen etwas geringeren Unterhalt, um den Selbstbehalt zu gewährleisten.
Wenn er tatsächlich den Unterhalt für die Tochter einstellen kann, muss er dann wieder den vollen Unterhaltsbetrag für den Sohn nach der DT zahlen?

Noch was anderes: er hat die Kinder alle zwei Wochen für das komplette Wochenende. Es wird von ihm gefordert, dass er die Kinder holt und wieder zurückbringt. Er hat seit längerem kein eigenes Auto mehr und lebt von 20 € in der Woche für Essen, Trinken, Kleidung und Freizeit. Auto hat er sich bis jetzt immer geliehen (die Bekannten sind aber mittlerweile alle abgesprungen, weil es zuviel ist) bzw. muss er 30 km (eine Strecke) mit der Bahn fahren, um an ein Auto zu kommen, um seine
Kinder holen zu können. Die Kinder wohnen ca. 50 km (eine Strecke) entfernt. Ist das überhaupt zumutbar? Oder müssten die Kinder nicht, durch diese Umstände, von der Mutter gebracht und geholt werden? Die Kindsmutter ist seit kurzem wieder verheiratet. Ihr jetztiger Mann ist auch mobil. Und ihre Eltern wohnen mit im Haus, die auch mobil sind.

Vielleicht kann mir jemand paar Tipps geben, wäre toll.
Schon mal Danke.

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
albatross1961
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin neu hier und habe selbst einen Sohn (17J.), für den ich Unterhalt zahle und der alle zwei Wochen bei mir ist.
Soweit ich weiss, sind beide Elternteile verpflichtet, für das Umgangsrecht zu sorgen.
Der eine bringt hin, der andere zurück.
Mit 15 bzw. 16 Jahren kann man aber doch wohl schon alleine mit der Bahn oder dem Bus fahren, sonst sind die "Kleinen" ja auch mobil, wenn sie etwas wollen.
Meiner ist auch mit dem Bus zu mir gekommen, wenn ich ihn nicht holen konnte oder seine Mutter keine Zeit hatte.

Was den Unterhalt angeht, habe ich die Erfahrung gemacht, lieber meinen Rechtsanwalt zu fragen, bevor ich irgendwelche Aktionen gestartet habe. Man kann sonst leicht auch die Nase fallen.
Ich kann mir jedoch vorstellen, dass der Unterhalt für den Jungen nach der DT neu berechnet wird, wenn der Unterhalt für das Mädchen wegfällt.

20 € in der Woche ist viel Geld.
Ich habe damals 150 € minus im Monat gemacht.
Solange, bis ich alle Vorsorgeaufwendungen etc. gekündigt hatte.

Gruß, albatross1961

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" "

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
nein, bei minderjährigen darf der Unterhalt nicht eingestellt, bzw. gekürzt werden. Weder eigenmächtig ( das sowieso nicht ) , noch auf Antrag.
Erst wenn das Kind volljährig ist, greift diese Regelung, von der du geschrieben hast, rolara.

Allerdings gibt es schon Urteile, wo einem 16 jährigen auferlegt wurde, sich einen Job zu suchen, wenn er schon nicht weiter zur Schule gehen will. Dieses Einkommen würde dann natürlich auf den Unterhalt (teilweise) angerechnet werden.

Für euch aber wahrscheinlich finanziell gesehen irrelevant, da dadurch dem Sohn wieder mehr zustehen würde.

Was den Umgang angeht: Leider ist der Vater i.d.R. dafür zuständig, die Umgangskosten zu tragen.
Im Einzelfalle KANN die Mutter verpflichtet werden, sich anteilig zu beteiligen aber das hat - wie schon erwähnt - ein Richter im Einzelfalle zu entscheiden.
Ich würd aber auch sagen, dass eine 16 jährige und ein 15 jähriger durchaus mit Bus und Bahn allein fahren können.
Meine beiden Jungs haben schon mit 11 und 13 650 km allein zurückgelegt.

Oder sind die Kinder genauso drauf, wie die Kinder meines Mannes? Die wünschten ( als sie noch kommen wollten ) immer, mit dem Auto abgeholt zu werden, weil der Rucksack mit ein paar Filzstiften, einem Malblock und einem Buch zu schwer sei. ( Entfernung: Ca. 1km!! - weniger, als bis zur Schule....)

In dem Falle könten sie natürlich sagen, sie kommen einfach nicht mehr.
Letztlich bist du also immer auf das Entgegenkommen deiner Exfrau und der Kinder angewiesen.

Grüßle

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#4
 Von 
rolara
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke Chavah, albatross1961 und teufelin,

klar könnten die Kids schon längstens mit Bus und Bahn zu ihm kommen. Sind aber eindeutig zu bequem. Gegen Kostenerstattung ist kaum möglich, da er nur 20 € in der Woche zur Verfügung hat. Wir wissen alle wie die öffentl. Verkehrsmittel zu Buche schlagen.
Diese kleine Lebensunterhaltssumme hat er auch nur, weil er paar Stunden in der Woche bei einer Verwandten arbeitet. Sein Verdienst hebt sich mit den festen Kosten(ohne Essen, Trinken, Rezeptzuz. usw.) auf. Und die beiden wollen ja auch an den sechs Tagen im Monat nicht nur eine heiße Brühe serviert bekommen.

Im Moment ist Kontaktstille. Die Kinder wollen nicht mehr zu ihm, weil es ihnen zu langweilig ist. Die nehmen noch nicht mal ein Telefonat von ihm an. Absolute Funkstille.
Und seine Ex pfeift ihn an, er solle sparen, damit er den Kindern was bieten kann, dann würden sie auch wieder kommen und es wäre nicht so langweilig.
Hallo ! von was denn noch sparen?

Er hat Schulden gemacht, damit immer ein Auto da ist, er die Kinder holen, bringen kann. Unternehmungen gemacht usw. Und irgendwann ist Schluss bei der Bank. Jetzt hat er nichts mehr außer seiner Mietwohnung und paar Euros in der Woche.
Aber es wird gefordert und gefordert.
Ich finde es himmelschreiend ungerecht und reg mich seit Jahren darüber auf.
Die haben alles. Großes Haus (was er mit aufgebaut hat) drei Autos vor der Tür, Urlaube, Freizeitgestaltungen noch und nöcher. Aber es reicht immer noch nicht, auch er soll gefälligst in den zwei Wochen in den Sommerferien mit ihnen verreisen oder jeden Tag ein anderes Highlight setzen.
Naja, für diese Sommerferien hat es sich wohl erübrigt.

Nochmal zum Unterhalt. Ich hab das auf der Internetseite einer Anwaltskanzlei gelesen.
Steht zwar unter der Rubrik "Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder", aber in dem bestimmten Absatz steht ausdrücklich minderjährig oder volljährig. Geht es nicht mehr zur Schule und/oder nimmt keine Lehre auf ist es grundsätzlich nicht unterhaltsbedürftig. Und es werden ihm längstens drei Monate zugebilligt. Danach muss das Kind selbst, auch mit einfachen Tätigkeiten, zum Lebensunterhalt beitragen.

Gruß
rolara

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo rolada und willkommen im Club!
Ich schrieb ja schon: Unter bestimmten Voraussetzungen KANN ein 16 jähriger verpflichtet werden, einen Job zu suchen.
Den Unterhalt komplett verwirken kann ein minderjähriger allerdings durch sein 'Nichtstun' selten.
Stell doch mal den Link zu der Seite ein.

Was die Ex und die Kinder haben, ist egal - wichtig ist, was deinem Freund zum Leben bleibt. Wenn dies definitiv nur 20 EUR pro Woche sind, wäre es evtl. sinnvoller, sich mal über eine Abänderung des Titels ( sofern einer besteht) wg. Unterschreitung seines Selbstbehaltes Gedanken zu machen.....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rolara
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo teufelin,
hier der Link http://www.ra-nelles.de/untvollj.htm

Punkt 7, zweiter Absatz

Gruß
rolara

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rolara
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo teufelin,

hast Du mal unter dem o.g. Link nachgelesen?

Viele Grüße
rolara

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