Kindesunterhalt kürzen bei bezug von Krankengeld?

13. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
schaf06
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 99x hilfreich)
Kindesunterhalt kürzen bei bezug von Krankengeld?

Hallo. Bin neu hier und vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen:
Der KV meiner Kinder will den KU einfach kürzen weil er zur Zeit Krankengeld erhält. Er zahlt sowieso nur einen Mindestunterhalt von 230 Euro. Bei der Berechenung des KU wurden ihm Kosten für Berufsaufwendungen( Fahrtkostenpauschale) mit angerechnet, die dann natürlich wegfallen falls der Krankenstand , wie angekündigt, länger dauern wird.
Meine Frage also: Kann er den KU von sich aus kürzen , obwohl ein Titel über den Unterhalt besteht?
Als info noch: Unterhaltsvorschuß wir nicht mehr gezahlt, weil Kinder schon älter als 12

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

295x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schaf06
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 99x hilfreich)

Der Titel ist ein Gerichtsurteil das seit über einem Jahr besteht.
Meinem Wissenstand nach wird erst seit kurzem Krankengeld gezahlt. Da es sich um eine wiederholte Bandscheibengeschichte handelt könnte es länger dauern. Genauere Angaben feheln mir leider.

90x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

31x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schaf06
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 99x hilfreich)

Gilt das dann genauso, falls er seine Arbeit verlieren würde und ALG beziehen würde?
Wie läuft eigentlich die Pfändung in diesem Fall ab? Über den Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse? Und muß ich das dann über meinen Anwalt laufen lassen?

-- Editiert von schaf06 am 13.10.2008 23:20

8x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo schaf06,

** Gilt das dann genauso, falls er seine Arbeit verlieren würde und ALG beziehen würde?
Wie läuft eigentlich die Pfändung in diesem Fall ab? Über den Arbeitgeber bzw. die Krankenkasse? Und muß ich das dann über meinen Anwalt laufen lassen? **

Wie das genau mit einer Pfändung funktioniert, weiß ich nicht.

Da könnte dir tatsächlich dein Anwalt oder der Rechtspfleger beim Amtsgericht (dieser sogar kostenneutral) Auskunft geben.

Wie sinnvoll so eine Pfändung ist, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

Eine Pfändung könnte durchaus den Verlust des Arbeitsplatzes des Vaters der Kinder begünstigen.

Ob er dann, mit seiner Krankengeschichte, noch mal eine Anstellung mit vergleichbaren Einkünften finden würde, ist offen.

Zumindest ist dann die Grundslage gegeben, den Titel dauerhaft abändern zu lassen, allerdings wohl eher weniger in deinem Sinne.

** Er zahlt sowieso nur einen Mindestunterhalt von 230 Euro. **

Wenn der Unterhalt gerichtlich in dieser Höhe festgelegt wurde, dann wohl deshalb, weil der Vater der Kinder schlicht nicht leistungsfähig ist für mehr Unterhalt.

Bei einer Selbstbehaltsgrenze von 900 € liegt es auf der Hand, dass für Fahrtkosten zur Arbeit dem Unterhaltspflichtigen Zuschläge angerechnet werden.

Schließlich ist die Möglichkeit, die Kosten der Fahrten zur Arbeit noch bestreiten zu können, Grundvoraussetzung, dass der Unterhaltsverpflichtete überhaupt noch in der Lage ist, einer Berufstätigkeit nach zu gehen. ;)

Tatsächlich fallen die bei einer längerfristigen Krankschreibung weg.

Genau so, wie die Einkünfte sich bei einer Krankschreibung spürbar verringern.

Ob dabei ein vergrößerter Spielraum im Sinne von gleichbleibendem KU bleibt ... ?

Selbst wenn du jetzt pfänden kannst und damit für paar Monate den aktuell titulierten Betrag eintreiben, könntest du auf lange Sicht damit nicht nur auf der zwischenmenschlichen Ebene mit dem Vater deiner Kinder schlechter fahren.

Denn verliert er durch die Krankheit (die schwerlich Ziel seiner Wünsche gewesen sein wird, nur um weniger Unterhalt leisten zu können) oder durch die Gehaltspfändung seine Arbeit, wird auch der Titel früher oder später dauerhaft angeglichen werden.

Dass es für dich eine finanzielle Umstellung bedeutet, wenn der KV weniger Unterhalt zahlen kann, liegt auf der Hand.

Vielleicht gibt es alternative Wege, für dieses Problem eine Lösung zu finden.

Denn der Gerichtsvollzieher kann weder einen kranken Mann gesund machen ...

... noch einem auf lange Sicht *nackten Mann* in die Taschen greifen. ;)

Nur meine Sichtweise :)


Grüße

-- Editiert von Haselstrauch am 14.10.2008 07:38

-- Editiert von Haselstrauch am 14.10.2008 07:39

-- Editiert von Haselstrauch am 14.10.2008 07:41

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
schaf06
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 99x hilfreich)

Wie sieht denn dein Alternativvorschlag aus? Habe massive Probleme mit dem Vater seit der Trennung/ Scheidung die ich hier gar nicht erläutern möchte. Also ein Gespräch fällt da schon mal aus. Und ich bin als Geringverdiener auf das Geld angewiesen.Also bin für Vorschläge offen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Schaf06,

hast du es schon mal mit Kindergeldzuschlag versucht?

Wenn du Geringverdiener bist, wäre es durchaus denkbar, dass dir der gewährt würde.

Das könnte doch schon mal etwas Luft verschaffen.

Schau mal hier:

http://www.sozialticker.com/kindergeldzuschlag


Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
schaf06
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 99x hilfreich)

Hatte ich mich schon mal erkundigt, aber leider kriege ich das nicht bewilligt.
Wenn aber der Vater arbeitslos wird, sinkt dann nicht auch die Bedarfskontrollgrenze bei der Unterhaltsberechnung ? Dann müßte der Vater doch trotzdem auch einen Mindestunterhalt zahlen.
Finde das alles sehr verwirrend. Man weiß nicht wie man handeln soll.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo schaf06,

würde er arbeitslos werden, dann würde sein Selbstbehalt sinken.

Möglich, dass er dann wieder den Mindestunterhalt leisten könnte.

Wie sieht es denn bei dir aus?

Hättest du irgendeine Möglichkeit, deine finanzielle Lage aus eigener Kraft etwas aufzubessern (vielleicht deine Stundenzahl erhöhen)?

Immerhin ist es auch denkbar, dass der KV auf Dauer arbeitsunfähig wird.

Ob er dann überhaupt noch in der Lage sein wird, Unterhalt zu leisten, ist völlig offen.

Vielleicht eine Gelegenheit, dich ein wenig unabhängiger vom KU zu machen.

Wenn alle Stricke reißen, könntest du ergänzende Leistungen bei der Arge beantragen.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12323.10.2008 17:50:25
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 18x hilfreich)

@admin,
was ist den das für ein ......... Forum geworden, hier klappt ja überhaupt nichts mehr!! Ein leider, sogenanntes, "Problemforum", das muss besser werden!
@schaf06,
das tägliche Hin und Her, mit - meine Ex, mein Ex - was soll das bloß noch werden?
Selbstverständlich kann ich so einfach den Unterhalt kürzen, warum sollte ich das nicht können. Die Konsequenzen, ja, die müssten dann sicherlich auf
dem Fuße folgen.Wenn dann meine Ex in der Lage ist dem entgegenzuwirken. Aber leider fehlt hier die Lebenserfahrung, die, für's Bett - wie man ja weiß, immer komischerweise - vorhanden ist. Also, das wollen wir hier mal festhalten, wenn mir meine Ex mit sowas wie Pfändung drohen würde, dann, jaaaa dann, geb' ihr ich Brief und Siegel, müsste sie in Zukunft
bluten, 100%ig!! Bei mir wäre der Ofen aus! Mit der Unabhängigkeit ihrerseits ist so eine Sache, wenn sie dies vorhätte bzw. vorhat, dann - so meine ich - wäre eine Notwendigkeit hier zu Posten, nicht gegeben. Also, Unabhängigkeit muss man auch wirklich wollen,
es sei denn, man will es nicht, weil, ja, weil es so einfacher und einträglicher ist.
Ergänzende Leistungen bei der Arge, da müsste man ja seinen Hintern bewegen, beim Ex Kohle zu holen ist leichter und auch einfacher.
Im Übrigen, warum bist du denn nur Geringverdiener,
warum arbeitest du nicht Vollzeit, Saubermachen (Putzen) o.ä.? Deine Kinder sind über 12 Jahre, da wäre das doch möglich, oder warum nicht?
Sich nur auf den "Ex" zu verlassen, heißt, verlassen zu sein. Ich denke einfach, mehr Eigeninitiative würde dir guttun.
Viel Erfolg, erika. Meine persönliche Meinung, ehrlich!

-- Editiert von Erika51 am 14.10.2008 19:25

6x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
schaf06
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 99x hilfreich)

Liebe Erika51. Bei aller Liebe aber deine Meinung- ehrlich- in allen Ehren, aber jeder hat seine persönliche Situation zu schaukeln.Das ist nun mal nicht für jeden eine alltägliche Situation nach der Trennung. Und einem deswegen mangelnde Lebenserfahrung zu unterstellen, weil man nicht alle Lösungen parat hat und sich deswegen in diesem Forum anmeldet und auf Hilfestellung hofft, ist nicht okay.Ich verlasse mich nicht nur auf den EX.Ich bin dabei meine Arbeitssituation zu ändern. Ich bin nur der Meinung, wer Kinder in die Welt gesetzt hat ist auch verpflichtet für sie zu sorgen.Genau wie ich meinen Beitrag dazu leiste, denn auch ich muß mich den Kindern zuliebe einschränken.Und wer sagt denn das ich freiwillig in diese Situation geraten bin? So wie du es in deinem Beitrag darstellst könnte man ja meinen das alle den Ex bis aufs letzte ausziehen wollen. Ich will doch nur das was den Kindern laut Urteil zusteh, denn dabei werden sich ein paar Studierte schon was gedacht haben.

Lieber Haselstrauch, danke für deine Tipps. Wie gesagt an meiner Arbeitssituation ändert sich gerade was. Aber an der allgemeinen Situation wird sich dann wieder nichts ändern, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird.Schade das andere einen als geldgierig erscheinen lassen bloß weil man ein bißchen unbeschwerter mit der Situation umgehen möchte und vielleicht einige Probleme dann kleiner werden,wenn man für das kämpft was einem das Gericht ja schon zugebilligt hat.

1x Hilfreiche Antwort

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