Kindesunterhalt - muss ich 77 Euro hälftiges Kindergeld von den 284 Euro abziehen?

3. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
Shirin
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt - muss ich 77 Euro hälftiges Kindergeld von den 284 Euro abziehen?

Hallo,

ab September zieht meine 14jährige Tochter zu ihrem Vater und dessen Frau.

Ich selbst lebe in eheähnlicher Gemeinschaft und bin im öffentl. Dienst tätig.

Durch den Wegzug meiner Tochter entfällt der Familienortzuschlag sowie das Kindergeld.

Eine fiktive Berechnung ergab, dass ich dann nur noch 1207 Euro Nettoverdienst haben werde.

1. Kann es tatsächlich möglich sein, dass ich dann 284 Euro Unterhalt bezahlen muss ?

2. oder muss ich 77 Euro hälftiges Kindergeld von den 284 Euro abziehen ?

3. Werden Schulden mit berücksichtigt z.B. durch Autokauf, Wohnungseinrichtung etc. ?

4. Momentan bezahle ich 800 Euro in eine gemeinsame Haushaltskasse (Miete, Strom, Wasser, Lebensmittel, Telefon, Versicherungen, etc.) Inwieweit wird dies bei der Unterhaltsberechnung anerkannt ? Wenn ich allein leben würde, wären die Kosten höher.

5. Wird das Einkommen meines Lebensgefährten mitberechnet ?

6. Ist es steuerlich für mich wichtig das Kind bei mir mit Hauptwohnsitz gemeldet zu lassen und mit Nebenwohnsitz beim Vater ?

Ich bedanke mich vorab für die Infos.


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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7153 Beiträge, 1092x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

So, bzw. noch deutlich schlechter, ergeht es Hunderttausenden von Menschen in Deutschland.

Allerdings überwiegend männlicher Natur.

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#3
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Bei 284Eur ist das Kindergeld noch nicht abgezogen. Das JA zahlt mir ja auch nur 122 EUR statt 199, weil es das halbe KG abzieht.
Der Unterhalt verringert sich also.

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#4
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Das JA zahlt mir ja auch nur 122 EUR statt 199, weil es das halbe KG abzieht.
> Der Unterhalt verringert sich also.

So ein Schwachsinn !!!

Der bezahlte Unterhalt besträgt
122 € + 77 € = 199 €
Da hat sich doch nichts verringert !

Meist vergessen die Exen, dass Ihnen
das Kindergeld nicht vollständig
zusteht.

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#5
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

@Alberto:
Stimmt, aber das AA überweist das KG komplett an den, bei dem das Kind lebt.
Und in dem Fall muss vom Unterhaltspflichtigen weniger gezahlt werden, als in der DDT steht. Bitte unterscheide zwischen Unterhalt und Kindergeld, das kommt aus verschiedenen Quellen.
Steht übrigens auch im Beitrag, dass das KG wegegefallen ist, also erst lesen und dann urteilen.
Es ist nämlich schnuppe, ob ich das halbe KG bekomme und dann den vollen Betrag nach DDT zahle oder das KG komplett an den Berechtigten geht und dann ein gekürzter Betrag gezahlt wird.
Aber diese Feinheiten werden von Leuten, die bei anderen Beiträgen gleich den Holzhammer schwingen, wenn sie sie nicht verstehen, gern ignoriert.


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#6
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

> Stimmt, aber das AA überweist das KG komplett an den, bei dem das Kind lebt.

Stimmt.

> Und in dem Fall muss vom Unterhaltspflichtigen weniger gezahlt
werden, als in der DDT steht.

Hab ich gegenteiliges beghauptet ?

> Bitte unterscheide zwischen Unterhalt und Kindergeld, das kommt aus verschiedenen Quellen.

Wer hätt's bloß geahnt ?

> Steht übrigens auch im Beitrag, dass das KG wegegefallen ist, also erst lesen und dann urteilen.

Hervorragend phantasiert !
Wo soll denn derartiges stehen ??
Was soll überhaupt weggefallen sein ?
Antwort: Gar nichts !
Laut Beitrag handelt es sich um eine 'fiktive' Berechnung. Oder wissen Sie nicht was das heißt ? Ich empfehle Ihnen sich erst einmal selbst mit Ihren eigenen Ratschlägen auseinanderzusetzen.

> Es ist nämlich schnuppe, ob ich das halbe KG bekomme und dann den vollen Betrag nach DDT zahle oder das KG komplett an den Berechtigten geht und dann ein gekürzter Betrag gezahlt wird.

Wenn Ihnen das 'schnuppe' ist ... bitte schön,
das ist Ihre persönliche Freiheiit.

> Aber diese Feinheiten werden von Leuten, die bei anderen Beiträgen gleich den Holzhammer schwingen, wenn sie sie nicht verstehen, gern ignoriert.

Hä .. Wer versteht wen nicht ?


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Kein weiterer Kommentar.

>Durch den Wegzug meiner Tochter entfällt >der Familienortzuschlag sowie das >Kindergeld.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46738 Beiträge, 16573x hilfreich)

zu 1.: Der Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle für ein 14-jähriges Kind beträgt 284€. Dieser Betrag hätte Dir bislang umgekehrt auch zugestanden.

zu 2.: In der Einkommensgruppe 1 der DD wird das Kindergeld nicht angerechnet. Du zahlst also effektiv 284€.

zu 3.: 284€ ist ohnehin der Mindestsatz. Die Frage erübrigt sich also.

zu 4.: Die Zahlungen dürften schon deswegen verringert werden, weil das Kind nicht mehr verpflegt werden braucht. Der normale Selbstbehalt beträgt 840€ und verringert sich in Deinem Fall eher auf bis zu 730€. Dir bleiben ja 923€, damit liegst Du über dem Selbstbehalt.

zu 5.: Das Einkommen Deines Lebensgefährten wird nicht mitberechnet. Dein Selbstbehalt verringert sich aber u.U. auf 730€.

zu 6.: Steuerlich ändert sich nichts, da ab 2004 für Dich sowieso die Steuerklasse II nicht mehr möglich ist. Die Steuerklasse II ist auf Deiner Steuerkarte möglicherweise noch eingetragen. Da Du aber keine echte Alleinerziehende bist, bist Du eigentlich verpflichtet, Deine Steuerkarte jetzt schon ändern zu lassen. Das EStG ist im Dez. 2003 entsprechend geändert worden. Spätestens bei der Steuererklärung für 2004 wird Dir der Haushaltsfreibetrag für dieses Jahr wieder aberkannt.

Das JA zahlt mir ja auch nur 122 EUR statt 199, weil es das halbe KG abzieht.
Die Berechnung des JA ist aus meiner Sicht nicht korrekt. 199€ gelten für Kinder bis 5 Jahren in Einkommensklasse 1 und in der wird das Kindergeld nicht gegengerechnet.

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#9
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 104x hilfreich)

Spitzen-Erläuterung "hh"...kann Punkt 1 bis 6 nur zustimmen.

Nur zum Jugendamt habe ich eine Bemerkung:
Meines Wissens ist es so, dass sich das Jugendamt/Staat das Recht herausnimmt, seine eigenen Regeln zu brechen. Beim Unterhaltsvorschuss wird das hälftige Kindergeld IMMER abgezogen. Das heißt jeder kleine Arbeiter/Angestellter muss 199 € bezahlen, der Staat aber nur 122 €. Somit ist eigentlich das viel beschworene "Existenzminimum des Kindes" durch die staatliche Hilfe nicht gewährleistet.

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#10
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die Klärung, das mit Stufe 1 habe ich vergessen, ist ja auch nicht mein Fach.
Wie sieht es aus mit anteiliger Anrechnung des Kindergeldes? Gilt die auch für Stufe 1?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-16
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 48x hilfreich)

@'hns'

> ... das mit Stufe 1 habe ich vergessen, ist ja auch nicht mein Fach.

Aber zunächst so tun als ob dem so sei (s.o.)
ist wohl Ihre herausragende Stärke.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7153 Beiträge, 1092x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Mein Sohn ist erst 2.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7153 Beiträge, 1092x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

@shirin:
Willkommen im Club

Habe das gleiche Problem obwohl ich der Mangelfallberechnung unterliege: Tochter 13 lebt beim Vater, Sohn 10 lebt bei mir. Meine Einkünfte: ca: 500 ALG + 249 Unterhalt für Sohn (Ich zahle 530 Euro monatl. Miete, das ist hier ortsüblich). Mein "Einkommen" wird gekürzt, da ich mit meinem neuen Partner zusammen lebe. Ich soll für die Tochter sogar Unterhalt der Gruppe 6 (307 Euro) zahlen :( . Kindsvater hat mich auf 307 Euro verklagt, Urteilsverkündung erhalte ich in den nächsten Tagen.....

hh hat mit den Antworten der Fragen 1 - 6 absolut recht.
Allerdings wird dein Selbstbehalt durch das Zusammenleben mit deinem neuen Partner um bis zu 25% gekürzt. Das sind dann nur noch 630 Euro. (Die Rechtssprechung geht davon aus, dass du ihm den Haushalt führst und das wird "geldwert" angerechnet, egal ob es so ist oder nicht, egal ob er sich an den monatlichen Kosten beteiligt, oder nicht, dein Selbstbehalt sinkt).

Von deinem monatlichem Nettogehalt kannst du lediglich 5% berufsbedingte Aufwendungen abziehen (für Fahrkosten o.Ä.). Die Differenz zwischen bereinigtem Nettoeinkommen und Sebstbehalt (hier jetzt die 630Euro) sind für den Kindesunterhalt zu verwenden).

Da du keinen weiteren Personen unterhaltsverpflichtet bist, kann es dir passieren, dass du sogar 135% vom Regelsatz zahlen musst, sprich Gruppe 6 DD abzügl. halbes Kindergeld = 307 Euro

Also, wie auch schon erwähnt wurde, einige dich mit deinem Ex gütlich, wenn das möglich ist.

Ich wünsch dir viel Glück.

Gruß
Fairground

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hunter2004
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Frau mit einem typischem Männerproblem. Da sich die meisten Frauen gerade in dieser Angelegenheit äusserts fair dem Unterhaltszahler verhalten, sollte man sich sicherlich gütlich einigen können. Denn wie heisst es so schön, was man aussät, das erntet man oder auch wie man in den Wald reinschreit so schallt es heraus. Viel Glück !

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