Hallo,
ab September zieht meine 14jährige Tochter zu ihrem Vater und dessen Frau.
Ich selbst lebe in eheähnlicher Gemeinschaft und bin im öffentl. Dienst tätig.
Durch den Wegzug meiner Tochter entfällt der Familienortzuschlag sowie das Kindergeld.
Eine fiktive Berechnung ergab, dass ich dann nur noch 1207 Euro Nettoverdienst haben werde.
1. Kann es tatsächlich möglich sein, dass ich dann 284 Euro Unterhalt bezahlen muss ?
2. oder muss ich 77 Euro hälftiges Kindergeld von den 284 Euro abziehen ?
3. Werden Schulden mit berücksichtigt z.B. durch Autokauf, Wohnungseinrichtung etc. ?
4. Momentan bezahle ich 800 Euro in eine gemeinsame Haushaltskasse (Miete, Strom, Wasser, Lebensmittel, Telefon, Versicherungen, etc.) Inwieweit wird dies bei der Unterhaltsberechnung anerkannt ? Wenn ich allein leben würde, wären die Kosten höher.
5. Wird das Einkommen meines Lebensgefährten mitberechnet ?
6. Ist es steuerlich für mich wichtig das Kind bei mir mit Hauptwohnsitz gemeldet zu lassen und mit Nebenwohnsitz beim Vater ?
Ich bedanke mich vorab für die Infos.