Kindesunterhalt mutter oder Kind?

27. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bernd18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt mutter oder Kind?

Hallo,

ich wollte mal wissen ob ich anspruch auf den Unterhalt meines Vaters habe oder ob meiner Mutter das Geld meines Vaters zusteht. Ich bin 18 Jahre und wohne seit ich 15 bin nicht mehr in meinem Elternhaus. Mein Vater hat noch eine Unterhaltsnachzahlung offen doch meine Mutter meint, dass ihr das Geld zusteht. Meine frage ist, hab ich Anspruch auf das Geld auch wenn ein Titel vorliegt der aber auf meine Mutter ausgestellt wurde? Hinzu kommt, dass meine Mutter auch mein Kindergeld einbehält, ist sie eigentlich dazu berechtigt?

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-2190
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 18x hilfreich)

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Bernd,

ich gehe davon aus, dass der Unterhaltsrückstand in einer Zeit enstanden ist, in der deine Mutter für dich aufgekommen ist. Dann steht natürlich ihr das Geld zu. Du bist doch versorgt worden, oder??

Ab 18 hast du einen eigenen Anspruch - gegen beide Eltern. Aber nur, bis zur (zügigen) Beendigung einer Berufsausbildung. Das Kindergeld steht ab dem 18. Lebensjahr dir zu. Es wird dir bei der Unterhaltsberechnung aber auch als Einkommen angerechnet.

Was machst du denn derzeit? Wo und wovon lebst du?

Grüße

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#4
 Von 
Bernd18
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnellen Antworten,

ich bin momentan bei der Bundeswehr und leiste meinen Grundwehrdienst.

Nachdem ich meinen Grundwehrdienst abgeschlossen habe, werde ich mein Abitur machen, soviel zu der frage was ich momentan mache und von was ich lebe. Ich wohne momentan bei meiner Freundin. Mein Vater kam erst seit ca. einem Jahr für mich Finanziell auf und mich versorgt hat er ebenfalls nicht, da er seit ich 6 monate alt war sich von meiner Mutter getrennt hat. Kontakt mit ihm hatte ich auch nie. Somit ist mein Vater Quasi mehr als 15 Jahre im Zahlungsrückstand. Ich würde gerne wissen ob ich ein Recht auf die Unterhaltszahlung meines Vaters habe.

Mfg Bernd

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#5
 Von 
guest123-2190
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 18x hilfreich)

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#6
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Die vorherige Aussage stimmt nicht. Inhaber des Titels ist das Kind und nicht die Mutter, sie war nur während der Minderjährigkeit als gesetzliche Vertreter berechtigt das Geld anzunehmen.

Der Rückstand steht dir also zu. Du solltest aber ganz schnell Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, da sich dein Vater sonst ggf. auf Verwirkung berufen kann.

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