Kindesunterhalt nach DDT

8. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Husky2010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Kindesunterhalt nach DDT

Hat ein Vater das Recht weniger Unterhalt zu zahlen, weil in neuer Partnerschaft ein zweites unterhaltspflichtiges Kind hinzugekommen ist?
Wird das Einkommen der neuen Ehefrau/Mutter beim Unterhalt des gemeinsamen Kindes mit angerechnet?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Husky,

1. unter Umständen ja
2. nein

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Husky,

zahlst du den Mindest-KU?

Existiert ein Titel?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#3
 Von 
Husky2010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

es wird Unterhalt lt. DDT gezahlt und es existiert ein Titel!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

aus welchem Grund willst Du denn nun weniger zahlen?

Nach welcher Stufe der DDT zahlst bzw. existiert der Titel?

-----------------
""

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Mönsch Husky,

wenn du keine Infos rüberwachsen lässt, kannst du auch keine hilfreichen Antworten erwarten.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
Husky2010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

der Grund, warum evtl. weniger gezahlt werden soll ist doch schon genannt!
und zwar ist jetzt ein zweites eheliches zu dem ersten nicht ehelichen Kind hinzugekommen.
Die Mutter des jetzt ehelichen Kindes hat auch Einkommen , daher meine Frage, ob dieses mit zu dem Gehalt des Vaters angerechnet wird.

Der Unterhaltstitel für das nichteheliche Kind ist nach Gehaltsgruppe und Alter gestaffelt..
In der Vergangenheit ist es aber vorgekommen, dass das Gehalt des Unterhaltspflichtigen geringer ausgefallen ist und somit auch der Unterhalt gekürzt wurde...
Jetzt ist das Einkommen zwar wieder gestiegen, aber eben auch ein weiteres unterhaltspflichtiges Kind hinzugekommen..

Ich hoffe, Du hast alles verstanden? Sonst bitte noch einmal konkrete Fragen stellen..

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo Husky,

lol

also die Fragen hast Du nicht wirklich beantwortet.

quote:
Nach welcher Stufe der DDT zahlst bzw. existiert der Titel?



Was genau steht in dem Titel?

Gibt es eine Höherstufung aufgrund der Anzahl der Berechtigten?

Wer hat die Minderung veranlasst?

Nu mach mal Butter bei die Fische, sonst kann Dir keiner helfen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Husky2010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

habe noch einmal nachgesehen...
der Titel ist gestaffelt nach Alter des Kindeslt. DDT ausgestellt (berechnet nach dem damaligen Verdienst )
Die Minderung ist aufgrund des Gehalt-Nachweises (Wechsel Arbeitgeber / neuer Arbeitsvertrag) und mit Antrag beim Amt Jugendhilfe von dort veranlasst worden..

Jetzt ist das monatl. Einkommen wegen Höherstufung gestiegen - zum gleichen Zeitpunkt aber auch das zweite Kind geboren..

reichen diese Inform.?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
reichen diese Inform.?


Nein!

Wir machen das jetzt einfach::)

Wie viel verdienst du?
Wie viel zahlst du?
Wie alt ist das Kind?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Husky2010
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

du machst es zu kompliziert...
inzwischen wurde mein problem von anderer seite erkannt und ich weiß jetzt bescheid..
in zukunft solltest du dir mal die fragen genauer ansehen, dann würdest du nicht so viel fragen..in meinem fall war es doch nur eine!!! frage und zwar:.
ich wollte doch nur wissen, ob ein vater berechtigt ist, weniger unterhalt zu zahlen, wenn statt 1 kind jetzt noch 1 weiteres kind dazuzgekommen ist!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Wo ist dein Problem, Husky?

Die Antwort hast du bekommen: Unter Umständen ja. Es gibt keine einfache für alle Fälle geltende Pauschalantwort. Familienrecht lebt von Einzelfallentscheidungen.

Würde mich jetzt mal interessieren, was du denn für eine zufriedenstellende Antwort "von anderer Seite" bekommen hast... Magst dein neues Wissen vielleicht mit uns komplizierten Laien hier teilen??

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Na denn, Husky,

quote:
in zukunft solltest du dir mal die fragen genauer ansehen, dann würdest du nicht so viel fragen.


freu ich mich, dass ich dir helfen konnte...:)

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

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