Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

30. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
amz651984-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

Guten Tag,

Ich bekomme von meinem Ex-Mann Kindesunterhalt für 3 Kinder nach Stufe 6. Eigentlich Stufe 7, aber er wurde eine herabgestuft, weil ja von 2 Unterhaltsberechtigten ausgegangen wird.

Wir berechnen jedes Jahr im April neu, weil er jedes Jahr ein anderes Durchschnittsnetto hat. Wir nehmen dann den Durchschnitt der letzten 12 Monate.

Jetzt wird die Tabelle ab dem 1.1. ja wieder angehoben.
Muss er ab dem 1.1. mehr zahlen oder erst ab dem 1.5. nach unserer Neuberechnung?

Unsere Vereinbarung lautet wie folgt:

Eine Neuberechnung des Kindesunterhalt erfolgt ab dem Jahr 2022 jedes Jahr im April nach Erhalt der April-Gehaltsabrechnung. Der neu festgesetzte Kindesunterhalt ist dann ab dem Folgemonat Mai zu zahlen. ...
Es erfolgt dann eine Eingruppierung und Zahlung nach gültiger Düsseldorfer Tabelle. Da die Düsseldorfer Tabelle davon ausgeht, dass man für 1-2 Personen unterhaltspflichtig ist, ist je weiterer Person (aktuell 3) eine Stufe tiefer anzusetzen.


Also... Kann ich sagen ab Januar muss er nach der neuen Tabelle zahlen oder kann er sagen, er erhöht erst ab Mai?

Danke im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von amz651984-49):
Unsere Vereinbarung lautet wie folgt:
Was für eine Vereinbarung ist das genau? Vollstreckbarkeitsklausel enthalten?

Zitat (von amz651984-49):
Eine Neuberechnung des Kindesunterhalt erfolgt ab dem Jahr 2022 jedes Jahr im April nach Erhalt der April-Gehaltsabrechnung. Der neu festgesetzte Kindesunterhalt ist dann ab dem Folgemonat Mai zu zahlen. ...
Wie habt ihr das denn im Januar 2023 gehandhabt? Auch da gab es eine neue Düsseldorfer Tabelle.

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#2
 Von 
amz651984-49
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Vereinbarung ist nur zwischen uns beiden, also nichts notariell beglaubigt oder so.

Im Januar hat er nicht erhöht, habe ich aber auch nicht weiter hinterfragt.
Das ist mir jetzt im Nachhinein aufgefallen, dass das ja eigentlich ziemlich blöd ist immer erst im April anzupassen.

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#3
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Zitat (von amz651984-49):
Das ist mir jetzt im Nachhinein aufgefallen, dass das ja eigentlich ziemlich blöd ist immer erst im April anzupassen.


Letztendlich überschreibt eure Vereinbarung, soweit nicht tituliert, nicht die gesetzliche Regelung bzw. Vorgehensweise. Daher würde ich davon ausgehen, dass jederzeit auch wieder eine andere Regelung getroffen werden kann.

Ob allerdings dann mehr oder weniger gezahlt werden müsste, da sich auch die Freibeträge ändern, kann man ohne konkrete Zahlen nicht sagen.

Auch wird nicht von zwei Unterhaltsbedürfigen ausgegangen, sondern von mindestens zwei. Also wird, sofern man nur ein Kind hat, höher gestuft. Hat man zwei Kinder oder mehr, dann geht man nach der Tabelle.

Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass man bei drei Kindern auf zwei herabstuft. Aber vielleicht irre ich da. Wenn du schreibst, dass er herabgestuft wurde, dann von wem?

Das Jugendamt bzw. fie Beistandschaft hilft kostenlos bei der Berechnung und kann auch titulieren.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18194 Beiträge, 9890x hilfreich)

Zitat (von amz651984-49):
Also... Kann ich sagen ab Januar muss er nach der neuen Tabelle zahlen oder kann er sagen, er erhöht erst ab Mai?

Nach dem Wortlaut der Vereinbarung wäre der neue Unterhalt erst ab Mai fällig.
Wie schon erwähnt, kann(!) es auch sein, dass der Unterhalt sinkt, da sich nicht nur die Zahlbeträge, sondern auch die Bedarfskontrollbeträge ändern und man trotz gleichem Einkommen plötzlich in einer niedrigeren Stufe landet.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hunter123
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 73x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Nach dem Wortlaut der Vereinbarung wäre der neue Unterhalt erst ab Mai fällig.
Das sehe ich nicht unbedingt so. Ab dem 1.1.2024 ist eine neue DT gültig. Man könnte die Vereinbarung durchaus so auslegen und auf die neuen Zahlbeträge ab 2024 abstellen. Die Frage ist nur, von welcher Einkommensgruppe!

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49333 Beiträge, 17355x hilfreich)

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Nur der darin enthaltene Mindestunterhalt (Stufe 1) ist gesetzlich geregelt und darf nicht unterschritten werden, was aber bei Stufe 6 nicht passiert.

Ich schließe mich daher der Antwort von @drkabo an, dass nach dem Wortlaut der Vereinbarung erst ab Mai die neue Tabelle anzuwenden ist.

Zitat (von Toxic_GER):
Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass man bei drei Kindern auf zwei herabstuft. Aber vielleicht irre ich da.


Dass bei 3 Unterhaltsberechtigten eine Stufe herabgestuft wird, steht ausdrücklich in den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle.

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