Kindesunterhalt nach Volljährigkeit,Verwirkung

1. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schrottilie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt nach Volljährigkeit,Verwirkung

Hallo zusammen,
kann mein bald volljähriger Sohn seinen Unterhaltsanspruch zuvor verwirkt haben? Er lebt bei seiner Mutter und ich bin seit etlichen Jahren nur Zahlvater. Jeglicher Kontakt wird verweigert. Meine Briefe an ihn kommen per Einschreiben ungeöffnet zurück. Im Zuge der vielen Rechtsanwaltsgespräche wurde mir damals bei der Scheidung mal gesagt, dass, wenn man jahrelang nur zum Zahlvater degradiert wurde und kein Kontakt seitens des Kindes gewünscht wurde, der Unterhaltsanspruch des Kindes verwirkt.


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Schrottilie,

also wenn er den Kontakt verweigert, liegt noch kein Verwirkungsgrund vor.

Aber ab Volljährigkeit muss er seinen evtl. Unterhalt selbst geltend machen und
dir nachweisen was er so macht.

D.h. er muss nachweisen ob er überhaupt noch Anspruch auf Unterhalt hat.

lg
edy






-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@Schrottilie

Ein minderjähriges Kind kann seinen Unterhaltsanspruch nicht verwirken, egal wie "schändlich" es sich verhält (1611 Abs. 2 BHB)

Ein volljähriges Kind grundsätzlich jedoch schon. Die herrschende Rechtsprechung geht davon aus, dass dafür eine Kontaktverweigerung nicht ausreicht. Es müssen weitere aktive negative Handlungen vorliegen, z.B. Beleidigungen oder üble Nachrede. Es gibt jedoch auch Urteile, in denen die blose Kontaktverweigerung als ausreichenden Vierwirkungsgrund angesehen wurde.

Grüße, Borion

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.880 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen